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   OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - I-24 U 211/07   

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https://dejure.org/2008,4221
OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - I-24 U 211/07 (https://dejure.org/2008,4221)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.05.2008 - I-24 U 211/07 (https://dejure.org/2008,4221)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - I-24 U 211/07 (https://dejure.org/2008,4221)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Mandanten als Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung gegen seinen Rechtsanwalt auf ungefragte Aufklärung über nicht gedeckte Honoraransprüche; Schadensersatz wegen verfrühter oder überflüssiger Klageerhebung in einem Arbeitsgerichtsprozess über ...

  • Judicialis

    BGB § 280; ; BGB § 611; ; BGB § 675

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; BGB § 611; BGB § 675
    Pflicht des Rechtsanwalts zur Aufklärung des rechtsschutzversicherten Mandanten über ungedeckte Honoraransprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutzversicherung - Anwalt muss Mandanten über nicht gedeckte Honoraransprüche aufklären

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 24 U 213/98

    Pflicht des Verkehrsanwalts zur Aufklärung über die Höhe und das Entstehen der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 24 U 211/07
    Das System der gesetzlichen Gebühren beruht gerade auf dem Gedanken, das Beratungsgespräch eingangs nicht gleich mit Fragen der Honorierung zu belasten (Senat NJW 2000, 1650 f.).

    Denn der Nehmer einer Rechtsschutzversicherung hat regelmäßig ein Interesse an Kostenfragen, nämlich insoweit, ob er Gebührenansprüche des Rechtsanwalts aus eigenem Vermögen zu begleichen hat oder ob sie aus dem Deckungsschutzanspruch gegenüber der Rechtsschutzversicherung befriedigt werden können (vgl. Senat NJW 2000, 1650).

  • BGH, 11.10.2007 - IX ZR 105/06

    Darlegungs- und Beweislast für den Hinweis des Rechtsanwalts auf die Abhängigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 24 U 211/07
    Unabhängig von einer berufsrechtlichen, in § 49 b Abs. 5 RVG normierten Hinweispflicht (vgl. hierzu BGH NJW 2008, 371 (372)), gelten für die Aufklärungspflicht Besonderheiten bei erkennbar aufklärungsbedürftigen Mandanten.
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 24 U 211/07
    Denn es gilt die Vermutung, dass der Beklagte als Mandant beratungsgemäß gehandelt hätte, wenn nach der Lebenserfahrung bei vertragsgemäßer Beratung nur ein bestimmtes Verhalten nahe gelegen hätte (vgl. nur BGH NJW 1993, 3259; Fischer in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, a.a.O., Rn. 1096 "Kausalität").
  • BAG, 23.06.2004 - 10 AZR 495/03

    Zeugnis - Erteilung durch den Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 24 U 211/07
    Infolgedessen war der Arbeitgeber bereits bei Einreichung der gegen die Kündigung vom 27. August 2004 gerichteten Kündigungsschutzklage vom 03. September 2004 nicht mehr prozessführungsbefugt, denn das Feststellungsbegehren des Beklagten betraf die Insolvenzmasse (vgl. BAG NZA 2007, 765 f.; NZA 2004, 1392).
  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 563/05

    Aufnahme eines Kündigungsschutzprozesses nach Unterbrechung wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 24 U 211/07
    Infolgedessen war der Arbeitgeber bereits bei Einreichung der gegen die Kündigung vom 27. August 2004 gerichteten Kündigungsschutzklage vom 03. September 2004 nicht mehr prozessführungsbefugt, denn das Feststellungsbegehren des Beklagten betraf die Insolvenzmasse (vgl. BAG NZA 2007, 765 f.; NZA 2004, 1392).
  • OLG Celle, 19.03.2008 - 3 U 242/07

    Schadensersatzanspruch eines Mandanten gegen den beauftragten Rechtsanwalt wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 24 U 211/07
    Deshalb darf ein Rechtsanwalt vor der Kostenzusage des Rechtsschutzversicherers nur dann Klage erheben, wenn der Mandant ihn damit ausdrücklich in der Kenntnis beauftragt hat, dass er damit Gefahr läuft, die Kosten des Rechtsstreits selber tragen zu müssen (OLG Düsseldorf VersR 1976, 892; OLG Celle, Urteil vom 19. März 2008, Az. 3 U 242/07, veröffentlicht in juris.de; Sieg in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Auflage, Rn. 652).
  • LAG Köln, 30.07.2001 - 2 Sa 1457/00

    Insolvenz, Annahmeverzug, Masseverbindlichkeit; Zeugnisanspruch.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 24 U 211/07
    Dies gilt auch dann, wenn der Insolvenzverwalter - wie hier - die Arbeitsleistung nicht mehr in Anspruch nehmen will und den Arbeitnehmer nach einer Kündigung bis zum Wirksamwerden der Kündigung freistellt (vgl. LAG Köln NZA-RR 2002, 181; Küttner, a.a.O., Ziffer 231, "Insolvenz des Arbeitgebers, Rn. 5 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 10.01.2008 - 4 U 6/07

    Insolvenzverfahren; Zustellung der Klage an den Insolvenzschuldner nach Eröffnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 24 U 211/07
    Denn das hätte zur Voraussetzung gehabt, dass die Klage bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhoben worden wäre (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 10. Januar 2008, Az. 4 U 6/07, veröffentlicht in juris.de; Zöller/Greger, ZPO, 26. Auflage, § 240 Rn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.1975 - 8 U 36/75
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 24 U 211/07
    Deshalb darf ein Rechtsanwalt vor der Kostenzusage des Rechtsschutzversicherers nur dann Klage erheben, wenn der Mandant ihn damit ausdrücklich in der Kenntnis beauftragt hat, dass er damit Gefahr läuft, die Kosten des Rechtsstreits selber tragen zu müssen (OLG Düsseldorf VersR 1976, 892; OLG Celle, Urteil vom 19. März 2008, Az. 3 U 242/07, veröffentlicht in juris.de; Sieg in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Auflage, Rn. 652).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.2011 - 24 U 155/10

    Keine Hinweispflicht auf Honorarhöhe!

    Schon die Tatsache, dass sich die Klägerin mit der einstweiligen Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gegen ihren Ehemann an die Beklagte wandte und um die Beantragung von Prozesskostenhilfe bat, hätte die Beklagte zur Aufklärung über die zu erwartenden Kosten veranlassen müssen, weil dieses Verhalten jedenfalls dem Wunsch der Klägerin Ausdruck verlieh, die Verfahrenskosten möglichst gering zu halten (vgl. auch Senat; VersR 2010, 1503; OLGR Düsseldorf 2008, 817 NJW 2000, 1650; LG Darmstadt, Urteil vom 25. Oktober 2006, 21 S 101/06 (bei juris)).

    Das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung lässt den Willen des Mandanten erkennen, nicht von der Versicherung gedeckte Kosten vermeiden zu wollen (Senat OLGR Düsseldorf 2008, 817 ferner Urteil vom 12.4.2011 - I-24 U 160/10 bei Juris und BeckRS 2011, 22083).

  • OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 24 U 160/10

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Eintrittspflicht der

    Auch darf der Mandant erwarten, dass der Rechtsanwalt ihn ungefragt über nicht gedeckte Honoraransprüche aufklärt, wenn der Mandant Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung und dies dem Rechtsanwalt bekannt ist (Senat OLGR Düsseldorf 2008, 817; NJW 2000, 1650).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - 24 U 60/11

    Pflichten des Rechtsanwalts vor Klageerhebung

    Allerdings hat der Beklagte in Höhe der unnötig entstandenen eigenen Honorarforderung gegen den Kläger gem. § 280 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Freistellung von diesem Kostenschaden, den er der Klageforderung entgegenhalten kann (vgl. Senat OLGR Düsseldorf 2008, 817; FamRZ 2006, 356; FamRZ 2004, 1647).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2021 - 4 U 252/20

    Vorweggenommene Deckungsklage auf bedingungsgemäßen Versicherungsschutz und

    Auch ist ihm bewusst, dass die Kostenfrage, insbesondere die Frage, ob der Mandant die Gebührenansprüche des Rechtsanwalts bzw. Gerichtskosten aus eigenem Vermögen zu begleichen hat oder ob sie aus dem Deckungsschutzanspruch gegenüber der Rechtsschutzversicherung befriedigt werden können, für jeden rechtsschutzversicherten Mandanten regelmäßig von großem Interesse ist (vgl. zu diesem Informationsinteresse des Mandanten OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. November 1999, Az. 24 U 213/98, zitiert nach juris, Rdnr. 5), und Rechtsmittel vor der Kostenzusage des Rechtsschutzversicherers daher nur dann eingelegt werden dürfen, wenn der Mandant ihn damit ausdrücklich und vor allem in der Kenntnis beauftragt, dass er damit Gefahr läuft, die Kosten des Rechtsstreits selber tragen zu müssen (vgl. zur Klageerhebung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Mai 2010, Az. 24 U 211/09, zitiert nach juris, Rdnr. 8 und Beschluss vom 8. Mai 2008, Az. 24 U 211/07, zitiert nach juris, Rdnr. 7 unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. November 1975, Az. 8 U 36/75, zitiert nach juris; OLG Celle, Urteil vom 19. März 2008, Az. 3 U 242/07, zitiert nach juris, Rdnr. 20; zur Einlegung eines Rechtsmittels Brandenburgisches OLG, Urteil vom 13. Dezember 2007, Az. 12 U 88/07, zitiert nach juris, Rdnr. 7).
  • LG Wuppertal, 10.01.2013 - 9 S 200/11

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Zahlung des Anwaltshonorars wegen

    Denn zum einen erfordert weder die Schutzbedürftigkeit seines Mandanten die Bejahung einer solchen Pflicht, noch wäre sie sachgerecht.Hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit des Mandanten hat das Amtsgericht zunächst zutreffend ausgeführt: Zwar ist ein Rechtsanwalt grundsätzlich nicht verpflichtet, den rechtssuchenden Mandanten über das Entstehen von gesetzlichen Gebühren und dessen Höhe aufzuklären, das System der gesetzlichen Gebühren beruht gerade auf dem Gedanken, das Beratungsgespräch eingangs nicht gleich mit Fragen der Honorierung zu belasten (OLG Düsseldorf, OLG-Report Düsseldorf 2008, 817ff).
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