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AG Bochum, 10.08.2015 - 272 Js 521/15 |
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Verfahrensgang
- AG Bochum, 10.08.2015 - 272 Js 521/15
- LG Dortmund, 10.08.2015 - 42 Ns 14/17
- OLG Hamm, 02.08.2017 - 1 RVs 65/17
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 02.08.2017 - 1 RVs 65/17
Absehen von der Einbeziehung nicht erledigter Geldstrafen; Bildung einer …
Die Revision wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass nach den §§ 460, 462 StPO eine nachträgliche gerichtliche Entscheidung über die Gesamtstrafenbildung mit der durch Strafbefehl des Amtsgerichts Bochum vom 10.08.2015 - 35 Cs 272 Js 521/15 (226/15) - verhängten Geldstrafe zu treffen ist.Die hiergegen gerichtete Berufung des Angeklagten hat das Landgericht mit der Maßgabe verworfen, dass der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt und gemäß § 53 Abs. 2 StGB davon abgesehen wird, die Geldstrafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Bochum vom 10.08.2015 - 35 Cs 272 Js 521/15 (226/15) - einzubeziehen.