Rechtsprechung
   OLG München, 21.03.2019 - 29 U 2854/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,6270
OLG München, 21.03.2019 - 29 U 2854/18 (https://dejure.org/2019,6270)
OLG München, Entscheidung vom 21.03.2019 - 29 U 2854/18 (https://dejure.org/2019,6270)
OLG München, Entscheidung vom 21. März 2019 - 29 U 2854/18 (https://dejure.org/2019,6270)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,6270) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 138 Abs. 2; UrhG § 137 Abs. 2; UrhWG § 7 Satz 1
    Beteiligung an den GEMA-Einnahmen nicht sittenwidrig

  • kanzlei.biz

    Verträge zwischen Komponisten und Musikverleger nicht sittenwidrig

  • rewis.io

    Beteiligung an den GEMA-Einnahmen nicht sittenwidrig

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlende Berechtigung; Verwertungsgesellschaft; Sittenwidrigkeit; Urheber; Verteilungsmasse; feste Verlegeranteil; GEMA

  • rechtsportal.de

    BGB § 138
    Wirksamkeit und Fortbestand von Verlagsverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Musikverlegerverträge können über Jahrzehnte hinaus Geltung beanspruchen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beteiligung an den GEMA-Einnahmen nicht sittenwidrig

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.11.2016 - IX ZR 119/14

    Rechtsanwaltsvergütung: Sittenwidrigkeit des vereinbarten Honorars; tatsächliche

    Auszug aus OLG München, 21.03.2019 - 29 U 2854/18
    Die Darlegungs- und Beweislast trägt die Partei, die sich auf Sittenwidrigkeit beruft (BGH NJW-RR 2017, 377 Tz. 18).
  • KG, 14.11.2016 - 24 U 96/14

    Musikverlegeranteil - Urheberrecht: Beteiligung von Musikverlegern an den

    Auszug aus OLG München, 21.03.2019 - 29 U 2854/18
    b) Eine Sittenwidrigkeit der Verträge ergibt sich auch nicht daraus, dass die Verwertungsgesellschaften nicht berechtigt sind, von der Verteilungsmasse einen festen Verlegeranteil zu berechnen und an die Verleger auszuschütten (vgl. KG, Teilurteil vom 14.11.2016, Az. 24 U 96/14, juris, dort Tz. 44 - Musikverlegeranteil).
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 73/10

    Honorarbedingungen Freie Journalisten

    Auszug aus OLG München, 21.03.2019 - 29 U 2854/18
    Die Anwendung des Schutzgedankens des § 31 Abs. 5 UrhG, wonach der Urheber möglichst weitgehend an den wirtschaftlichen Früchten der Verwertung seines Werkes zu beteiligen ist, kommt als Maßstab einer Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht in Betracht (BGH GRUR 2012, 1031, 1. Leitsatz und Tz. 18 ff. - Honorarbedingungen für freie Journalisten).
  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 197/07

    Concierto de Aranjuez

    Auszug aus OLG München, 21.03.2019 - 29 U 2854/18
    Eine Übertragung für die gesamte Schutzdauer wird, wie sich aus § 137 Abs. 2 UrhG ergibt, sowohl vom Gesetzgeber als unbedenklich angesehen als auch in der Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 2010, 1093 Tz. 22 - Concierto des Aranjuez).
  • BGH, 02.10.1981 - I ZR 81/79

    Beendigung von Textrechten und Musikrechten eines Künstlers auf Grund einer

    Auszug aus OLG München, 21.03.2019 - 29 U 2854/18
    Dass die Beklagten das Gestaltungsrecht der Kündigung hinsichtlich der Verlagsverträge nur gemeinschaftlich ausüben können (vgl. BGH GRUR 1982, 41, 41 - Musikverleger III), führt nicht dazu, dass die Beklagten im Passivprozess hinsichtlich der Feststellung der Nichtbeendigung des Vertrags durch die Kündigung notwendige Streitgenossen aus materiellrechtlichem Grunde wären (vgl. Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 40. Aufl., § 62 Rn. 14), und auch nicht dazu, dass sie die unabhängig von der Kündigung angeblich bestehende Nichtigkeit des Vertrages nicht auch einzeln geltend machen können, so dass auch hinsichtlich der Widerklage keine notwendige Streitgenossenschaft vorliegt.
  • LG München I, 11.07.2018 - 21 O 12610/17

    Wirksamer Abschluss eines Musikverlagsvertrags und Fortbestand trotz Kündigung

    Auszug aus OLG München, 21.03.2019 - 29 U 2854/18
    das Urteil des LG München I vom 11.07.2018 (21 O 12610/17) ersatzlos aufzuheben und den in der 1. Instanz gestellten Anträgen des Beklagten zu 1. stattzugeben.
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - U (Kart) 17/20

    Feststellung der Unwirksamkeit von Musikverlagsverträgen über Filmmusik zu

    Die fehlende Berechtigung der H. zur Ausschüttung des "Verlegeranteils" an die Beklagte führt nicht dazu, dass die Parteien nicht vertraglich eine Aufteilung der Erlöse zwischen ihnen in dem Verhältnis, wie die H. die Ausschüttungen vorgenommen hat, wirksam vereinbaren konnten (vgl. OLG München, Urteil vom 21.03.2019, 29 U 2854/18 - Aber dich gibt's nur einmal für mich , Rn. 38 bei juris).

    Dies gilt auch im Bereich des Urhebervertragsrechts, wo der Schutzgedanke des § 31 Abs. 5 UrhG, dass der Urheber an den wirtschaftlichen Früchten der Verwertung seines Werks möglichst weitgehend zu beteiligen ist, als Maßstab einer Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht in Betracht kommt, weil Gegenstand der Norm die Bestimmung der vertraglichen Hauptleistungspflicht ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.10.2013, I ZR 41/12 - Rechteeinräumung Synchronsprecher , Rn. 9 ff. bei juris; Urteil vom 31.05.2012, I ZR 73/10 - Honorarbedingungen Freie Journalisten , Rn. 14 ff. bei juris; OLG München, Urteil vom 21.03.2019, 29 U 2854/18 - Aber dich gibt's nur einmal für mich , Rn. 42 bei juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht