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   BVerwG, 17.10.1996 - 3 A 1.95   

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https://dejure.org/1996,2226
BVerwG, 17.10.1996 - 3 A 1.95 (https://dejure.org/1996,2226)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.1996 - 3 A 1.95 (https://dejure.org/1996,2226)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 1996 - 3 A 1.95 (https://dejure.org/1996,2226)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Landes auf Ersatz von Aufwendungen für Maßnahmen zur Stützung des Schweinemarktes in Deutschland im Hinblick auf Gemeinschaftsrecht - Kostentragung für Interventionskäufe von Schweinen - Finanzierung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Schweinepest

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Landwirtschaft - Marktordnung, Verwaltungszuständigkeit des Bundes für Interventionen nach dem MOG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    Art. 87 Abs. 3 S. 1, 104 a Abs. 1 GG; §§ 3 Abs. 1, 5, 6 Abs. 1, 7 Abs. 1 S. 1 MOG 1986; Nr. 2759/75 Art. 3, 20 VO (EWG); Nr. 3088/93 VO (EG)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 102, 119
  • NVwZ 1998, 609
  • DVBl 1997, 965 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1996 - 3 A 1.95
    Ob die Übernahme der Schweine eine gesetzesakzessorische oder eine gesetzesfreie Tätigkeit war, kann dahinstehen (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Februar 1961 - 2 BvG 1, 2/60 - BVerfGE 12, 205 ); auch als gesetzesfreie Tätigkeit ist sie jedenfalls Erfüllung einer staatlichen Aufgabe und unterfällt damit dem Art. 30 GG.

    Die gezielte und massenweise Übernahme der zu schlachtenden Tiere war Verwaltungstätigkeit, und zwar auch dann, wenn sie mit privatrechtlichen Mitteln - aufgrund eines Kaufvertrages - erfolgt war (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Februar 1961 - 2 BvG 1, 2/60 - BVerfGE 12, 205 ).

  • BVerwG, 10.04.1975 - III C 78.73

    Verzinsung eines Erstattungsanspruchs - Ausgleichsleistungen -

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1996 - 3 A 1.95
    Der Zinsanspruch ergibt sich aus einer entsprechenden Anwendung des § 291 BGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 1975 - BVerwG III 78.73 - BVerwGE 48, 133 [BVerwG 10.04.1975 - III C 78/73] = Buchholz 427.3 § 360 Nr. 50).
  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 42.87

    Kostenübernahme - Bundesbahn - Schülerbeförderung

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1996 - 3 A 1.95
    Dieser Lastenverteilungsgrundsatz verbietet, daß sich ein Land außerhalb seiner Zuständigkeit an den Kosten beteiligt, die dem Bund in der Wahrnehmung seiner Zuständigkeiten entstehen und umgekehrt (BVerwG, Urteil vom 15. März 1989 - BVerwG 7 C 42.87 - BVerwGE 81, 312 [BVerwG 15.03.1989 - 7 C 42/87]).
  • BVerwG, 18.05.1994 - 11 A 1.92

    Finanzwesen - Haftung - Rechtsweg - Bund-Länder-Streit - Anspruchsgrundlage -

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1996 - 3 A 1.95
    Die in der Rechtsprechung entwickelte einschränkende Auslegung des § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO, daß nur die öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art, die "sich ihrem Gegenstand nach einem Vergleich mit den landläufigen Verwaltungsstreitigkeiten entziehen", unter diese Vorschrift fallen (zuletzt Urteil vom 18. Mai 1994 - BVerwG 11 A 1.92 - BVerwGE 96, 45 = Buchholz 11 Art. 104 a Nr. 11), stellt die erstinstanzliche Zuständigkeit des erkennenden Senates nicht in Frage, denn Streitigkeiten der vorliegenden Art können sich zwischen dem Einzelnen und der öffentlichen Hand nicht ergeben.
  • EuGH, 21.06.1979 - 240/78

    Atalanta

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1996 - 3 A 1.95
    Im übrigen liegt es auf der Hand, daß die Europäische Gemeinschaft selbst keine Bestimmung über die innerstaatliche Finanzierungszuständigkeit oder Verwaltungszuständigkeit getroffen hat (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Dezember 1971 - 51-54/71 - EuGHE 1971, S. 1108 und Urteil vom 21. Juni 1979 - 240/78 - EuGHE 1979, 2137, 2148).
  • BVerfG, 15.11.2023 - 2 BvG 1/19

    Unzulässige Anträge Sachsens und Thüringens im Bund-Länder-Streit wegen

    Dies folgt unter anderem daraus, dass mit ihnen die verfassungsrechtlich vorgegebene grundsätzliche Aufgabenverteilung zwischen Bund und Land nicht verändert werden kann (vgl. BVerwGE 102, 119 ; Tappe, in: Bonner Kommentar, Bd. 19, Art. 104a Rn. 151 ; Hellermann, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 3, 7. Aufl. 2018, Art. 104a Rn. 54).
  • BVerfG, 29.11.2023 - 2 BvF 1/18

    Verteilung der Finanzhilfen des Bundes an die Länder zur Förderung von

    Die Lastenverteilungsregel verbietet somit, dass eine Gebietskörperschaft der einen Ebene sich außerhalb ihrer Aufgabenzuständigkeit an den Kosten beteiligt, die einer Gebietskörperschaft der anderen Ebene bei Erfüllung der allein von dieser nach der verfassungsmäßigen Zuständigkeitsordnung wahrzunehmenden und wahrgenommenen Aufgaben entstehen (vgl. BVerwGE 81, 312 ; 102, 119 ).
  • BVerwG, 08.05.2002 - 3 A 1.01

    Öffentlich-rechtliche Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art; Zulässigkeit des

    Das ergibt sich aus Art. 30 GG, der für die Bestimmung der innerstaatlichen Zuständigkeit auch für die Ausführung des Gemeinschaftsrechts gilt (Urteil vom 17. Oktober 1996 - BVerwG 3 A 1.95 - BVerwGE 102, 119 ; ebenso u.a. Nopper, Bund-Länder-Haftung beim fehlerhaften Verwaltungsvollzug von Gemeinschaftsrecht durch die deutschen Länder, S. 105).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2011 - 2 K 174/09

    Voraussetzungen und Zuständigkeitsregelungen für die Festsetzung eines

    Über gesetzlich begründete Kompetenzen und Zuständigkeiten darf sich die Exekutive grundsätzlich nicht hinwegsetzen (BVerwG, Urt. v. 17.10.1996 - 3 A 1.95 -, BVerwGE 102, 119 [124]; VGH BW, Urt. v. 27.09.1995 - 6 S 2522/94 -, Juris).

    Eine derartige Vereinbarung, die den Charakter eines Vergleichsvertrags hat, ist dann rechtlich nicht zu beanstanden, wenn sie der Beseitigung einer bei verständiger Würdigung der Rechtslage bestehenden Ungewissheit dient und anderweitige angemessene Abhilfe - etwa durch vorgängige gerichtliche Klärung - nicht möglich ist (BVerwG, Urt. v. 17.10.1996, a.a.O.).

  • FG Hessen, 05.09.2006 - 6 K 4528/01

    Vorsteuerabzug aus Gutschriften für den Ankauf von Mastschweinen und Ferkeln

    (3) Dies wird dadurch bestätigt, dass das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen eines Rechtsstreits zur Frage, ob der Bund oder das Land den nationalen Anteil an den Kosten einer Marktstützungsmaßnahme für die Schweinepest zu tragen haben, mit Urteil vom 17.10.1996 - 3 A 1/95 (BVerwGE 102, 119 ff; NVwZ 1998, 609) erkannte, dass maßgeblicher Zweck der Übernahmeaktion die Einkommenssicherung der Landwirte gewesen sei.
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