Rechtsprechung
   BayObLG, 02.07.1999 - 2Z BR 56/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4273
BayObLG, 02.07.1999 - 2Z BR 56/99 (https://dejure.org/1999,4273)
BayObLG, Entscheidung vom 02.07.1999 - 2Z BR 56/99 (https://dejure.org/1999,4273)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Juli 1999 - 2Z BR 56/99 (https://dejure.org/1999,4273)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4273) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    China-Restaurant contra Café; Konkurrenzschutz; Zweckbestimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133, § 242; WEG § 15 Abs. 1
    Auslegung einer Teilungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    § 15 WEG; §§ 133, 242 BGB
    Auslegung der TE - Verhinderung konkurrierender gastronomischer Betriebe

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 866
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 2 Z 154/90

    Wohnungsmiteigentümer als Störer bei vertragswidriger Nutzung durch Dritte;

    Auszug aus BayObLG, 02.07.1999 - 2Z BR 56/99
    e) Zu Recht hat das Landgericht in der Verpachtung des Restaurants durch die Antragsgegnerin keinen Grund gesehen, der dem gegen sie gerichteten Unterlassungsanspruch entgegenstehen könnte (vgl. § 14 Nr. 2 i.V.m. Nr. 1 WEG ; BayObLG, WuM 1991, 208 f.).

    Die vom Landgericht eingeräumte "Auslauffrist" hat rechtlich die Bedeutung, daß erst bei einem Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung nach Ablauf der Eingeräumten Frist ein Ordnungsgeld verhängt werden kann (vgl. BayObLG, WuM 1991, 208, 209, zugleich zur Vollstreckung des Unterlassungsanspruchs bei einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung durch einen Mieter oder Pächter).

  • BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95

    Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer

    Auszug aus BayObLG, 02.07.1999 - 2Z BR 56/99
    Auch ein Eigentümerbeschluß kann grundsätzlich eine wirksame Änderung der Teilungserklärung herbeiführen, wenn die Teilungserklärung dies vorsieht (BGHZ 95, 137 : BayObLGZ 1990, 107) oder der Beschluß, wenn dies nicht der Fall ist, nicht für ungültig erklärt wird (BGHZ 127, 99, 102 f.; 129, 329).
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus BayObLG, 02.07.1999 - 2Z BR 56/99
    Auch ein Eigentümerbeschluß kann grundsätzlich eine wirksame Änderung der Teilungserklärung herbeiführen, wenn die Teilungserklärung dies vorsieht (BGHZ 95, 137 : BayObLGZ 1990, 107) oder der Beschluß, wenn dies nicht der Fall ist, nicht für ungültig erklärt wird (BGHZ 127, 99, 102 f.; 129, 329).
  • BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer;

    Auszug aus BayObLG, 02.07.1999 - 2Z BR 56/99
    Auch ein Eigentümerbeschluß kann grundsätzlich eine wirksame Änderung der Teilungserklärung herbeiführen, wenn die Teilungserklärung dies vorsieht (BGHZ 95, 137 : BayObLGZ 1990, 107) oder der Beschluß, wenn dies nicht der Fall ist, nicht für ungültig erklärt wird (BGHZ 127, 99, 102 f.; 129, 329).
  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 63/75

    Umfang übertragener Schmalfilmrechte

    Auszug aus BayObLG, 02.07.1999 - 2Z BR 56/99
    Es genügt, daß er bei objektiver Beurteilung davon hätte Kenntnis nehmen können (BGHZ 67, 56, 68; BayObLG, NZM 1998, 966, 967).
  • BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 23/90

    Abänderung der Zweckbestimmung eines Sondereigentums durch in der

    Auszug aus BayObLG, 02.07.1999 - 2Z BR 56/99
    Auch ein Eigentümerbeschluß kann grundsätzlich eine wirksame Änderung der Teilungserklärung herbeiführen, wenn die Teilungserklärung dies vorsieht (BGHZ 95, 137 : BayObLGZ 1990, 107) oder der Beschluß, wenn dies nicht der Fall ist, nicht für ungültig erklärt wird (BGHZ 127, 99, 102 f.; 129, 329).
  • BayObLG, 18.06.1993 - 2Z BR 50/93
    Auszug aus BayObLG, 02.07.1999 - 2Z BR 56/99
    Wird ein Raum nach diesen Grundsätzen von einem Wohnungs- oder Teileigentümer zweckbestimmungswidrig genutzt, kann ein anderer Wohnungseigentümer Unterlassung gemäß § 1004 Abs. 1 BGB , § 15 Abs. 3 WEG verlangen (allgemeine Meinung und ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLG, WuM 1993, 490 ; WE 1998, 398).
  • BayObLG, 09.07.1998 - 2Z BR 70/98

    Erfordernis der Zustimmung eines anderen Wohnungseigentümers bei einer baulichen

    Auszug aus BayObLG, 02.07.1999 - 2Z BR 56/99
    Bei der Auslegung ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Leser als nächstliegende Bedeutung ergibt; ohne Bedeutung ist damit, was für Verfasser der Teilungserklärung gewollt hat (allgemeine Meinung und ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLG, WE 1996, 235; NZM 1998, 775 ).
  • BayObLG, 03.08.1998 - 2Z BR 72/98

    Verwirken eines geltend gemachten Unterlassungsanspruchs, das in der

    Auszug aus BayObLG, 02.07.1999 - 2Z BR 56/99
    Es genügt, daß er bei objektiver Beurteilung davon hätte Kenntnis nehmen können (BGHZ 67, 56, 68; BayObLG, NZM 1998, 966, 967).
  • OLG Hamburg, 14.03.2003 - 2 Wx 2/00

    Eigentumsverhältnisse an einem Lüftungsrohr für den Dunstabzug einer Gaststätte

    Was der Verfasser der Teilungserklärung gewollt hat, ist hiernach ohne Bedeutung (vgl. BayObLG NZM 1999, 866).
  • BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 101/00

    Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

    Dem angefochtenen Eigentümerbeschluss steht weder das Schikaneverbot (BayObLG ZWE 2000, 216) noch § 242 BGB unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung (BayObLG NZM 1998, 966/967; 1999, 866) noch der Umstand entgegen, dass andere Wohnungseigentümer, deren Wohnungseigentum sich unmittelbar unter den jeweiligen Dachgeschossräumen befindet, ihr Speicherabteil weiterhin unbeanstandet zu Wohnzwecken nutzen (z.B. BayObLG NZM 1999, 85; 2001, 137).
  • BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 55/00

    Zweckbestimmung eines Teileigentums

    Die in der Teilungserklärung vereinbarte Zweckbestimmung ist durch den bestandskräftigen Eigentümerbeschluss vom 29.3.1.980 wirksam abgeändert worden (vgl. BGHZ 129, 329/332; BayObLG NZM 1999, 866/867 und BayObLGZ 2000 Nr. 53).

    Ein solcher Betrieb ist einem Speiselokal nicht gleichzusetzen (OLG Hamm, OLG München jeweils aaO; siehe auch BayObLG NZM 1999, 866/867).

    Dies ist namentlich dann der Fall, wenn der Verpflichtete nach dem Verhalten des Berechtigten mit der Geltendmachung der Ansprüche nicht mehr zu rechnen braucht und sich daher darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat (BayObLG NZM 1999, 866/867 m.w.N.).

  • OLG Hamburg, 21.06.2006 - 2 Wx 33/05

    Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses wegen eines Ladungsmangels:

    Was der Verfasser der Teilungserklärung gewollt hat, ist hiernach ohne Bedeutung (vgl. BayObLG NZM 1999, 866).
  • BayObLG, 03.04.2003 - 2Z BR 11/03

    Abänderung der Zweckbestimmung von Räumen im Wege eines Nachtrags zur

    Die Unterlassungspflicht des Antragsgegners schließt nämlich die Pflicht ein, dahin tätig zu werden, dass die unzulässige Nutzung des Teileigentums durch den Mieter unterbunden wird; er hat alle ihm zumutbaren rechtlichen und tatsächlichen Maßnahmen zu ergreifen, um seine Verpflichtung zu erfüllen (BayObLG NJW-RR 1991, 658 f.; NZM 1999, 866 f.; NJW-RR 2002, 1092).
  • OLG Köln, 07.06.2000 - 16 Wx 45/00

    Auslegung einer Teilungserklärung durch das Rechtsbeschwerdegericht

    Ihr Ansatzpunkt, dass für die Auslegung der Wortlaut und der Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Leser als nächstmögliche Bedeutung ergibt, maßgeblich ist, ist richtig (vgl. z. B. BayObLG NZM 1999, 866).
  • OLG Köln, 16.02.2000 - 16 Wx 179/99

    Zulässige Gegenvorstellung gegen eine Rechtsbeschwerdeentscheidung

    Danach ist nicht auf den Willen der Verfasser der Teilungserklärung abzustellen, sondern alleine auf den Wortlaut und den Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Leser als nächstliegende Bedeutung ergibt (vgl. z. B. BayObLG ZMR 1999, 773 = ZfIR 1999, 847; BayObLG NZM 1999, 866; Pick in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Auflage, § 8 Rd. 26).
  • BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 76/00

    Wirkung der Teilungserklärung für einen Sondernachfolger

    Die nächstliegende Bedeutung für den unbefangenen Leser (vgl. BayObLG NZM 1999, 866 f.) ist die, dass die Antragsteller zum Gebrauch des Gemeinschaftseigentums nur insoweit berechtigt sind, als ihre Garage, der Garagenvorplatz und die zugehörigen Nebenflächen betroffen sind.
  • BayObLG, 22.01.2004 - 2Z BR 229/03

    Nutzungsbestimmung durch Teilungserklärung - Verwirkung des Unterlassungsanspruch

    Das Landgericht hat neben dem Zeit- auch das Umstandsmoment (dazu Palandt/Heinrichs BGB 63. Aufl. § 242 Rn. 93 ff.; aus der Rechtsprechung BayObLG NZM 2000, 44; NZM 1999, 866; WE 1998, 76) verneint.
  • BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 105/00

    Durchsetzbarkeit eines Unterlassungsanspruch nach vorangegangenem

    Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegnerin wies der Senat unter dem 2.7.1999 (2Z BR 56/99 - NZM 1999, 866) zurück.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht