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   VGH Bayern, 01.07.2005 - 25 B 99.86   

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VGH Bayern, 01.07.2005 - 25 B 99.86 (https://dejure.org/2005,5082)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.07.2005 - 25 B 99.86 (https://dejure.org/2005,5082)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Juli 2005 - 25 B 99.86 (https://dejure.org/2005,5082)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umbau eines bestehenden Viehstalls in einen Mastschweinestall; Zweck des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots; Rückgriff auf die Begriffsbildung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bei der Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenzen

  • Judicialis

    BauGB § 34 Abs. 1; ; BauGB § 34 Abs. 2; ; BauNVO § 5 Abs. 1; ; BauNVO § 5 Abs. 2 Nr. 1; ; BImSchG § 3 Abs. 1; ; BImSchG § 3 Abs. 2; ; BImSchG § 22 Abs. 1; ; VDI-Richtlinie 3471

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht - Nachbarklage, Umbau eines Viehstalls in einen Schweinemaststall, faktisches Dorfgebiet, Geruchsimmissionen, Gebot der Rücksichtnahme, VDI-Richtlinie 3471 als Orientierungshilfe, maßgeblicher Emissionspunkt [Zwangsentlüftung], maßgeblicher Immissionspunkt, ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schweinemastbetrieb im Dorfgebiet zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 71
  • ZfBR 2006, 265 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2005 - 25 B 99.86
    Welche Anforderungen sich hieraus im Einzelnen ergeben, hängt maßgeblich davon ab, was dem Rücksichtnahmebegünstigten einerseits und dem Rücksichtnahmeverpflichteten andererseits nach Lage der Dinge zuzumuten ist (grundlegend BVerwG vom 25.2.1977 BVerwGE 52, 122/126, st.Rspr; vgl. z.B. auch BVerwG vom 23.9.1999 a.a.O.).

    Bei der Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenzen kann auf die Begriffsbildungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zurückgegriffen werden (BVerwG vom 25.2.1977 a.a.O., LS 3).

    Schädliche Umwelteinwirkungen sind nach § 3 Abs. 1 und 2 BImSchG Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder für die Nachbarschaft herbeizuführen (BVerwG vom 25.2.1977 a.a.O., S. 126; vgl. auch BayVGH vom 3.1.1995 BayVBl 1995, 347).

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2005 - 25 B 99.86
    Das Rücksichtnahmegebot ermöglicht und gebietet damit eine "Feinabstimmung" der konkreten Nutzungsverhältnisse mit der Folge, dass die grundsätzlich nach Baugebieten zusammengefassten Zulässigkeitsmaßstäbe je nach Lage des Einzelfalls durch situationsbezogene Zumutbarkeitskriterien ergänzt werden (BVerwG vom 23.9.1999 BVerwGE 109, 314/318 f.; BayVGH vom 23.11.2004 Az. 25 B 00.366).

    Welche Anforderungen sich hieraus im Einzelnen ergeben, hängt maßgeblich davon ab, was dem Rücksichtnahmebegünstigten einerseits und dem Rücksichtnahmeverpflichteten andererseits nach Lage der Dinge zuzumuten ist (grundlegend BVerwG vom 25.2.1977 BVerwGE 52, 122/126, st.Rspr; vgl. z.B. auch BVerwG vom 23.9.1999 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2005 - 25 B 99.86
    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass bei der Bestimmung von Zumutbarkeitsschwellen nicht nur das Leben innerhalb der betroffenen Gebäude, sondern auch eine angemessene Nutzung der sog. Außenwohnbereiche wie Balkone, Terrassen, Hausgärten, Kinderspielplätze und sonstigen Grün- und Freiflächen eine Rolle spielen können (BVerwG vom 21.5.1976 BVerwGE 51, 15/33 und vom 11.11.1988 NVwZ 1989, 255/256, jeweils zu Lärmbeeinträchtigungen durch Verkehrslärm; vgl. auch OVG SH vom 29.1.2003 AZ. 1 KN 42/02 zur Berücksichtigung des Außenwohnbereichs in der Bauleitplanung).

    Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die in Frage stehende Freifläche auch schutzwürdig ist, was je nach Lage und bestimmungsgemäßer Nutzung sowie Vorbelastung der Fläche jeweils konkret festzustellen ist (BVerwG vom 11.11.1988 a.a.O.; vgl. auch BVerwG vom 21.5.1976 a.a.O.).

  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 11.87

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2005 - 25 B 99.86
    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass bei der Bestimmung von Zumutbarkeitsschwellen nicht nur das Leben innerhalb der betroffenen Gebäude, sondern auch eine angemessene Nutzung der sog. Außenwohnbereiche wie Balkone, Terrassen, Hausgärten, Kinderspielplätze und sonstigen Grün- und Freiflächen eine Rolle spielen können (BVerwG vom 21.5.1976 BVerwGE 51, 15/33 und vom 11.11.1988 NVwZ 1989, 255/256, jeweils zu Lärmbeeinträchtigungen durch Verkehrslärm; vgl. auch OVG SH vom 29.1.2003 AZ. 1 KN 42/02 zur Berücksichtigung des Außenwohnbereichs in der Bauleitplanung).

    Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die in Frage stehende Freifläche auch schutzwürdig ist, was je nach Lage und bestimmungsgemäßer Nutzung sowie Vorbelastung der Fläche jeweils konkret festzustellen ist (BVerwG vom 11.11.1988 a.a.O.; vgl. auch BVerwG vom 21.5.1976 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 23.11.2004 - 25 B 00.366

    Zulässigkeit der Errichtung eines Wohnhauses im Dorfgebiet im Abstand von 10 m zu

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2005 - 25 B 99.86
    Das Rücksichtnahmegebot ermöglicht und gebietet damit eine "Feinabstimmung" der konkreten Nutzungsverhältnisse mit der Folge, dass die grundsätzlich nach Baugebieten zusammengefassten Zulässigkeitsmaßstäbe je nach Lage des Einzelfalls durch situationsbezogene Zumutbarkeitskriterien ergänzt werden (BVerwG vom 23.9.1999 BVerwGE 109, 314/318 f.; BayVGH vom 23.11.2004 Az. 25 B 00.366).

    Dass allein die Wahrnehmbarkeit eines landwirtschaftlichen Geruchs aber noch nicht zwangsläufig zu schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 Abs. 1 und 2 BImSchG und damit zu unzumutbaren Geruchsimmissionen führt, liegt auf der Hand (vgl. auch BayVGH vom 23.11.2004 Az. 25 B 00.366 m.w.N. zur Rinderhaltung).

  • VGH Bayern, 25.05.2004 - 20 B 01.2294

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung eines Stallgebäudes; Erhöhung

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2005 - 25 B 99.86
    Zum einen regelt die TA Luft gemäß Nr. 1 Abs. 3 nicht den Schutz vor, sondern nur die Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geruchsimmissionen (BayVGH vom 25.5.2004 Az. 20 B 01.2294, UA S. 8).

    Bei der gerichtlichen Würdigung der Erheblichkeit von Geruchsimmissionen durch Schweinehaltung ist deshalb auf die VDI-Richtlinie 3471 "Emissionsminderung Tierhaltung - Schweine" (im Folgenden: VDI-Richtlinie 3471, abgedruckt in König/ Roeser/Stock, BauNVO, 3. Aufl. 2005, Anhang 9) zurückzugreifen, die zwar als technisches Regelwerk nicht unmittelbar rechtsverbindlich ist, die aber als Orientierungs- und Entscheidungshilfe für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Geruchsimmissionen aus der Schweinehaltung grundsätzlich brauchbar ist (BVerwG vom 14.1.1993 DVBl 1993, 652; vom 27.1.1994 NVwZ-RR 1995, 6; vom 8.7.1998 NVwZ 1999, 63; vom 28.2.2002 NVwZ 2002, 1114; vgl. auch BayVGH vom 25.5.2004 a.a.O.).

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2005 - 25 B 99.86
    a) Das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot, das auch im unbeplanten Innenbereich über das Einfügensgebot des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB Geltung beansprucht (BVerwG vom 13.3.1981 DVBl 1981, 928; vom 11.1.1999 BayVBl 1999, 568), soll gewährleisten, dass Nutzungen, die geeignet sind Spannungen und Störungen hervorzurufen, einander in rücksichtsvoller Weise so zugeordnet werden, dass Konflikte möglichst vermieden werden.
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2005 - 25 B 99.86
    a) Das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot, das auch im unbeplanten Innenbereich über das Einfügensgebot des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB Geltung beansprucht (BVerwG vom 13.3.1981 DVBl 1981, 928; vom 11.1.1999 BayVBl 1999, 568), soll gewährleisten, dass Nutzungen, die geeignet sind Spannungen und Störungen hervorzurufen, einander in rücksichtsvoller Weise so zugeordnet werden, dass Konflikte möglichst vermieden werden.
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2005 - 25 B 99.86
    Bei der gerichtlichen Würdigung der Erheblichkeit von Geruchsimmissionen durch Schweinehaltung ist deshalb auf die VDI-Richtlinie 3471 "Emissionsminderung Tierhaltung - Schweine" (im Folgenden: VDI-Richtlinie 3471, abgedruckt in König/ Roeser/Stock, BauNVO, 3. Aufl. 2005, Anhang 9) zurückzugreifen, die zwar als technisches Regelwerk nicht unmittelbar rechtsverbindlich ist, die aber als Orientierungs- und Entscheidungshilfe für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Geruchsimmissionen aus der Schweinehaltung grundsätzlich brauchbar ist (BVerwG vom 14.1.1993 DVBl 1993, 652; vom 27.1.1994 NVwZ-RR 1995, 6; vom 8.7.1998 NVwZ 1999, 63; vom 28.2.2002 NVwZ 2002, 1114; vgl. auch BayVGH vom 25.5.2004 a.a.O.).
  • BVerwG, 28.02.2002 - 4 CN 5.01

    Sondergebiet; Art der Nutzung; Schweinehaltung; Tierzahl;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2005 - 25 B 99.86
    Bei der gerichtlichen Würdigung der Erheblichkeit von Geruchsimmissionen durch Schweinehaltung ist deshalb auf die VDI-Richtlinie 3471 "Emissionsminderung Tierhaltung - Schweine" (im Folgenden: VDI-Richtlinie 3471, abgedruckt in König/ Roeser/Stock, BauNVO, 3. Aufl. 2005, Anhang 9) zurückzugreifen, die zwar als technisches Regelwerk nicht unmittelbar rechtsverbindlich ist, die aber als Orientierungs- und Entscheidungshilfe für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Geruchsimmissionen aus der Schweinehaltung grundsätzlich brauchbar ist (BVerwG vom 14.1.1993 DVBl 1993, 652; vom 27.1.1994 NVwZ-RR 1995, 6; vom 8.7.1998 NVwZ 1999, 63; vom 28.2.2002 NVwZ 2002, 1114; vgl. auch BayVGH vom 25.5.2004 a.a.O.).
  • VGH Bayern, 03.01.1995 - 2 B 91.2878

    Bauplanungsrecht: Rücksichtnahmegebot im Verhältnis zu landwirtschaftlichen

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2003 - 1 KN 42/02

    Festsetzung eines "Fuß- und Radwegs" ; Besondere Zweckbestimmung für Teilstrecke

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2003 - 1 LB 3724/01

    Standort einer Gülleentnahmestelle und Nachbarrecht - nachbarliche Rücksichtnahme

  • VGH Bayern, 27.11.2006 - 15 BV 06.422

    Schweinemast, landwirtschaftlicher Betrieb (eigene Futtergrundlage), Grenzlage

    Die Richtlinie bietet jedoch einen brauchbaren Anhaltspunkt für die Beurteilung der Zumutbarkeit der von dem genehmigten Vorhaben herrührenden Geruchsimmissionen (vgl. etwa BayVGH vom 30.4.1993 BayVBl 1994, 113; vom 28.2.2000 Az. 2 B 93.2861; vom 25.5.2004 Az. 20 B 01.2294; vom 1.7.2005 Az. 25 B 99.86; ebenso BVerwG vom 14.1.1993 NVwZ 1993, 1184).

    Die Abstandsregelung beruht auf Erhebungen in der Praxis, bei denen die Geruchsschwellenentfernung ermittelt wurde, zuzüglich eines Sicherheitsabstands (Nr. 3.2.1), der im Ergebnis einer Verdoppelung des Geruchsschwellenabstandes entspricht (vgl. BayVGH vom 1.7.2005 Az. 25 B 99.86; OVG Lüneburg vom 25.3.1994 NVwZ 1995, 714; Jäde, ZfBR 1992, 107/112).

  • VGH Bayern, 11.06.2015 - 9 ZB 13.128

    Nutzungsänderung; faktisches Dorfgebiet; Schweinezuchtställe; Gebot der

    Bei der gerichtlichen Würdigung der Erheblichkeit von Geruchsimmissionen durch Schweinehaltung kann - nach der zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung geltenden Rechtslage - auf die VDI-Richtlinie 3471 "Emissionsminderung Tierhaltung - Schweine" (VDI-Richtlinie 3471, abgedruckt in König/Roeser/Stock, BauNVO, 3. Auflage 2005, Anhang 9) als Orientierungshilfe zurückgegriffen werden (vgl. BVerwG, U.v. 14.1.1993 - 4 C 19/90 - juris Rn. 24; BVerwG, B.v. 27.1.1994 - 4 B 16/94 - juris Rn. 3; BVerwG, B.v. 8.7.1998 - 4 B 38/98 - juris Rn. 7f; BayVGH, U.v. 1.7.2005 - 25 B 99.86 - juris Rn. 19).

    Die Geruchsschwellenwerte werden daher durch die halbierten Werte markiert (BayVGH, U.v. 1.7.2005 - 25 B 99.86 - juris Rn. 26).

    Abgesehen davon stellt aber das Verwaltungsgericht zutreffend darauf ab, dass hier nach Nr. 3.2.3.4 VDI-Richtlinie 3471 ohnehin eine Sonderbeurteilung durchzuführen ist, bei der die Richtlinie den Abstandsangaben in Bild 21 allein keine Aussagekraft mehr beimisst (vgl. BayVGH, U.v. 1.7.2005 - 25 B 99.86 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 17.04.2012 - 14 ZB 11.1730

    Keine ernstlichen Zweifel

    Nach der ständigen Rechtsprechung aller damit befassten Senate des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. etwa BayVGH vom 30.4.1993 BayVBl 1994, 113; BayVGH vom 28.2.2000 Az. 2 B 93.2861; BayVGH vom 25.5.2004 Az. 20 B 01.2294; BayVGH vom 1.7.2005 Az. 25 B 99.86; BayVGH vom 27.11.2006 Az. 15 BV 06.422; ebenso BVerwG vom 14.1.1993 NVwZ 1993, 1184) ist die VDI-Richtlinie 3471 (Schweine) zwar rechtlich nicht verbindlich.

    Die Abstandsregelung beruht dabei auf Erhebungen in der Praxis, bei denen die Geruchschwellenentfernung ermittelt wurde, zuzüglich eines Sicherheitsabstands (Nr. 3.2.1), der im Ergebnis einer Verdoppelung des Geruchschwellenabstandes entspricht (vgl. BayVGH vom 1.7.2005 Az. 25 B 99.86; BayVGH vom 27.11.2006 a.a.O.; OVG Lüneburg vom 25.3.1994 NVwZ 1995, 714).

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