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   BAG, 19.07.2006 - 3 AZB 18/06   

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https://dejure.org/2006,527
BAG, 19.07.2006 - 3 AZB 18/06 (https://dejure.org/2006,527)
BAG, Entscheidung vom 19.07.2006 - 3 AZB 18/06 (https://dejure.org/2006,527)
BAG, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - 3 AZB 18/06 (https://dejure.org/2006,527)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer bereits bewilligten Prozesskostenhilfe nach ergebnisloser Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse; Fristwahrende Einlegung der sofortigen Beschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren; Voraussetzungen ...

  • Judicialis

    ZPO § 81; ; ZPO § 120 Abs. 4; ; ZPO § 172 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 81 § 120 Abs. 4 § 172 Abs. 1
    Zustellungen bei nachträglicher Überprüfung der Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Prozesskostenhilfe - Zustellungen im Überprüfungsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Prozesskostenhilfe - Zustellungen im Überprüfungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 1128 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (121)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.01.2002 - IX ZR 100/99

    Wirkung und Umfang einer Vertretungsanzeige für die beklagte Partei

    Auszug aus BAG, 19.07.2006 - 3 AZB 18/06
    Jedenfalls ist an den Bevollmächtigten im Prozesskostenhilfeverfahren zuzustellen, wenn für dieses Verfahren ein Prozessbevollmächtigter bestellt ist (zur Unterscheidungsmöglichkeit der Bestellung im Prozesskostenhilfeverfahren einer- und im Hauptverfahren andererseits: BGH 17. Januar 2002 - IX ZR 100/99 - BB 2002, 482).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.12.2004 - 11 Ta 270/04

    Zustellung des Beschlusses über die Aufhebung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BAG, 19.07.2006 - 3 AZB 18/06
    Offen bleiben kann, ob mit dem Beschwerdegericht für die Frage, wer Prozessbevollmächtigter ist, nicht auf das Hauptverfahren, sondern auf das Prozesskostenhilfeverfahren abzustellen ist (dazu LAG Rheinland-Pfalz 28. Dezember 2004 - 11 Ta 270/04 - mwN).
  • LAG Thüringen, 03.03.2006 - 8 Ta 130/05
    Auszug aus BAG, 19.07.2006 - 3 AZB 18/06
    Auf die Rechtsbeschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 3. März 2006 - 8 Ta 130/05 - aufgehoben.
  • BGH, 08.12.2010 - XII ZB 38/09

    Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren: Zustellung an den

    Demgemäß erstrecke sich die von der Partei für das Prozesskostenhilfeverfahren erteilte Prozessvollmacht auch auf das sich anschließende Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren (BAG Beschluss vom 19. Juli 2006 - 3 AZB 18/06 - juris; OLG Brandenburg FamRZ 2009, 1426 f.; 2008, 1356, 1357; 2008, 72 und Beschluss vom 1. Februar 2008 - 9 WF 362/07 - juris; OLG Hamm Beschluss vom 30. Januar 2007 - 2 WF 9/07 - juris; LAG Rheinland-Pfalz MDR 2007, 175; LAG Baden-Württemberg DB 2003, 948; Hartmann/Lauterbach/Albers ZPO 69. Aufl. § 120 Rn. 32; MünchKommZPO/Häublein 3. Aufl. § 172 Rn. 19).

    Für dieses gilt § 172 ZPO (BAG Beschluss vom 19. Juli 2006 - 3 AZB 18/06 - juris).

    Dies folgt zum einen aus der gesetzlichen Systematik der §§ 114 ff. ZPO, die das Verfahren gemäß §§ 120 Abs. 4, 124 ZPO nicht als eigenständiges Verfahren erfasst, und zum anderen aus der Beschwerderegelung in § 127 ZPO, die lediglich das Verfahren über die Prozesskostenhilfe kennt und damit keine Differenzierung zwischen verschiedenen selbständigen Verfahren zulässt (LAG Baden-Württemberg DB 2003, 948; im Ergebnis ebenso BAG Beschluss vom 19. Juli 2006 - 3 AZB 18/06 - juris Rn. 10; OLG Brandenburg FamRZ 2008, 1356, 1357; aA Zöller/Geimer ZPO 28. Aufl. § 120 Rn. 28).

  • BGH, 08.12.2010 - XII ZB 151/10

    Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren: Erforderlichkeit der Zustellung des

    Demgemäß erstrecke sich die von der Partei für das Prozesskostenhilfeverfahren erteilte Prozessvollmacht auch auf das sich anschließende Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren (BAG Beschluss vom 19. Juli 2006 - 3 AZB 18/06 - juris; OLG Brandenburg FamRZ 2009, 1426 f.; 2008, 1356, 1357; 2008, 72 und Beschluss vom 1. Februar 2008 - 9 WF 362/07 - juris; OLG Hamm Beschluss vom 30. Januar 2007 - 2 WF 9/07 - juris; LAG Rheinland-Pfalz MDR 2007, 175; LAG Baden-Württemberg DB 2003, 948; Hartmann/Lauterbach/Albers ZPO 69. Aufl. § 120 Rn. 32; MünchKomm/ZPO/Häublein 3. Aufl. § 172 Rn. 19).

    Für dieses gilt § 172 ZPO (BAG  Beschluss vom 19. Juli 2006 - 3 AZB 18/06 - juris).

    Dies folgt zum einen aus der gesetzlichen Systematik der §§ 114 ff. ZPO, die das Verfahren gemäß §§ 120 Abs. 4, 124 ZPO nicht als eigenständiges Verfahren erfasst, und zum anderen aus der Beschwerderegelung in § 127 ZPO, die lediglich das Verfahren über die Prozesskostenhilfe kennt und damit keine Differenzierung zwischen verschiedenen selbständigen Verfahren zulässt (LAG Baden-Württemberg DB 2003, 948; im Ergebnis ebenso BAG Beschluss vom 19. Juli 2006 - 3 AZB 18/06 - juris Rn. 10; OLG Brandenburg FamRZ 2008, 1356, 1357; aA Zöller/Geimer ZPO 28. Aufl. § 120 Rn. 28).

  • BAG, 18.08.2016 - 8 AZB 16/16

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung

    Zwar haben auch nach Beendigung der Instanz bzw. des Hauptsacheverfahrens Zustellungen im Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren jedenfalls dann gemäß § 172 ZPO an den Prozessbevollmächtigten zu erfolgen, wenn dieser die Partei im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren vertreten hat (BGH 8. Dezember 2010 - XII ZB 38/09 - Rn. 15 f.; BAG 19. Juli 2006 - 3 AZB 18/06 -) .
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