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   OLG München, 17.02.2009 - 25 U 3975/08   

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OLG München, 17.02.2009 - 25 U 3975/08 (https://dejure.org/2009,6930)
OLG München, Entscheidung vom 17.02.2009 - 25 U 3975/08 (https://dejure.org/2009,6930)
OLG München, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 25 U 3975/08 (https://dejure.org/2009,6930)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kapitallebensversicherung: Berechnung des Rückkaufswertes nach vorzeitiger Vertragskündigung; gesetzliche Regelung eines Mindestbetrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Ansprüche des Versicherungsnehmers nach vorzeitiger Kündigung einer Kapitallebensversicherung

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; VVG § 172 Abs. 1 a.F.; ; VVG § 172 Abs. 2; ; VVG § 176 a.F.; ; VVG § 176 Abs. 1 a.F.; ; VVG § 176 Abs. 3 a.F.; ; AVB § 6 Abs. 3; ; AVB § 16; ; AVB § 18; ; BGB § 242

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 176 Abs. 1; VVG a. F. § 176 Abs. 3; BGB § 242
    Neben dem vertraglich vereinbarten garantierten Rückkaufswert und dem vom BGH definierten Mindestrückkaufswert gibt es keinen dritten gesetzlichen Rückkaufswert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Ansprüche des Versicherungsnehmers nach vorzeitiger Kündigung einer Kapitallebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 770
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Auszug aus OLG München, 17.02.2009 - 25 U 3975/08
    Bei einer vorzeitig gekündigten Kapitallebensversicherung haben die Versicherungsnehmer Anspruch auf den um den Stornoabzug bereinigten vertraglich vereinbarten garantierten Rückkaufswert zuzüglich der Überschussbeteiligung ("versprochene Leistung" bzw. "vereinbarter Betrag" im Sinne der Entscheidung BGH NJW 2005, 3559 unter III und IV 2), mindestens aber auf die Hälfte des mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation berechneten ungezillmerten Deckungskapitals ohne Stornoabzug (sog. "Mindestbetrag" im Sinne der Entscheidung BGH NJW 2005, 3559 unter III und IV 2).

    Die Kläger hätten Anspruch auf den um den Stornoabzug bereinigten vertraglich vereinbarten garantierten Rückkaufswert zuzüglich der Überschussbeteiligung gemäß § 18 AVB (dies sei die "versprochene Leistung" bzw. der "vereinbarte Betrag" im Sinne der Entscheidung BGH NJW 2005, 3559 unter III und IV 2), mindestens aber - und dieser Betrag werde bei der hier vorliegenden typischen Fallkonstellation, für die die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gerade entwickelt worden sei, relevant werden - auf die Hälfte des mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation berechneten ungezillmerten Deckungskapitals ohne Stornoabzug (sog. "Mindestbetrag" im Sinne der Entscheidung BGH NJW 2005, 3559 unter III und IV 2).

    Bereits erworbene Ansprüche aus einer vereinbarten Überschussbeteiligung werden dadurch nicht erhöht (BGH NJW 2005, 3559 unter III und IV 2).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 15.2.2006 (BVerfG NJW 2006, 1783), in der es die vom Bundesgerichtshof entwickelte Lösung eines Mindestbetrags (BGH NJW 2005, 3559) bestätigt hat, unter B I 2 c (= Rz 66/70) ausdrücklich auch die beschränkte Auskunftspflicht der Versicherer berücksichtigt.

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG München, 17.02.2009 - 25 U 3975/08
    Auch wenn diese dem Versicherer einen Spielraum gewähren, braucht er dem potenziellen Versicherungsnehmer aber nicht im Einzelnen mitzuteilen, welche Methode er zur Ermittlung des Zeitwerts anwendet, wenn er das Ergebnis einer Berechnung in Form einer Tabelle garantierter Rückkaufswerte, wenn auch ohne garantierte Überschussbeteiligung, genau darstellt (BGH NJW 2001, 2014 unter I 2 b bb).

    Auch auf die wirtschaftlichen Folgen der Verrechnung der Abschlusskosten für den Fall der Kündigung oder Beitragsfreistellung in den ersten Jahren muss der Versicherungsnehmer im Wortlaut der Klausel im Ansatz deutlich genug aufmerksam gemacht werden (BGH NJW 2001, 2014 unter I 2 b bb und II 2 c; BGH NJW-RR 2007, 1628 unter II 2 a; BGH NJW-RR 2008, 187 unter II 2 a aa; BGH VersR 2008, 337 unter II 2 a aa).

    Wird das Ergebnis der Berechnung des Zeitwerts in Form einer Tabelle garantierter Rückkaufswerte, wenn auch ohne garantierte Überschussbeteiligung, genau dargestellt, genügt dies dem Informationsbedürfnis des Versicherungsnehmers (BGH NJW 2001, 2014 unter I 2 b bb).

  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 1317/96

    Zur Berechnung des Rückkaufswertes einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei

    Auszug aus OLG München, 17.02.2009 - 25 U 3975/08
    Es sei berücksichtigt, dass der sein Vertragsverhältnis frühzeitig beendende Versicherungsnehmer durch privatautonomes Handeln keine hinreichenden Möglichkeiten habe, seine Vermögensinteressen auf andere Weise effektiv zu verfolgen (BVerfG NJW 2006, 1783 unter B I 3 b).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 15.2.2006 (BVerfG NJW 2006, 1783), in der es die vom Bundesgerichtshof entwickelte Lösung eines Mindestbetrags (BGH NJW 2005, 3559) bestätigt hat, unter B I 2 c (= Rz 66/70) ausdrücklich auch die beschränkte Auskunftspflicht der Versicherer berücksichtigt.

  • OLG Celle, 09.03.2006 - 8 U 181/05

    Rechtliche Einordnung der Mitteilung des Versicherers einer Lebensversicherung

    Auszug aus OLG München, 17.02.2009 - 25 U 3975/08
    Ein solcher Anspruch auf Offenlegung der Berechnungsgrundlagen (vgl. Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 6.3.2008 S. 3, Bl. 210 d.A.) ergäbe sich nur dann aus § 242 BGB, wenn die Kläger anderenfalls Ansprüche auf Zahlung des Rückkaufswerts nicht oder nur unzumutbar schwer durchsetzen könnten, weil sie in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang ihrer Rechts im Ungewissen, die Beklagte aber in der Lage wäre, die verlangte Auskunft unschwer zu erteilen (BGH VersR 1983, 746 unter I 3; OLG Celle VersR 2007, 930 unter 2 c und d).
  • BGH, 08.06.1983 - IVa ZR 150/81

    Keine Einzelauskunftspflicht des Lebensversicherers über Gewinnbeteiligung

    Auszug aus OLG München, 17.02.2009 - 25 U 3975/08
    Ein solcher Anspruch auf Offenlegung der Berechnungsgrundlagen (vgl. Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 6.3.2008 S. 3, Bl. 210 d.A.) ergäbe sich nur dann aus § 242 BGB, wenn die Kläger anderenfalls Ansprüche auf Zahlung des Rückkaufswerts nicht oder nur unzumutbar schwer durchsetzen könnten, weil sie in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang ihrer Rechts im Ungewissen, die Beklagte aber in der Lage wäre, die verlangte Auskunft unschwer zu erteilen (BGH VersR 1983, 746 unter I 3; OLG Celle VersR 2007, 930 unter 2 c und d).
  • BGH, 26.09.2007 - IV ZR 321/05

    Klauselersetzung und Mindestrückkaufwert bei einer fondsgebundenen

    Auszug aus OLG München, 17.02.2009 - 25 U 3975/08
    Auch auf die wirtschaftlichen Folgen der Verrechnung der Abschlusskosten für den Fall der Kündigung oder Beitragsfreistellung in den ersten Jahren muss der Versicherungsnehmer im Wortlaut der Klausel im Ansatz deutlich genug aufmerksam gemacht werden (BGH NJW 2001, 2014 unter I 2 b bb und II 2 c; BGH NJW-RR 2007, 1628 unter II 2 a; BGH NJW-RR 2008, 187 unter II 2 a aa; BGH VersR 2008, 337 unter II 2 a aa).
  • BGH, 18.07.2007 - IV ZR 258/03

    Wirksamkeit der Klauselersetzung im Treuhänderverfahren bei einem

    Auszug aus OLG München, 17.02.2009 - 25 U 3975/08
    Auch auf die wirtschaftlichen Folgen der Verrechnung der Abschlusskosten für den Fall der Kündigung oder Beitragsfreistellung in den ersten Jahren muss der Versicherungsnehmer im Wortlaut der Klausel im Ansatz deutlich genug aufmerksam gemacht werden (BGH NJW 2001, 2014 unter I 2 b bb und II 2 c; BGH NJW-RR 2007, 1628 unter II 2 a; BGH NJW-RR 2008, 187 unter II 2 a aa; BGH VersR 2008, 337 unter II 2 a aa).
  • BGH, 24.10.2007 - IV ZR 94/05

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der AVB

    Auszug aus OLG München, 17.02.2009 - 25 U 3975/08
    Auch auf die wirtschaftlichen Folgen der Verrechnung der Abschlusskosten für den Fall der Kündigung oder Beitragsfreistellung in den ersten Jahren muss der Versicherungsnehmer im Wortlaut der Klausel im Ansatz deutlich genug aufmerksam gemacht werden (BGH NJW 2001, 2014 unter I 2 b bb und II 2 c; BGH NJW-RR 2007, 1628 unter II 2 a; BGH NJW-RR 2008, 187 unter II 2 a aa; BGH VersR 2008, 337 unter II 2 a aa).
  • OLG Stuttgart, 27.09.2007 - 7 U 64/07

    Lebensversicherung: Heilung eines Transparenzmangels von AVB über den

    Auszug aus OLG München, 17.02.2009 - 25 U 3975/08
    Eine ausnahmsweise Heilung der Intransparenz durch eine individuelle Aufklärung (vgl. OLG Stuttgart VersR 2008, 909: Dem Versicherungsnehmer dieses Verfahrens war bei Antragstellung ein Versicherungsverlauf mit den Rückkaufswerten für sämtliche Versicherungsjahre vorgelegt worden, dessen Kenntnisnahme er durch Unterschrift bestätigt hat) liegt darin jedenfalls nicht.
  • OLG Köln, 05.02.2010 - 20 U 80/08

    Verjährung von Nachforderungsansprüchen aus einer Kapitallebensversicherung

    Die Beklagte ist, worauf der Senat bereits im Beschluss vom 8. Mai 2009 (Bl. 768 ff. d.A.) hingewiesen hat, - entgegen ihrer Auffassung - zu einem Stornoabzug nicht berechtigt (so auch OLG München VersR 2009, 770 f.).

    Einen derartigen gesetzlichen neben dem vertraglichen Anspruch gibt es - worauf der Senat bereits mit Beschluss vom 8. Mai 2009 (Bl. 768 ff. d.A.) hingewiesen hat - nicht (so auch OLG München VersR 2009, 770 f.).

    Der Senat wählt damit für die "versprochene Leistung" eine andere Formulierung als das Oberlandesgericht München, das unter der "versprochenen Leistung" den "vertraglich vereinbarten garantierten Rückkaufswert zuzüglich der Überschussbeteiligung" versteht (OLG München VersR 2009, 770 f.); er sieht darin aber keine wesentliche inhaltliche Abweichung.

    Über die Angabe der genannten Beträge hinaus schuldet die Beklagte demgegenüber nicht die Offenlegung ihrer Berechnungsgrundlagen (so auch OLG München VersR 2009, 770 f.).

  • BGH, 07.01.2014 - IV ZR 216/13

    Mindestrückkaufswert bei Unwirksamkeit der in den Allgemeinen Bedingungen

    Bei der zu treffenden Abwägung hat der Senat ausdrücklich auch das berechtigte Geheimhaltungsinteresse des Versicherers berücksichtigt (aaO Rn. 26; hierzu auch OLG Köln, Urteil vom 30. November 2012 - 20 U 149/12 Rn. 31; Beschluss vom 25. Juni 2010 - 20 U 199/09 Rn. 7 jeweils bei juris; OLG München VersR 2009, 770, 771; Höra/Leithoff in Fachanwaltskommentar Versicherungsrecht § 169 Rn. 14; weitergehend demgegenüber LG Hamburg, Urteil vom 1. Dezember 2006 - 302 O 147/06, juris Rn. 36 f.; PK-VVG/Ortmann, 2. Aufl. § 169 Rn. 39 a.E.; Schünemann, VuR 2008, 8, 11 f.).
  • LG Köln, 16.06.2014 - 26 O 465/13

    Rückzahlungsanspruch von verzinslichen Beiträgen einer fondsgebundenen

    Ein Auskunftsanspruch über die Ermittlung des Mindestrückkaufswertes und dessen Berechnungsgrundlagen steht nach herrschender Rechtsprechung dem Versicherungsnehmer bereits nicht zu (vgl. etwa OLG Köln, Beschluss vom 25.06.2010, 20 U 199/09; 30.11.2012, 20 U 149/12; OLG München, 25 U 3975/08).
  • OLG Köln, 19.12.2014 - 20 U 150/14

    Auskunftsansprüche des Versicherungsnehmers in der Kapitallebensversicherung

    Im Rahmen einer Rechtsbeziehung trifft den Schuldner nach Treu und Glauben ausnahmsweise eine Auskunftspflicht, wenn der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (BGH VersR 2014, 822; BGH VersR 2013, 1381; OLG München VersR 2009, 770).
  • OLG Köln, 06.11.2015 - 20 U 134/14

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Auskunftsansprüchen bei vorzeitiger Beendigung eines Lebensversicherungsvertrags (VersR 2014, 822 und VersR 2013, 1381), die auf die vorliegende Konstellation zu übertragen ist, kann einen Schuldner im Rahmen einer Rechtsbeziehung nach Treu und Glauben ausnahmsweise eine Auskunftspflicht treffen, wenn der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (BGH, aaO; OLG München VersR 2009, 770).
  • LG Köln, 09.09.2013 - 26 O 485/12

    Anspruch auf verzinsliche Rückzahlung der im Rahmen einer Rentenversicherung

    Ein Auskunftsanspruch über die Ermittlung des sog. Mindestrückkaufswertes und dessen Berechnungsgrundlagen steht nach herrschender Rechtsprechung dem Versicherungsnehmer nicht zu (vgl. etwa OLG Köln, Beschluss vom 25.06.2010, 20 U 199/09; OLG München, 25 U 3975/08).
  • OLG Köln, 25.06.2010 - 20 U 199/09

    Ansprüche des Versicherungsnehmers nach vorzeitiger Kündigung einer

    Denn die Beklagte schuldet über die Angabe der in den Abrechnungsschreiben vom 27.02.2008 genannten Beträge hinaus nicht die Offenlegung ihrer Berechnungsgrundlagen (so auch OLG München VersR 2009, 770 f.).
  • OLG Köln, 20.04.2012 - 20 U 2/12

    Rückerstattung von geleisteten Prämien einer fondsgebundenen Lebensversicherung

    Unabhängig davon schuldet die Beklagte nicht die Offenlegung ihrer Berechnungsgrundlagen (Senat, Urt. v. 5. Februar 2010 - 20 U 80/08 - ; ebenso OLG München VersR 2009, 770 f.).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2010 - 3 U 7/10

    Lebensversicherungsvertrag: Beratungspflichten eines Bankmitarbeiters bei

    Und nachdem die Beklagte in ihrem Schreiben vom 30.09.05 sowohl den Rückkaufswert, als auch die Überschussbeteiligung dargelegt sowie nachfolgend auf die Verrechnung eines Stornoabzuges von 404, 12 EUR hingewiesen hat, bestand ein weitergehender Auskunftsanspruch auf Offenlegung der Berechnungsgrundlagen nicht (vgl. OLG München in Versicherungsrecht 09, 770).
  • AG Aachen, 01.12.2010 - 103 C 146/10

    § 5a VVG a.F. ist nicht richtlinienkonform hinsichtlich eines unbefristeten

    Es zur Wahrung der Interessen des Versicherungsnehmers angemessen, dass ihm hinsichtlich der Berechnung der Rückkaufswerte kein Anspruch auf Auskunft eingeräumt, sondern im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung eine Mindestsumme garantiert wird (OLG München, VersR 2009, 770).
  • AG Neumarkt/Oberpfalz, 30.03.2012 - 1 C 652/11

    Widerruf eines Versicherungsvertrages nach Ablauf der Frist sowie Anspruch auf

  • LG Berlin, 21.10.2010 - 7 O 531/09
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