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   OLG Frankfurt, 30.10.2002 - 25 W 71/02   

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https://dejure.org/2002,4333
OLG Frankfurt, 30.10.2002 - 25 W 71/02 (https://dejure.org/2002,4333)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.10.2002 - 25 W 71/02 (https://dejure.org/2002,4333)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Oktober 2002 - 25 W 71/02 (https://dejure.org/2002,4333)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 ZPO, § 767 Abs 3 ZPO, § 12 GKG
    Vollstreckungsgegenklage: Streitwertbemessung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert einer Vollstreckungsgegenklage; Umfang der erstrebten Ausschließung der Zwangsvollstreckung als ausschlaggebender Faktor für Streitwertfestlegung; Entscheidender Zeitpunkt für die Streitwertfestlegung

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 3 § 767
    Streitwert der Vollstreckungsgegenklage

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 18.02.2000 - 13 WF 64/00

    Neufestsetzung eines Streitwertes auf Grund einer Beschwerde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.10.2002 - 25 W 71/02
    Zwar kann ausnahmsweise der Streitwert nach einem Teilbetrag des im Titel festgelegten Zahlungsanspruches zu bemessen sein, falls sich aus Klageantrag oder Klagebegründung ergibt, dass die Zwangsvollstreckung nur wegen eines Teilbetrages für unzulässig erklärt werden soll (vgl. OLG Hamm und OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Koblenz, FamRZ 2001, 845).
  • OLG Hamm, 08.03.1991 - 12 W 2/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.10.2002 - 25 W 71/02
    Bei der Streitwertfestsetzung sind mithin regelmäßig diejenigen Beträge zugrunde zu legen, die in dem mit der Vollstreckungsgegenklage angegriffenen Titel enthalten sind (OLG Hamm, JurBüro 1991, 1237 f.; OLG Düsseldorf JurBüro 1999, 326; OLG München OLGR München 1994, 23 f.).
  • OLG Frankfurt, 02.08.2002 - 25 W 33/02

    Zum Streitwert von Domains bei Verteidigung mit Zurückbehaltungsrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.10.2002 - 25 W 71/02
    Da der Streitgegenstand ausschließlich vom Kläger der Vollstreckungsgegenklage bestimmt wird (Zöller-Herget, ZPO, 23. Aufl., Rdn. 2 zu § 3; siehe auch Herget Rdn. 16 zu § 3 "Vollstreckungsabwehrklage"; Senat, Beschluss vom 02.08.2002, 25 W 33/02) kommt es weder darauf an, ob die titulierte Forderung in Wahrheit ganz oder teilweise getilgt ist (vgl. Herget a. a. O., Rdn. 16) oder ob dies ganz oder teilweise im Verlauf des Prozesses unstreitig wird (siehe OLG Hamm, Rechtspfleger 1991, 1237).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.1999 - 21 W 56/98

    Streitwert einer Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.10.2002 - 25 W 71/02
    Bei der Streitwertfestsetzung sind mithin regelmäßig diejenigen Beträge zugrunde zu legen, die in dem mit der Vollstreckungsgegenklage angegriffenen Titel enthalten sind (OLG Hamm, JurBüro 1991, 1237 f.; OLG Düsseldorf JurBüro 1999, 326; OLG München OLGR München 1994, 23 f.).
  • OLG München, 18.10.1993 - 12 WF 1032/93

    Streitwert einer Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.10.2002 - 25 W 71/02
    Bei der Streitwertfestsetzung sind mithin regelmäßig diejenigen Beträge zugrunde zu legen, die in dem mit der Vollstreckungsgegenklage angegriffenen Titel enthalten sind (OLG Hamm, JurBüro 1991, 1237 f.; OLG Düsseldorf JurBüro 1999, 326; OLG München OLGR München 1994, 23 f.).
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