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   EuGH, 22.09.1983 - 271/82   

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EuGH, 22.09.1983 - 271/82 (https://dejure.org/1983,1299)
EuGH, Entscheidung vom 22.09.1983 - 271/82 (https://dejure.org/1983,1299)
EuGH, Entscheidung vom 22. September 1983 - 271/82 (https://dejure.org/1983,1299)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Auer / Ministère public

    1 . HANDLUNGEN DER ORGANE - RICHTLINIEN - WIRKUNG

  • EU-Kommission

    Auer / Ministère public

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 52; ; EWG-Vertrag Art. 57; ; Richtlinie 78/1026 EWG; ; Richtlinie 78/1027 EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. HANDLUNGEN DER ORGANE - RICHTLINIEN - WIRKUNG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Tierärzte - Niederlassungsfreiheit - Unmittelbare Wirkung der Richtlinien.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2022
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 07.02.1979 - 136/78

    Ministère public / Auer

    Auszug aus EuGH, 22.09.1983 - 271/82
    Unter diesen Umständen hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 136/78 (Auer, Sig. 1979, 437) wie folgt entschieden: "Artikel 52 des Vertrages ist dahin auszulegen, daß sich die Angehörigen eines Mitgliedstaats für die Zeit vor dem Termin, an dem die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen getroffen haben müssen, um den Richtlinien 78/1026 und 78/1027 des Rates vom 18. Dezember 1978 nachzukommen, nicht auf diese Vorschrift berufen können, um den Tierarztberuf in diesem Mitgliedstaat unter anderen Bedingungen auszuüben, als sie in den nationalen Rechtsvorschriften festgelegt sind.".

    Insoweit unterscheide sich die vorliegende Rechtssache deutlich von der Rechtssache 136/78, über die der Gerichtshof in dem vorgenannten Urteil vom 7. Februar 1979 entschieden habe, denn es gehe nicht mehr darum, die genaue Tragweite der Artikel 52 bis 57 EWG-Vertrag zu ermitteln, sondern darum, die Wirkung der Vorschriften der in Rede stehenden Richtlinien zu bestimmen.

    Der Gerichtshof hat darauf in seinem Urteil vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 136/78 (Auer, Sig. 1979, 437) entschieden,.

  • EuGH, 06.10.1981 - 246/80

    Broekmeulen / Huisarts Registratie Commissie

    Auszug aus EuGH, 22.09.1983 - 271/82
    Der Angeklagte im Ausgangsverfahren könne sich auch nicht auf das Urteil des Gerichtshofes vom 6. Oktober 1981 in der Rechtssache 246/80 (Broekmeulen, Slg. 1981, 2311) zur Niederlassungsfreiheit der praktischen Ärzte berufen, da dieses Urteil sich auf eine tatsächliche und rechtliche Situation beziehe, die mit der des vorliegenden Verfahrens nicht vergleichbar sei.
  • OVG Niedersachsen, 22.08.2019 - 8 LC 116/18

    Öffentliche Aufgabe; Entscheidungsspielraum; Gesetzgebungskompetenz; Kammer;

    Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten, die die Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen Kammer vorschreiben, sind nicht als solche mit Unionsrecht unvereinbar (vgl. EuGH, Urt. v. 22.9.1983 - 271/82 -, NJW 1984, 2022, juris Rn. 18 zu einer Tierärztekammer).

    Weil die Beklagte insbesondere mit ihren Aufgaben in den Bereichen der Standesförderung und Standesaufsicht (vgl. hierzu EuGH, Urt. v. 22.9.1983 - 271/82 -, NJW 1984, 2022, juris Rn. 18) auch dazu dient, an der öffentlichen Gesundheitspflege mitzuwirken, beschränkt die Pflichtmitgliedschaft, die nicht in diskriminierender Weise an die Staatsangehörigkeit anknüpft, die Grundfreiheiten in verhältnismäßiger Weise wegen eines "zwingenden Erfordernis des Allgemeininteresses" (vgl. EuGH, Urt. v. 22.9.1983 - 271/82 -, NJW 1984, 2022, juris Rn. 18; v. 30.11.1995 - C-55/94 -, NJW 1996, 93, juris Rn. 37; v. 11.7.2019 - C-716/17 -, juris Rn. 20; Martini, Die Pflegekammer, S. 208 f., S. 214).

  • VG Hannover, 07.11.2018 - 7 A 5658/17

    Allgemeine Handlungsfreiheit; Beitragspflicht; Berufsausübung;

    Wie der Europäische Gerichtshof am Beispiel der Tierärzte entschieden hat, sind "die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten, die die Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen Kammer vorschreiben [...] als solche nicht unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht" (Urt. v. 22.09.1983 - 271/82 -, juris Rn. 18).
  • EuGH, 28.01.1992 - C-332/90

    Steen / Deutsche Bundespost

    Aus den Urteilen vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78 (Knoors, Slg. 1979, 399), vom 6. Oktober 1981 in der Rechtssache 246/80 (Broekmeulen, Slg. 1981, 2311) und vom 22. September 1983 in der Rechtssache 271/82 (Auer, Slg. 1983, 2727) ergebe sich jedoch, daß Situationen denkbar seien, in denen auch eine sogenannte Inländerdiskriminierung aufgrund von Artikel 48 EWG-Vertrag verboten sei.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-282/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Trstenjak kann die Ausübung des Anspruchs auf

    143 - Vgl. Urteile vom 22. September 1983, Auer (271/82, Slg. 1983, 2727, Randnr. 16), vom 15. Dezember 1983, Rienks (5/83, Slg. 1983, 4233, Randnr. 8), Marshall (oben in Fn. 20 angeführt, Randnr. 52), vom 4. Dezember 1986, Federatie Nederlandse Vakbeweging (71/85, Slg. 1986, 3855, Randnr. 18), Comitato di coordinamento per la difesa della Cava/Regione Lombardia (oben in Fn. 142 angeführt, Randnr. 10).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.1990 - C-188/89

    A. Foster u. a. gegen British Gas plc. - Gleichbehandlung von männlichen und

    - Eine ebenso weile Auslegung wurde schon in einem dem Urteil Marshall vorangehenden Urteil vorgenommen, nämlich dem Urteil vom 22. September 1983 in der Rechtssache 271/82 (Auer, Sig. 1983, 2727), insbesondere in den Schlußanträgen von Generalanwalt Mancini, der vorgetragen hatte, eine Richtlinie könne gegenüber Institutionen geltend gemacht werden, die zwar keine Staatsorgane im eigentlichen Sinne seien, aber in gewisser Weise die Politik des Staats ausführten (Slg. 1983, 2751).

    Die Frage in dem uns vorliegenden Fall ist die, wie weit die Anwendung dieser Rechtsprechung ausgedehnt werden kann, insbesondere im Hinblick auf Unternehmen, im vorliegenden Fall auf öffentliche Unternehmen, die als solche stricto sensu keine Ho- 43 - Urteil vom 22. September 1983 in der Rechtssache 271/82, Auer, Sig.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1992 - C-104/91

    Colegio Oficial de Agentes de la Propriedad Inmobiliaria gegen José Luis Aguirre

    In der mündlichen Verhandlung hat sich die Kommission dazu auf das Urteil vom 22. September 1977 in der Rechtssache 271/82 (Auer II, Slg. 1983, 2727) bezogen, in der der Gerichtshof festgestellt hat, daß Rechtsvorschriften, die Straf- oder Verwaltungsmaßnahmen gegen einen Tierarzt vorsähen, der seinen Beruf ausübe, ohne Mitglied der berufsständischen Kammer zu sein, insoweit mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar seien, als die Aufnahme des Betroffenen in diese Kammer unter Verletzung des Gemeinschaftsrechts abgelehnt worden sei (Randnr. 19).

    Diese Lösung und nicht die von der Kommission vorgeschlagene ist meines Erachtens mit dem Urteil Auer II in Einklang.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2000 - C-287/98

    Linster

    (27) - Vgl. als ein Beispiel für Bestimmungen, "die für eine Ermessensausübung keinen Raum lassen", Urteil vom 22. September 1983 in der Rechtssache 271/82 (Auer, Slg. 1983, 2727, Randnr. 16) und als Beispiel für Bestimmungen, die nicht unbedingt sind, da "die Mitgliedstaaten ... insoweit über ein weites Ermessen [verfügen]", Urteil vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-131/97 (Carbonari u. a., Slg. 1999, I-1103, Randnr. 46).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1999 - C-281/98

    Angonese

    L 78, S. 17.20: - Siehe auch Urteil vom 22. September 1983 in der Rechtssache 271/82 (Auer, Slg. 1983, 2727, Randnr. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2016 - C-668/15

    Jyske Finans - Richtlinie 2000/43/EG - Art. 2 - Gleichbehandlung ohne Unterschied

    30 - Zur Begründung dieses Vorbringens führt die Kommission die Urteile vom 22. September 1983, Auer (271/82, EU:C:1983:243), vom 23. Februar 1994, Scholz (C-419/92, EU:C:1994:62), und vom 2. März 2010, Rottmann (C-135/08, EU:C:2010:104), an.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-128/92

    H. J. Banks & Co. Ltd gegen British Coal Corporation.

    In den älteren Urteilen vom 22. September 1983 in der Rechtssache 271/82 (Auer, Slg. 1983, 2727, Randnr. 16) und vom 15. Dezember 1983 in der Rechtssache 5/83 (Rienks, Slg. 1983, 4233, Randnr. 8) hat der Gerichtshof formuliert: klare, vollständige, genaue und unbedingte Verpflichtungen , die für eine Ermessensausübung keinen Raum lassen .
  • OVG Thüringen, 28.04.2015 - 2 KO 579/12

    Keine Urlaubsübertragung von 24 Monaten aufgrund unmittelbarer Richtlinienwirkung

  • VG Düsseldorf, 21.11.2007 - 20 K 6268/06

    Dem Grunde nach bestehende Gewerbesteuerpflicht als Voraussetzung für die

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.06.1988 - 190/87

    Oberkreisdirektor des Kreises Borken und Vertreter des öffentlichen Interesses

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1987 - 292/86

    Claude Gullung gegen Conseil de l'ordre des avocats du barreau de Colmar et de

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2003 - C-272/01

    Kommission / Portugal

  • EuGH, 15.12.1983 - 5/83

    Rienks

  • VG Köln, 19.09.2002 - 1 K 1197/01

    IHK-Beitrag; Grundgesetezs; Europarecht

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.1992 - C-112/91

    Hans Werner gegen Finanzamt Aachen-Innenstadt. - Steuern - Wohnsitz des

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.11.1991 - C-332/90

    Volker Steen gegen Deutsche Bundespost. - Auf einen Mitgliedstaat beschränkter,

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.11.1983 - 286/82

    Graziana Luisi und Giuseppe Carbone gegen Ministero del Tesoro. - Unsichtbare

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1983 - 5/83

    Strafverfahren gegen H.G. Rienks. - Tierarzt - Niederlassungsfreiheit -

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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 30.09.1982 - I 271/82   

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FG Baden-Württemberg, 30.09.1982 - I 271/82 (https://dejure.org/1982,21608)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.09.1982 - I 271/82 (https://dejure.org/1982,21608)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1983 - 271/82   

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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Ministère public gegen Vincent Rodolphe Auer.

    Tierärzte - Niederlassungsfreiheit - Unmittelbare Wirkung der Richtlinien

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1983 - 271/82
    Die Richtlinie hat somit unmittelbare Wirkung, das heißt, daß Frankreich, das die Richtlinie nicht rechtzeitig durchgeführt hat, einer Person in der Lage des Herrn Auer nicht entgegenhalten kann, daß es die aus dieser Richtlinie erwachsenen Verpflichtungen nicht erfüllt hat (vgl. das Urteil in der Rechtssache 8/81, Becker/Finanzamt Münster-Innenstadt, Slg. 1982, 53, 71).
  • EuGH, 05.04.1979 - 148/78

    Ratti

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1983 - 271/82
    Generalanwalt Reischl hat diese in seinen Schlußanträgen in der Rechtssache 148/78 (Strafverfahren gegen Ratti, Sig. 1979, 1629, 1651) zutreffend zusammengefaßt.
  • EuGH, 07.02.1979 - 115/78

    Knoors / Staatssecretaris van Economische Zaken

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1983 - 271/82
    Ein Bürger kann sich auch gegenüber den Behörden seines eigenen Landes auf einen beruflichen Befähigungsnachweis berufen, der ihm in einem anderen Staat verliehen worden ist (vgl. die Urteile in den Rechtssachen 115/78, Knoors/Staatssekretär für Wirtschaft, Slg. 1979, 399 und 246/80, Broekmeulen/Huisarts Registratie Commissie, Sig.
  • EuGH, 07.07.1976 - 118/75

    Watson und Belmann

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1983 - 271/82
    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 118/75 (Watson und Beimann, Slg. 1976, 1185, 1188 f.) entschieden hat, sind die nationalen Bestimmungen, die den Einwohnern eines Mitgliedstaats die Verpflichtung auferlegen, den Behörden die Personalien der von ihnen beherbergten Ausländer mitzuteilen, mit dem Gemeinschaftsrecht nur dann nicht unvereinbar, wenn sie die Freizügigkeit nicht unmittelbar beschränken.
  • EuGH, 14.01.1982 - 65/81

    Reina / Landeskreditbank Baden-Württemberg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1983 - 271/82
    In diesem Sinne hat übrigens der Gerichtshof im Hinblick auf ein öffentlich-rechtliches Kreditinstitut entschieden, das im Interesse eines Landes tätig wurde (vgl. das Urteil in der Rechtssache 65/81, Reina/Landeskreditbank Baden- Württemberg, Slg. 1982, 33).
  • EuGH, 22.03.1983 - 42/82

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1983 - 271/82
    Aus dem Wortlaut dieser Vorschrift ergibt sich meines Erachtens deutlich zweierlei: Erstens ist sie nur in den Fällen anwendbar, in denen ein Mitgliedstaat begründete Zweifel hat; dem Gerichtshof ist nicht bekannt, daß die französische Regierung die Echtheit oder den Wert des Herrn Auer verliehenen Diploms bezweifelt (vgl. zur Auslegung einer Vorschrift, die eine ähnliche Formulierung enthält, das Urteil vom 22. März 1983 in der Rechtssache 42/82, Kommission/Frankreich, Randnummer 32 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 07.02.1979 - 136/78

    Ministère public / Auer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1983 - 271/82
    "teine Herren Richter! 1. Das vorliegende Verfahren, das durch ein Vorabentscheidungsersuchen der Cour d'Appel Colmar eingeleitet worden ist, bildet die Fortsetzung der Rechtssache 136/78 (Slg. 1979, 437), die ich im folgenden als die "Rechtssache Auer I" bezeichnen werde.
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