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   BayObLG, 23.07.1993 - 2Z BR 69/93   

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https://dejure.org/1993,2625
BayObLG, 23.07.1993 - 2Z BR 69/93 (https://dejure.org/1993,2625)
BayObLG, Entscheidung vom 23.07.1993 - 2Z BR 69/93 (https://dejure.org/1993,2625)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Juli 1993 - 2Z BR 69/93 (https://dejure.org/1993,2625)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 890 Abs. 2; WEG §§ 1, 7; GBO § 6
    Grundstücke als Bestandteil von Wohnungseigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Zuschreibung eines Grundstücks zu einem Wohnungseigentum auf einem anderen Grundstück als Bestandteil; Wohnungseigentum als grundstücksgleiches Recht; Besonderheiten des Wohnungseigentums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 890 Abs. 2; GBO § 6; WEG § 1, § 7

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 403
  • DNotZ 1995, 51
  • Rpfleger 1994, 108
  • BayObLGZ 1993, 297
  • BayObLGZ 1994, 296
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 27.08.1997 - X R 26/95

    Spekulationsgeschäft bei Herstellungsmaßnahmen

    Zu den Grundstücken zählt auch das Wohnungseigentum als besonders ausgestaltetes Miteigentum nach Bruchteilen am (bebauten) Grundstück (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. März 1986 VII ZR 111/85, Neue Juristische Wochenschrift 1986, 1811; Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 23. Juli 1993 2 Z BR 69/93, BayObLG 1993, 297).
  • BayObLG, 30.04.1997 - 2Z BR 5/97

    Keine Aufforderung zur inhaltlichen Rechtsänderung durch Zwischenverfügung -

    Wohnungseigentum ist kein grundstücksgleiches Recht, sondern besonders ausgestaltetes Miteigentum am Grundstück (BGHZ 108, 156/160; BayObLGZ 1993, 297/298 m.w.N.).
  • BayObLG, 04.03.1999 - 2Z BR 24/99

    Folgen der Aufhebung eines Wohnungserbbaurechts

    a) Das Landgericht hat die unterschiedlichen Meinungen im Schrifttum zu der Frage zusammengetragen, ob das Grundstück, das mit einem Erbbaurecht belastet ist, dem Erbbaurecht in entsprechender Anwendung des § 890 Abs. 2 BGB, § 6 GBO als nicht wesentlicher Bestandteil zugeschrieben werden kann (dagegen: Palandt/Bassenge BGB 58. Aufl. § 890 Rn. 2; Staudinger/Gursky BGB 13. Aufl. § 890 Rn. 15; MünchKomm/v. Oefele BGB 3. Aufl. § 11 ErbbauVO Rn. 33; v. Oefele/Winkler Handbuch des Erbbaurechts 2. Aufl. Rn. 5.179; dafür: Räfle ErbbaurechtsVO § 11 Rn. 21; KEHE/Eickmann Grundbuchrecht 4. Aufl. § 6 Rn. 8; Meikel/Böttcher Grundbuchrecht 8. Aufl. § 6 Rn. 14; Haegele/Schöner/Stöber Grundbuchrecht 11. Aufl. Rn. 1845; Demharter GBO 22. Aufl. § 6 Rn. 6; LG Mühlhausen Rpfleger 1998, 196 für das Gebäudeeigentum; unentschieden: BayObLGZ 1993, 297/300; OLG Jena Rpfleger 1998, 195 für das Gebäudeeigentum).
  • OLG Hamm, 12.10.1995 - 15 W 260/95

    Bestandteilszuschreibung zum Wohnungseigentum

    Ebenso BayObLGZ 1993, 297 = NJW-RR 1994, 304 = Rpfleger 1994, 108 = DNotZ 1995, 51.
  • BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 25/96

    Irrtum beider Parteien über den zu einer Wohnung gehörenden Keller bei Verkauf

    Wohnungseigentum ist besonders ausgestaltetes Miteigentum am Grundstück, so daß über den Miteigentumsanteil, der rechtlich im Vordergrund steht, nur mit dem dazu gehörenden Sondereigentum verfügt werden kann (§ 6 Abs. 1 WEG ; vgl. BGHZ 50, 56, 60; BayObLGZ 1984, 10, 12; 1993, 297, 298; Weitnauer Rn. 25 und 60 vor § 1; § 6 Rn. 1).
  • OLG Nürnberg, 01.06.2016 - 15 W 338/16

    Änderung der Teilungserklärung nach Erklärung der Auflassung

    Wohnungseigentum ist ein besonders ausgestaltetes Miteigentum an einem Grundstück (BGH, Beschluss vorn 17.01.1968 - V ZB 9/67, juris Rn. 11; BayObLG, Beschluss vom 23.07.1993 - 2 Z BR 69/93, juris Rn. 11).
  • BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 184/01

    Keine Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft - Zurückverweisung bei

    Vielmehr handelt es sich bei der Wohnungseigentümergemeinschaft um eine rechtlich besonders ausgestaltete Bruchteilsgemeinschaft (BGH NJW 1989 2534 f.; BayObLGZ 1993, 297 f.).
  • BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 101/01

    Irrtum beider Parteien bei Verkauf und Auflassung eines Teileigentums

    b) Das Wohnungseigentum ist echtes Eigentum, nämlich ein besonders ausgestaltetes Miteigentum am Grundstück (Weitnauer WEG 8. Aufl. Vor § 1 Rn. 28 f.; siehe auch BGHZ 116, 392; BayObLGZ 1993, 297/298).
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