Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 24.05.2005

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.03.2005 - 24 U 198/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1449
OLG Frankfurt, 04.03.2005 - 24 U 198/04 (https://dejure.org/2005,1449)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.03.2005 - 24 U 198/04 (https://dejure.org/2005,1449)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. März 2005 - 24 U 198/04 (https://dejure.org/2005,1449)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • autokaufrecht.info

    "Kolbenfresser" bei Dieselmotor nach 88.000 km Laufleistung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 Abs 1 BGB, § 281 Abs 1 BGB, § 281 Abs 2 BGB, § 437 Nr 3 BGB
    Gebrauchtwagenkauf: Motorschaden bei 88.000 km Laufleistung als bei Übergabe angelegter Sachmangel

  • IWW
  • Judicialis

    BGB § 280 I; ; BGB § 281 I; ; BGB § 281 II; ; BGB § 437 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersatz der Aufwendungen für den Einbau eines Austauschmotors, wenn bei einem Mittelklassewagen nach einer Laufleistung von nur 88.000 km trotz ausreichend vorhandener Kühl- und Schmiermittel ein schwerer Motorschaden - "Kolbenfresser" - auftritt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - Bei Kolbenfresser ist technischer Mangel zu vermuten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Motorschaden nach 88.000 Kilometern - Händler haftet!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mangelhaftigkeit eines Gebrauchtwagens wegen Vorliegens eines schweren Motorschadens; Vermutung des Vorliegens eines Mangels bei Gefahrenübergang, wenn der Mangel drei Monate nach Gefahrübergang auftritt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kolbenfresser nach 88.000 Kilometern - Motor kaputt: Fehler des Käufers oder technischer Mangel?

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Kolbenfresser ist technischer Mangel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gebrauchtwagenhändler schuldet Austauschmotor bei "Kolbenfresser"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1404
  • NJW-RR 2005, 920
  • MDR 2005, 1404
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Brandenburg, 01.03.2019 - 4 U 30/18

    Gebrauchtwagen-Sachmangel bei Längung der Steuerkette

    (2) Ein Sachmangel liegt demnach aber insbesondere dann vor, wenn das Fahrzeug insgesamt oder bauteilbezogen einen übermäßigen Verschleiß aufweist, der - wie hier vom Sachverständigen ausgeführt - mit der konkreten Fahrzeugtechnik in Zusammenhang steht (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 24.06.2010 - 2 U 77/09, juris Rn. 9 ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 04.03.2005 - 24 U 198/04, juris Rn. 14; OLG Hamm, Urteil vom 18.06.2007 - 2 U 220/06, juris Rn. 23).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2006 - 1 U 38/06

    Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufvertrages - Serienfehler

    Nichts anderes besagt der Gedanke, wonach der Mangel schon "im Keim" bzw. "in der Anlage" vorhanden gewesen sein muss (vgl. BGH 29.03.2005, VIII ZR 173/05, OLG Frankfurt DAR 2005, 339).
  • OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 70/06

    Erheblichkeit der Pflichtverletzung beim Gebrauchtwagenkauf

    Nachdem weiter unstreitig ist, dass der Kläger eben diesen Mangel bereits im Mai 2004 und damit nur etwa drei Monate nach Übergabe gerügt hatte und weder vorgetragen noch ersichtlich ist, dass der aufgetretene Mangel durch eine Fehlbedienung des Klägers verursacht worden sein könnte (vgl. OLG Frankfurt, DAR 2005, 339), ist unabhängig von der Anwendbarkeit des § 476 BGB mit dem Landgericht auch davon auszugehen, dass dieser Mangel tatsächlich bereits bei Übergabe vorgelegen hat.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - I-24 U 198/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4180
OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - I-24 U 198/04 (https://dejure.org/2005,4180)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.05.2005 - I-24 U 198/04 (https://dejure.org/2005,4180)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Mai 2005 - I-24 U 198/04 (https://dejure.org/2005,4180)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 745 Abs. 2; ; BGB § 748; ; ZPO § 287

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 745 Abs. 2; BGB § 748; ZPO § 287
    Ausgleich des Wohnvorteils für das weitere Bewohnen der im Miteigentum stehenden Eigentumswohnung durch einen der Ehegatten nach der Trennung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1241
  • NZM 2006, 199
  • FamRZ 2006, 209
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.04.1994 - XII ZR 3/93

    Bemessung der Entschädigung für die Nutzung der im gemeinsamen Eigentum stehenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 198/04
    Auf dieser Grundlage stellt die Miete für vergleichbare Wohnungen die Obergrenze dessen dar, was der nicht nutzende Ehegatte als Nutzungsentschädigung verlangen kann (vgl. BGH NJW 1994, 1721).

    Vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Nutzungsentschädigung in Höhe der verkehrsüblichen Miete nach den Umständen des konkreten Falles den Interessen aller Teilhaber nach billigem Ermessen entspricht (vgl. BGH. WM 1974, 201; NJW 1986, 1339; 1994, 1721; 1998, 372).

    Das ist Blick mit darauf, dass die Wohnungen mit Nachtstrom beheizt werden und das Warmwasser mit elektrischer Energie gewonnen wird, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ein Nutzungshindernis (vgl. dazu BGH NJW 1994, 1721).

    Die Nutzungsentschädigung ist zu vermindern um die Kosten und Lasten, die der Beklagte für das Grundstück aufzuwenden hat (vgl. BGH NJW 1994, 1721).

  • BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 83/84

    Berücksichtigung der alleinigen Benutzung der Ehewohnung durch einen Ehegatten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 198/04
    Vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Nutzungsentschädigung in Höhe der verkehrsüblichen Miete nach den Umständen des konkreten Falles den Interessen aller Teilhaber nach billigem Ermessen entspricht (vgl. BGH. WM 1974, 201; NJW 1986, 1339; 1994, 1721; 1998, 372).
  • BGH, 15.09.1997 - II ZR 94/96

    Rechtsnatur eines Benutzungsüberlassungsvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 198/04
    Vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Nutzungsentschädigung in Höhe der verkehrsüblichen Miete nach den Umständen des konkreten Falles den Interessen aller Teilhaber nach billigem Ermessen entspricht (vgl. BGH. WM 1974, 201; NJW 1986, 1339; 1994, 1721; 1998, 372).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - 3 Wx 225/03

    Heranziehung zu tätiger Mithilfe?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 198/04
    Eine abweichende rechtsgeschäftliche Vereinbarung wäre gemäß § 2 HeizkostVO nichtig (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2004, 694; OLG Hamm ZMR 1986, 436).
  • OLG Hamm, 02.07.1986 - 4 REMiet 4/85

    Die Heizkostenverordnung hat Vorrang vor einer Vereinbarung über eine pauschale

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 198/04
    Eine abweichende rechtsgeschäftliche Vereinbarung wäre gemäß § 2 HeizkostVO nichtig (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2004, 694; OLG Hamm ZMR 1986, 436).
  • OLG Naumburg, 23.04.2009 - 8 U 17/08

    Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsvergütung während der Trennungszeit bei

    Rechtsfehlerfrei ist das Landgericht nämlich davon ausgegangen, dass sowohl für den Anspruch nach § 1361 b Abs. 3 Satz 2 BGB , d.h. für den Zeitraum des Getrenntlebens der Parteien, als auch für denjenigen auf Neuregelung gemäß § 745 Abs. 2 BGB , d.h. für den Zeitraum ab Rechtskraft der Ehescheidung im Dezember 2006, jeweils Voraussetzung sei, dass die Verpflichtung des in dem gemeinsamen Objekt verbleibenden Ehegatten zur Leistung von Nutzungsvergütungsansprüchen der Billigkeit entsprechen müsse (vgl. BGH, FamRZ 2006, S. 930, 934 betr. § 1361 b BGB a.F.; BGH, NJW 1986, S. 1339, 1340 [BGH 11.12.1985 - IVb ZR 83/84] ; BGH, a.a.O., S. 1340, 1341 betr. § 745 Abs. 2 BGB; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2005, S. 1241, 1242 zu § 745 Abs. 2 BGB; OLG München, FamRZ 2007, S. 1655, 1657 ).
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