Rechtsprechung
BayObLG, 28.02.2001 - 2Z BR 113/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige weitere Beschwerde; Zivilprozessualer Grundsatz; Richterentscheidung; Mündliche Verhandlung; WEG-Verfahren; Wohnungseigentum
- Judicialis
WEG § 7 Abs. 3; ; WEG § 7 Abs. 4; ; WEG § 15; ; WEG § 48 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 551 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahren um den Umfang einer Sondernutzungsfläche
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Freising - 2 UR II 13/98
- LG Landshut - 60 T 3245/99
- BayObLG, 28.02.2001 - 2Z BR 113/00
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 23.01.2001 - 2Z BR 116/00
Vorschriften über Abstandsflächen in Privatrecht und öffentlichem Recht, mit …
Auszug aus BayObLG, 28.02.2001 - 2Z BR 113/00
Es ist daher nicht erforderlich, dass die Entscheidung von den Richtern getroffen wird, die an der mündlichen Verhandlung teilgenommen haben (BayObLGZ 1990, 173/175; BayObLG Beschluss vom 23.1.2001, 2Z BR 116/00). - BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 60/90
Darf eine WE-Verwalterin ihre gesamte Verwaltungstätigkeit auf eine andere Person …
Auszug aus BayObLG, 28.02.2001 - 2Z BR 113/00
Es ist daher nicht erforderlich, dass die Entscheidung von den Richtern getroffen wird, die an der mündlichen Verhandlung teilgenommen haben (BayObLGZ 1990, 173/175; BayObLG Beschluss vom 23.1.2001, 2Z BR 116/00). - BayObLG, 05.01.2001 - 2Z BR 125/00
Grundbuchrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz
Auszug aus BayObLG, 28.02.2001 - 2Z BR 113/00
Umstände außerhalb dieser Urkunden dürfen zur Ermittlung von Inhalt und Umfang eines Grundstückerechts nur insoweit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (st. Repr.; siehe nur BayObLG ZMR 1999, 773; BayObLG Beschluss vom 5.1.2001, 2Z BR 125/00). - BayObLG, 21.03.1996 - 2Z BR 124/95
Streit über den Umfang einer Sondernutzungsfläche
Auszug aus BayObLG, 28.02.2001 - 2Z BR 113/00
Dazu sind im Regelfall die Grundakten beizuziehen (vgl. auch BayObLG NJW-RR 1996, 1038 f.). - RG, 25.03.1898 - II 13/98
1. Ist, wenn eine Klage aus der zweiten Alternative des Art. 354 H.G.B. aus dem …
Auszug aus BayObLG, 28.02.2001 - 2Z BR 113/00
LG Landshut 60 T 3245/99; AG Freising 2 UR II 13/98.
- OLG Hamburg, 07.01.2004 - 2 Wx 2/04
Geschäftswertbemessung in WEG -Sachen
Unter Berücksichtigung dieser Kriterien ist ferner das Kostenrisiko im Verhältnis zum persönlichen Interesse des einzelnen Wohnungseigentümers abzuwägen (Senat, ZMR 2001, 379), wobei, je nach dem Ergebnis der obigen Überlegungen, der Geschäftswert auch niedriger festgesetzt werden kann (vgl. bzgl. Grundstückswert vgl. BayObLG, ZWE 2001, 552 f.). - OLG Hamburg, 13.01.2004 - 2 Wx 102/03
Zur Festsetzung des Geschäftswerts in WEG -Sachen
Unter Berücksichtigung dieser Kriterien ist schließlich das Kostenrisiko zum persönlichen Interesse des einzelnen Wohnungseigentümers abzuwägen (Senat, ZMR 2001, 379), wobei, je nach dem Ergebnis der obigen Überlegungen, der Geschäftswert niedriger festgesetzt werden kann (vgl. bzgl. Grundstückswert BayObLG, ZWE 2001, 552 f.). - OLG Köln, 22.04.2002 - 16 Wx 55/02
Wohnungsrecht: Berücksichtigung von nach dem Verkündungstermin eingegangenen …
§ 309 ZPO gilt ebenfalls nicht und es können deshalb auch Richter an der Beschlussfassung mitwirken, die an der mündlichen Verhandlung nicht teilgenommen haben (vgl. Senatsbeschluss vom 18.11.1998 - 16 Wx 169/98 - = NZM 1999, 1155; BayObLG ZWE 2001, 552; OLG Düsseldorf ZWE 2002, 92;… Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 117 Rdn. 117 mit weiteren Nachweisen). - BayObLG, 22.09.2004 - 2Z BR 159/04
Rechtsschutzbedürfnis bei Antrag auf Ungültigerklärung eines ablehnenden …
Sollte damit die Entscheidung des Senats vom 28.2.2001 (2Z BR 113/00) gemeint sein, so ist diese Entscheidung für das nunmehrige Verfahren ohne Bedeutung. - BayObLG, 26.05.2004 - 2Z BR 56/04
Umfang der materiellen Rechtskraft eines im Wohnungseigentumsverfahren ergangenen …
Die Beteiligten, die wegen der Bestimmung der Grenze der den Antragstellern zustehenden Sondernutzungsfläche bereits ein Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz durchgeführt hatten, welches durch Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28.2.2001 (= ZWE 2001, 552) rechtskräftig entschieden wurde, streiten nach wie vor um die Abgrenzung der Nutzungsrechte im Gartenbereich.