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BayObLG, 10.12.2003 - 2Z BR 208/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
WEG § 21 Abs. 5 Nr. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 21 Abs. 5 Nr. 4
Beschluss über Sonderumlagen und Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei Finanzierung von Maßnahmen der Instandhaltung oder Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums; Widerspruch mit der ordnungsgemäßen Verwaltung; Verstoß gegen die Sachverhaltsaufklärungspflicht
Verfahrensgang
- AG Straubing - 1 UR II 22/02
- LG Regensburg, 24.09.2003 - 7 T 307/03
- BayObLG, 10.12.2003 - 2Z BR 208/03
- LG Regensburg, 18.03.2004 - 7 T 26/04
- BayObLG, 29.07.2004 - 2Z BR 92/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97
Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren
Auszug aus BayObLG, 10.12.2003 - 2Z BR 208/03
Zwar kann das Rechtsbeschwerdegericht eine Beteiligung am Verfahren nachholen, wenn diese lediglich der Gewährung rechtlichen Gehörs dient (BGH ZMR 1998, 171). - OLG Hamburg, 06.08.2003 - 2 Wx 131/01
Bebauung von Gemeinschaftseigentum durch Teileigentümer
- OLG Hamm, 11.08.1970 - 15 W 232/69
Auszug aus BayObLG, 10.12.2003 - 2Z BR 208/03
Hat die Instandhaltungsrückstellung jedoch bereits eine angemessene Höhe erreicht, kann es ordnungsmäßiger Verwaltung widersprechen, die anstehende Maßnahme nicht aus diesen Mitteln, sondern durch eine Umlage zu finanzieren (OLG Hamm OLGZ 1971, 96;… Bärmann/Pick WEG 15. Aufl. § 21 Rn. 49;… Staudinger/Bub WEG 12. Aufl. § 24 Rn. 208).
- BayObLG, 29.07.2004 - 2Z BR 92/04
Ermessensgebundenes Wahlrecht der Eigentümer zwischen Verwertung der …
Auf die sofortige weitere Beschwerde hat der Senat am 10.12.2003 den Beschluss des Landgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung zurückverwiesen (2Z BR 208/03 = WuM 2004, 112). - LG Düsseldorf, 12.01.2009 - 25 T 554/08
Beschluss zur Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts
Grundsätzlich entsprechen Beschlüsse, die die Verwaltung bevollmächtigen, die Wohnungseigentümer in Verfahren gegen einen Antragsteller aktiv und passiv zu vertreten und einem Rechtsanwalt Vollmacht zu erteilen, ordnungsgemäßer Verwaltung (BayObLG WuM 1997, 396; NZM 2001, 959; WuM 2004, 112).