Rechtsprechung
EuGH, 07.05.1987 - 258/84 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- EU-Kommission
Nippon Seiko / Rat
EWG-VERTRAG, ARTIKEL 173 ABSATZ 2; VERORDNUNG NR . 3017/79 DES RATES
1 . NICHTIGKEITSKLAGE - NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN - HANDLUNGEN, DIE SIE UNMITTELBAR UND INDIVIDUELL BETREFFEN - VERORDNUNG ZUR EINFÜHRUNG VON ANTIDUMPINGZÖLLEN - HERSTELLER UND EXPORTEURE AUS DRITTLÄNDERN - EU-Kommission
Nippon Seiko / Rat
- Wolters Kluwer
Einführung eines Antidumpingzolls ; Einfuhr von Kugellagern aus Japan und Singapur ; Aufhebung einer Verordnung ; Berechnung einer Dumpingspanne
- Judicialis
VO (EWG) Nr. 2089/84 Art. 1; ; EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 2; ; VO (EWG) Nr. 3017/79 Art. 2; ; VO (EWG) Nr. 3017/79 Art. 3
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1. NICHTIGKEITSKLAGE - NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN - HANDLUNGEN, DIE SIE UNMITTELBAR UND INDIVIDUELL BETREFFEN - VERORDNUNG ZUR EINFÜHRUNG VON ANTIDUMPINGZÖLLEN - HERSTELLER UND EXPORTEURE AUS DRITTLÄNDERN
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
FEBMA / Nippon Seiko
Verfahrensgang
- EuGH, 17.12.1984 - 258/84
- EuGH, 07.05.1987 - 258/84
Wird zitiert von ... (34)
- Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1990 - C-69/89
Nakajima All Precision Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - …
9 - Vgl. z. B. das Urteil vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 258/84, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923, Randnr. 21.10 - Geschäftsordnung, vom Rat am 24. Juli 1979 aufgrund Artikel 5 des Vertrages vom 8. April 1965 zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften erlassen (…ABl. L 268, S. 1)."Was das Vorbringen betrifft, die WG- Kosten müßten bei der rechnerischen Ermittlung sowohl des Normalwerts als auch des Ausfuhrpreises in gleicher Weise behandelt werden, so genügt der Hinweis darauf, daß der Gerichtshof diese Auffassung in seinen Urteilen vom 7. Mai 1987 in den Rechtssachen 240/84, 255/84, 256/84, 258/84 und 260/84 (….Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Kugellagern', Slg. 1987, S. 1809, 1861, 1899, 1923, 1975) eindeutig entgegengetreten ist, in denen er festgestellt hat, daß es drei Reihen unterschiedlicher Vorschriften gibt, von denen jede gesondert zu beachten ist und die jeweils die Feststellung des Normalwerts, die Ermittlung des Ausfuhrpreises und den Vergleich zwischen beiden betreffen.".
- Urteile vom 7. Mai 1987 .n der Rechtssache 255/84, Nachi Fujikoshi/Rat, Slg. 1987, 1861, Randnr. 31 ff.; Rechtssache 258/84, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923, Randnrn.
1987, 2755, Randnr. 33; Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88, a. a. O., Randnr. 33.78 - Vgl. Urteile vom 7. Mai 1987: Rechtssache 260/84, Minebea/Rat, Slg. 1987, 1975, Randnr. 28 f.; Rechtssache 258/84, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923, Randnr. 34; Rechtssache 256/84, Koyo Seiko/Rat, Slg. 1987, 1899, Randnr. 20.
- EuGH, 07.05.1991 - C-69/89
Nakajima All Precision / Rat
Was bei den ÖM-Verkäufen die Berücksichtigung der VVG-Kosten von Unternehmen mit vertikal integrierter Struktur angeht, so durfte der Rat im Rahmen des ihm bei der Beurteilung komplexer wirtschaftlicher Sachverhalte eingeräumten Ermessens (vgl. z. B. Urteil vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 258/84, Nippon Seiko, Slg. 1987, 1923, Randnr. 21) davon ausgehen, daß es notwendig war, den Kosten, die eine Präsenz auf dem japanischen Markt mit sich bringt, Rechnung zu tragen. - EuGH, 15.02.2001 - C-239/99
Nachi Europe
6 und 7, und 258/84, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923, Randnrn.
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 178/87
Minolta Camera Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - …
Zum anderen hat der Gerichtshof in Randnummer 31 seines Urteils Tokyo Electric/Rat (…a. a. O.) im Zusammenhang mit der Errechnung des Normalwerts kategorisch das Vorbringen zurückgewiesen, die WG-Kosten müßten sowohl bei der Errechnung des Normalwerts als auch bei der des Ausfuhrpreises gleichbehandelt werden, und lediglich auf seine Urteile vom 7. Mai 1987 in den "Kugellagersachen" (240/84, 255/84, 256/84, 258/84 und 260/84, Slg. 1987, 1809, 1861, 1899, 1923 und 1975) hingewiesen, wonach es.49. Ein ähnliches Vorbringen hat der Gerichtshof bereits in seinen sog. "Kugellagerurteilen" vom 7. Mai 1987, a. a. O., zurückgewiesen.
In den Randnummern 15 und 18 seines Urteils in der Rechtssache 258/84 (Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923) hat er ausdrücklich festgestellt, daß weder Absatz 13 noch Absatz 9 des Artikels 2 der Grundverordnung vorschreiben, Normalwert und Ausführpreis nach ähnlichen oder denselben Methoden zu berechnen.
- EuGH, 16.02.2012 - C-191/09
Rat / Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP - Rechtsmittel - Antidumpingzölle - …
Insoweit ist zu beachten, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs dann, wenn eine Partei gemäß Art. 2 Abs. 10 der Grundverordnung Berichtigungen zur Herstellung der Vergleichbarkeit von Normalwert und Ausfuhrpreis im Hinblick auf die Festlegung der Dumpingspanne beantragt, sie den Nachweis erbringen muss, dass ihr Antrag berechtigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 7. Mai 1987, Nachi Fujikoshi/Rat, 255/84, Slg. 1987, 1861, Randnr. 33, Nippon Seiko/Rat, 258/84, Slg. 1987, 1923, Randnr. 45, und Minebea/Rat, 260/84, Slg. 1987, 1975, Randnr. 43). - EuGH, 19.11.1998 - C-284/94
Spanien / Rat
So verfügen nämlich die Organe ohne daß geprüft werden müßte, ob die durch die streitige Verordnung vorgenommene Änderung wesentlich ist bei der Wahl der zur Verwirklichung der gemeinsamen Handelspolitik erforderlichen Mittel über einen Ermessensspielraum (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Juli 1982 in der Rechtssache 245/81, Edeka, Slg. 1982, 2745, Randnr. 27, vom 28. Oktober 1982 in der Rechtssache 52/81, Faust/Kommission, Slg. 1982, 3745, Randnr. 27, sowie vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 256/84, Koyo Seiko/Rat, Slg. 1987, 1899, Randnr. 20, in der Rechtssache 258/84, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923, Randnr. 34, und in der Rechtssache 260/84, Minebea/Rat, Slg. 1987, 1975, Randnr. 28).Was die Begründetheit dieses Klagegrundes betrifft, so ist daran zu erinnern, daß die Organe nach ständiger Rechtsprechung über einen Ermessensspielraum bei der Wahl der zur Verwirklichung der gemeinsamen Handelspolitik erforderlichen Mittel verfügen und die Wirtschaftsteilnehmer deshalb nicht auf die Beibehaltung einer bestehenden Situation vertrauen dürfen, die durch Entscheidungen verändert werden kann, die diese Organe im Rahmen ihres Ermessens treffen (Urteile Edeka, Randnr. 27, Faust/Kommission, Randnr. 27, Koyo Seiko/Rat, Randnr. 20, Nippon Seiko/Rat, Randnr. 34, und Minebea/Rat, Randnr. 28).
- EuGH, 22.10.1991 - C-16/90
Nölle / Hauptzollamt Bremen-Freihafen
Nach ständiger Rechtsprechung stellt nämlich der Gerichtshof im Rahmen dieser Prüfung fest, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind, ob der Sachverhalt, der der umstrittenen Auswahl zugrunde gelegt wurde, zutreffend festgestellt worden ist und ob keine offensichtlich fehlerhafte Würdigung des Sachverhalts und kein Ermessensmißbrauch vorliegen (Urteile vom 7. Mai 1987 in den Rechtssachen 240/84, Toyo u. a./Rat, Slg. 1987, 1809, und 258/84, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923). - EuGH, 19.11.1998 - C-150/94
Vereinigtes Königreich / Rat
Nach ständiger Rechtsprechung verfügen die Gemeinschaftsorgane, wie der Rat und die zur Unterstützung seiner Anträge beigetretenen Streithelferinnen vorgetragen haben, bei der Wahl der zur Verwirklichung der gemeinsamen Handelspolitik erforderlichen Mittel über einen Ermessensspielraum (Urteile vom 15. Juli 1982 in der Rechtssache 245/81, Edeka, Slg. 1982, 2745, Randnr. 27; vom 28. Oktober 1982 in der Rechtssache 52/81, Faust/Kommission, Slg. 1982, 3745, Randnr. 27, sowie vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 256/84, Koyo Seiko/Rat, Slg. 1987, 1899, Randnr. 20, in der Rechtssache 258/84, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923, Randnr. 34, und in der Rechtssache 260/84, Minebea/Rat, Slg. 1987, 1975, Randnr. 28). - EuG, 10.03.1992 - T-13/89
Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen …
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 4. Juli 1963 in der Rechtssache 24/62, Bundesrepublik/Kommission, Slg. 1963, 143; vom 26. November 1975 in der Rechtssache 73/74, Papiers Peints, Slg. 1975, 1491; vom 14. November 1984 in der Rechtssache 323/82, Intermills/Kommission, Slg. 1984, 3809; vom 13. März 1985 in den verbundenen Rechtssachen 296/82 et 318/82, Niederlande/Kommission, Slg. 1985, 809; vom 26. Juni 1986 in der Rechtssache 203/85, Nicolet Instrument, Slg. 1986, 2049, und vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 258/84, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923, Randnr. 28) müsse die Begründung einer Entscheidung die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Erwägungen, auf denen sie beruhe, angeben und die Überlegungen der Gemeinschaftsbehörde klar und unzweideutig wiedergeben. - Generalanwalt beim EuGH, 10.01.1990 - 350/88
Société française des Biscuits Delacre und andere gegen Kommission der …
25 und 26; das Urteil vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 258/84, Nippon Seiko KK/Rat, Slg. 1987, 1923, Randnr. 31 und 32, und das Urteil vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 260/84, Mincbca Company Limited/ Rat, Slg. 1987, 1975, Randnrn. - EuGH, 14.03.1990 - 156/87
Gestetner Holdings / Rat und Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1989 - 246/87
Continentale Produkten-Gesellschaft Erhardt-Renken GmbH & Co. gegen Hauptzollamt …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1989 - 323/88
SA Sermes gegen Directeur des services des douanes Straßburg. - Antidumpingzölle …
- EuGH, 29.05.1997 - C-26/96
Rotexchemie / Hauptzollamt Hamburg-Waltershof
- EuG, 04.03.2010 - T-401/06
Brosmann Footwear (HK) u.a. / Rat - Dumping - Einfuhren von Schuhen mit Oberteil …
- EuG, 04.03.2010 - T-407/06
Zhejiang Aokang Shoes / Rat - Dumping - Einfuhren von Schuhen mit Oberteil aus …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2000 - C-239/99
Nachi Europe
- Generalanwalt beim EuGH, 07.02.1991 - 49/88
Al-Jubail Fertilizer Company (Samad) und Saudi Arabian Fertilizer Company (Safco) …
- EuG, 03.10.2006 - T-313/04
Hewlett-Packard / Kommission - Verweigerung der Erstattung von Einfuhrabgaben - …
- EuG, 17.07.1998 - T-118/96
Thai Bicycle / Rat
- Generalanwalt beim EuGH, 12.03.1996 - C-84/94
Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland gegen Rat der Europäischen …
- EuGH, 10.03.1992 - 171/87
Canon / Rat
- EuGH, 10.03.1992 - 178/87
Minolta Camera / Rat
- EuG, 25.06.2015 - T-26/12
PT Musim Mas / Rat
- EuG, 27.03.2009 - T-407/06
Dumping - Einfuhren von Schuhen mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in der …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1993 - C-216/91
Rima Eletrometalurgia SA gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Dumping - …
- EuG, 24.10.2006 - T-274/02
Ritek und Prodisc Technology / Rat - Dumping - Bespielbare Compact Discs mit …
- EuGH, 11.07.1990 - 304/86
Enital / Kommission und Rat
- EuG, 07.02.2013 - T-84/07
EuroChem MCC / Rat - Dumping - Einfuhren von Lösungen von Harnstoff und …
- EuGH, 11.07.1990 - 320/86
Stanko France / Kommission und Rat
- EuGH, 11.07.1990 - 157/87
Electroimpex u.a. / Rat
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 174/87
Ricoh & Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Antidumpingzölle auf …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1989 - 305/86
Enital SpA gegen Kommission und Rat der Europäischen Gemeinschaften. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1988 - 260/85
Tokyo Electric Company Ltd (TEC) und andere gegen Rat der Europäischen …
Rechtsprechung
EuGH, 17.12.1984 - 258/84 R |
Volltextveröffentlichungen (5)
- EU-Kommission
Nippon Seiko / Rat
VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - EINSTWEILIGE ANORDNUNGEN - VORAUSSETZUNGEN - ABWAEGUNG SÄMTLICHER BETROFFENER BELANGE
- EU-Kommission
Nippon Seiko / Rat
- Wolters Kluwer
Interessenabwägung bei Erlass einer Entscheidung im Verfahren der einstweiligen Anordnung; Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren von Kugellagern aus Japan und Singapur; Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung durch den EuGH
- Judicialis
- rechtsportal.de
VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - EINSTWEILIGE ANORDNUNGEN - VORAUSSETZUNGEN - ABWAEGUNG SÄMTLICHER BETROFFENER BELANGE
Verfahrensgang
- EuGH, 17.12.1984 - 258/84 R
- EuGH, 07.05.1987 - 258/84
Wird zitiert von ... (5)
- EuGH, 11.03.1994 - C-6/94
Descom Scales Manufacturing / Rat
Nach ständiger Rechtsprechung setzt eine solche Anordnung ausserdem voraus, daß bei der Abwägung der betroffenen Belange mehr für als gegen eine solche Maßnahme spricht (siehe insbesondere Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1984 in der Rechtssache 258/84 R, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1984, 4357, vom 18. Oktober 1985 in der Rechtssache 250/85 R, Brother Industries/Rat, Slg. 1985, 3459, und vom 9. April 1987 in der Rechtssache 77/87 R, Technointorg/Rat, Slg. 1987, 1793).Es ist nämlich gerade Zweck eines Antidumpingzolls, zum Ausgleich der festgestellten Dumpingspanne eine Erhöhung des Preises der betreffenden Ware herbeizuführen (siehe insbesondere die oben angeführten Beschlüsse vom 17. Dezember 1984 in der Rechtssache 258/84 R, vom 18. Oktober 1985 in der Rechtssache 250/85 R und vom 9. April 1987 in der Rechtssache 77/87 R sowie die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 8. Juni 1989 in der Rechtssache 69/89 R, Nakajima All Precision/Rat, Slg. 1989, 1689, und vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-358/89 R, Extramet Industrie/Rat, Slg. 1990, I-431).
- EuGH, 18.10.1985 - 273/85
Silver Seiko / Rat
Im übrigen sei es, wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere dem Beschluß vom 17. Dezember 1984 in der Rechtssache 258/84 R (Nippon Seiko), eindeutig ergebe, unerläßlich, die Belange der Antragstellerinnen gegenüber dem Schaden abzuwägen, der der europäischen Wirtschaft entstünde, wenn die beantragten vorläufigen Maßnahmen erlassen würden; die Belange der europäischen "Wirtschaft würden schwerwiegend beeinträchtigt, wenn die von den Antragstellerinnen beantragten einstweiligen Anordnungen getroffen würden. - EuGH, 18.10.1985 - 250/85
Brother / Rat
Im übrigen sei es, wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere dem Beschluß vom 17. Dezember 1984 in der Rechtssache 258/84 R (Nippon Seiko), eindeutig ergebe, unerläßlich, die Belange der Antragstellerin gegenüber dem Schaden abzuwägen, der der europäischen Industrie entstünde, wenn die beantragten vorläufigen Maßnahmen erlassen würden; die Belange der europäischen Industrie würden schwerwiegend beeinträchtigt, wenn die von der Antragstellerin beantragte einstweilige Anordnung getroffen würde. - EuGH, 09.04.1987 - 77/87
Technointorg / Rat
Zwar läßt sich nicht ausschließen, daß es sich in bestimmten Fällen als notwendig erweisen kann, die Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auszusetzen, um zu verhindern, daß demjenigen, der eine solche Aussetzung beantragt, ein schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden entsteht; nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes muß der Antragsteller jedoch zumindest nachweisen, - zum einen, daß er durch die Einführung eines solchen Zolls einen auf ihn beschränkten, besonderen Schaden erleidet (siehe insbesondere Rechtssache 258/84 R, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1984, 4357), und. - EuGH, 18.10.1985 - 297/85
Towa Sandiken / Rat
Im übrigen sei es, wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (insbesondere dem Beschluß vom 17. Dezember 1984 in der Rechtssache 258/84 R, Nippon Seiko) eindeutig ergebe, unerläßlich, die Belange der Antragstellerin gegenüber dem Schaden abzuwägen, der der europäischen Wirtschaft entstünde, wenn die beantragten vorläufigen Massnahmen erlassen würden; die Belange der europäischen Wirtschaft würden schwerwiegend beeinträchtigt, wenn die von der Antragstellerin beantragte einstweilige Anordnung getroffen würde.