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   BPatG, 08.05.2012 - 24 W (pat) 518/11   

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https://dejure.org/2012,19249
BPatG, 08.05.2012 - 24 W (pat) 518/11 (https://dejure.org/2012,19249)
BPatG, Entscheidung vom 08.05.2012 - 24 W (pat) 518/11 (https://dejure.org/2012,19249)
BPatG, Entscheidung vom 08. Mai 2012 - 24 W (pat) 518/11 (https://dejure.org/2012,19249)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 82 Abs 1 S 1 MarkenG, § 6 Abs 1 S 1 PatKostG, § 6 Abs 2 PatKostG
    Markenbeschwerdeverfahren - "WAXLITE" - per Telefax übermittelte Beschwerdeschrift: eine Seite ist nicht zur Akte gelangt - für ausschließlich im behördeninternen Bereich abgespielte Vorgänge trägt der Rechtsmittelführer keine Beweislast - eine fristgerechte Übermittlung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft des Markenwortes "WAXLITE" bei Verwendung in den Klassen 4, 11 (u.a. Beleutungsgeräte) und 21

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "WAXLITE" - per Telefax übermittelte Beschwerdeschrift: eine Seite ist nicht zur Akte gelangt - für ausschließlich im behördeninternen Bereich abgespielte Vorgänge trägt der Rechtsmittelführer keine Beweislast - eine fristgerechte Übermittlung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 13.12.2007 - I ZB 26/05

    idw

    Auszug aus BPatG, 08.05.2012 - 24 W (pat) 518/11
    Bei dieser Sachlage kann dahingestellt bleiben, ob eine bedingte Einschränkung des Warenverzeichnisses der ursprünglich beim Markenamt eingereichten Anmeldung überhaupt wirksam abgegeben werden kann, oder ob die mit Schriftsatz vom 16. Juli 2010 hilfsweise erklärte Einschränkung des Warenverzeichnisses bereits deshalb unwirksam war, weil die teilweise Einschränkung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, einem Teilverzicht im Sinne von § 48 Abs. 1 MarkenG gleichstehend, materiell-rechtlich ohne weiteres zum teilweisen Erlöschen des Anwartschaftsrechtes der Anmelderin auf das Markenrecht führt, und im Anmeldeverfahren ebenso wie im Löschungs- und im Widerspruchsverfahren daher nicht bedingt abgegeben werden kann (vgl. für diese Verfahren BGH GRUR 2011, 654 - 656, Rn. 14 - Yoghurt Gums; GRUR 2008, 714, Rn. 35 - idw m. w. N.; zu der für das Anmeldeverfahren höchstrichterlich bislang nicht entschiedenen Rechtsfrage vgl. näher Kirschneck, Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., Rn. 7 zu § 39 m. w. N).
  • BGH, 09.09.2010 - I ZB 81/09

    Yoghurt-Gums

    Auszug aus BPatG, 08.05.2012 - 24 W (pat) 518/11
    Bei dieser Sachlage kann dahingestellt bleiben, ob eine bedingte Einschränkung des Warenverzeichnisses der ursprünglich beim Markenamt eingereichten Anmeldung überhaupt wirksam abgegeben werden kann, oder ob die mit Schriftsatz vom 16. Juli 2010 hilfsweise erklärte Einschränkung des Warenverzeichnisses bereits deshalb unwirksam war, weil die teilweise Einschränkung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, einem Teilverzicht im Sinne von § 48 Abs. 1 MarkenG gleichstehend, materiell-rechtlich ohne weiteres zum teilweisen Erlöschen des Anwartschaftsrechtes der Anmelderin auf das Markenrecht führt, und im Anmeldeverfahren ebenso wie im Löschungs- und im Widerspruchsverfahren daher nicht bedingt abgegeben werden kann (vgl. für diese Verfahren BGH GRUR 2011, 654 - 656, Rn. 14 - Yoghurt Gums; GRUR 2008, 714, Rn. 35 - idw m. w. N.; zu der für das Anmeldeverfahren höchstrichterlich bislang nicht entschiedenen Rechtsfrage vgl. näher Kirschneck, Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., Rn. 7 zu § 39 m. w. N).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 08.05.2012 - 24 W (pat) 518/11
    Aber auch anderen Angaben kann die Unterscheidungskraft fehlen, etwa wenn sie sich auf Umstände beziehen, durch die ein enger beschreibender Bezug zu den beanspruchten Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2006, 850, Rdn. 28 - FUSSBALL WM 2006; BGH GRUR 2001, 162 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 08.05.2012 - 24 W (pat) 518/11
    Für eine Schutzversagung reicht es bereits aus, wenn ein Wortzeichen in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (vgl. EuGH GRUR 2003, 58, 59 (Rdn. 21) - Companyline; MarkenR 2003, 450, 453 (Rdn. 32) - Doublemint, MarkenR 2004, 99, 109 (Rdn. 97) - Postkantoor; MarkenR 2004, 111, 115 (Rdn. 38) - Biomild).
  • BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09

    Marlene-Dietrich-Bildnis II

    Auszug aus BPatG, 08.05.2012 - 24 W (pat) 518/11
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (ständige Rechtsprechung; EuGH GRUR 2008, 608 ff. - Rn. 66, 67 - EUROHYPO; GRUR 2006, 229 - Rn. 27 ff. - BioID; BGH GRUR 2010, 935 - Rn. 8 - Die Vision; GRUR 2010, 825, 826 - Rn. 13 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - anti KALK).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 08.05.2012 - 24 W (pat) 518/11
    Für eine Schutzversagung reicht es bereits aus, wenn ein Wortzeichen in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (vgl. EuGH GRUR 2003, 58, 59 (Rdn. 21) - Companyline; MarkenR 2003, 450, 453 (Rdn. 32) - Doublemint, MarkenR 2004, 99, 109 (Rdn. 97) - Postkantoor; MarkenR 2004, 111, 115 (Rdn. 38) - Biomild).
  • BGH, 01.07.2010 - I ZB 35/09

    Die Vision

    Auszug aus BPatG, 08.05.2012 - 24 W (pat) 518/11
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (ständige Rechtsprechung; EuGH GRUR 2008, 608 ff. - Rn. 66, 67 - EUROHYPO; GRUR 2006, 229 - Rn. 27 ff. - BioID; BGH GRUR 2010, 935 - Rn. 8 - Die Vision; GRUR 2010, 825, 826 - Rn. 13 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - anti KALK).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 08.05.2012 - 24 W (pat) 518/11
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (ständige Rechtsprechung; EuGH GRUR 2008, 608 ff. - Rn. 66, 67 - EUROHYPO; GRUR 2006, 229 - Rn. 27 ff. - BioID; BGH GRUR 2010, 935 - Rn. 8 - Die Vision; GRUR 2010, 825, 826 - Rn. 13 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - anti KALK).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 08.05.2012 - 24 W (pat) 518/11
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (ständige Rechtsprechung; EuGH GRUR 2008, 608 ff. - Rn. 66, 67 - EUROHYPO; GRUR 2006, 229 - Rn. 27 ff. - BioID; BGH GRUR 2010, 935 - Rn. 8 - Die Vision; GRUR 2010, 825, 826 - Rn. 13 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - anti KALK).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 08.05.2012 - 24 W (pat) 518/11
    Zumindest der angesprochene inländische Fachverkehr, dessen Verständnis für die Frage, ob ein Markenwort im Verkehr als beschreibende Sachangabe aufgefasst wird, allein von ausschlaggebender Bedeutung sein kann (vgl. EuGH GRUR 2006, 411 (Nr. 24) - Matratzen Concord/Hukla; BPatG MarkenR 2007, 527, 529 f. - Rapido; Ströbele, Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Aufl. 2011, Rn. 296 zu § 8; ders. MarkenR 2006, 433, 435), wird den Ausdruck "WAXLITE" i. S. v. Wachslicht" verstehen.
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

  • EuG, 27.02.2002 - T-79/00

    REWE-Zentral / HABM (LITE)

  • BVerfG, 07.05.1991 - 2 BvR 215/90

    Effektivität des Rechtsschutzes in Zivilrechtsstreitigkeiten - Anspruch auf

  • BPatG, 24.07.2007 - 24 W (pat) 28/06

    Rapido

  • BPatG, 23.02.2010 - 33 W (pat) 14/08

    Markenbeschwerdeverfahren - "Sales Catalog" - beschreibende Angabe für einen Teil

  • BPatG, 24.07.1996 - 32 W (pat) 355/95
  • BPatG, 08.05.2012 - 24 W (pat) 517/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "WAXLIGHT" - per Telefax übermittelte

    Zur Frage der Zulässigkeit der Beschwerde hat der Verfahrensbevollmächtigte der Anmelderin darauf hingewiesen, dass er am 17. Februar 2011 beim Deutschen Patent- und Markenamt per Telefax zugleich eine weitere Beschwerdeschrift zum Az. 30 2010 019 910.5 - "WAXLITE" (Az. 24 W (pat) 518/11) eingereicht habe.

    Die Frage, ob der Verfahrensbevollmächtigte der Anmelderin im Parallelverfahren Az. 30 2010 019 910.5 - "WAXLITE" (Az. 24 W (pat) 518/11) am 17. Februar 2011 eine Einzugsermächtigung zur Akte gereicht hat, die zugleich die Beschwerdegebühr für dieses Verfahren mitumfasst, hat sich im Nachhinein nicht klären lassen.

    Zwar hat der Verfahrensbevollmächtigte der Anmelderin in der Sache 24 W (pat) 518/11 beim Deutschen Patent- und Markenamt am 17. Februar 2011 per Telefax ebenfalls eine Beschwerdeschrift eingereicht.

    Ergänzend wird auf die Verfahrensakten einschließlich der Akten des Parallelverfahren 24 W (pat) 518/11 Bezug genommen.

    Beide Umstände, die einer im Wege des Freibeweises von Amts wegen gebotenen Rekonstruktion des vollständigen Inhalts der am 17. Februar 2011 fristwahrend übermittelten Telefaxe des Verfahrensbevollmächtigten der Anmelderin entgegenstehen, fallen in den Verantwortungsbereich des Deutschen Patent- und Markenamts: Dies gilt für die Tatsache, dass jeweils eine möglicherweise vollständig übermittelte Seite in diesem Verfahren und im Parallelverfahren 24 W (pat) 518/11 nicht zur Akte gelangt ist, ebenso wie für den Umstand, dass sich beide Telefaxe wegen eines technischen Defekts beim Fax-Server des Deutschen Patent- und Markenamts nachträglich nicht mehr rekonstruieren lassen.

  • BPatG, 21.05.2014 - 24 W (pat) 34/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "AKLIGHT (Wort-Bild-Marke)/ARCLITE" - zur

    v. 24. Juli 1996 - LITE; 24 W (pat) 518/11, Entsch.
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