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   BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 1107/78   

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https://dejure.org/1980,2382
BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 1107/78 (https://dejure.org/1980,2382)
BAG, Entscheidung vom 17.01.1980 - 3 AZR 1107/78 (https://dejure.org/1980,2382)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 1980 - 3 AZR 1107/78 (https://dejure.org/1980,2382)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anpassung - Betriebliche Versorgungsleistung - Pensionär - Kaufkraftverlust - Versorgungsbezüge - Netto-Einkommen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 32, 317
  • NJW 1980, 1184 (Ls.)
  • ZIP 1980, 195
  • MDR 1980, 436
  • VersR 1980, 660
  • DB 1980, 499
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 614/78

    Anpassung - Betriebliche ALtersversorgung - Kaufkraftverlust - Sozialversicherung

    Auszug aus BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 1107/78
    Die näheren Erwägungen hierzu ergeben sich aus der Entscheidung in der Sache 3 AZR 614/78, die gleichzeitig mit dieser Entscheidung verkündet worden ist und auf die verwiesen wird, um Wiederholungen zu vermeiden.
  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 641/88

    Betriebliche Altersversorgung: Merkmale - Direktversicherung - Missbrauch

    Je stärker der Entgeltcharakter betont wird (vgl. unter anderem BAGE 32, 139 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG : Treuebruch; 32, 303; 32, 317 = AP Nr. 7 und 8 zu § 16 BetrAVG ), desto eher sind Barlohn und betriebliche Altersversorgung austauschbar und desto mehr spricht für eine formale Abgrenzung.
  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

    Der Senat hat jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine "Überversorgung" durch entsprechende Umgestaltung der Versorgungsregelung ab geändert werden kann (Urteil vom 17. Januar 1980 - 3 AZR 1107/78 -, [demnächst] AP Nr. 8 zu § 16 BetrAVG [zu I 2 a der Gründe], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83

    Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung

    Das hat der Senat wiederholt entschieden (BAG 32, 317 und 36, 39 = AP Nr. 8 und 11 zu § 16 BetrAVG) und daran hält er fest.
  • BAG, 11.08.1981 - 3 AZR 395/80

    Betriebliche Altersversorgung und Barabgeltung (Kohlebezugsrechte)

    Diese Begrenzungsform führt vielfach zu unbilligen Ergebnissen , wie der Senat wiederholt feststellen mußte (Urteil vom 17. Januar 1980 -- 3 AZR 1107/78 -- (demnächst) AP Nr. 8 zu § 16 BetrAVG (zu I 2 c der Gründe); auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 31.01.1984 - 3 AZR 514/81

    Altersversorgung

    ...Jedenfalls dann, wenn der ArbGeber über Jahre hinweg erhebliche Verluste erlitten hat oder wenn durch anhaltende wirtschaftliche Schwierigkeiten sogar einschneidende Sanierungsmaßnahmen erforderlich geworden sind, können die Pensionäre keine Teuerungsausgleich verlangen (vgl. BAGE 32, 317, 324, 325).

    Das hat der Senat ebenfalls bereits mehrfach klargestellt (vgl. BAGE 32, 317, 324; 35, 301, 305, 306).

  • BAG, 25.09.1980 - 3 AZR 937/79

    Betriebsrenten - Anpassung - Hälftelungsprinzip - Versorgungslage -

    Inzwischen hat der Senat erklärt, eine absolute Begrenzung der Versorgung dahin, daß sie einen bestimmten Prozentsatz des Netto-Einkommens aktiver Arbeitnehmer nicht überschreiten dürfe, lasse sich aus Billigkeitsgesichtspunkten nicht rechtfertigen (Urteil vom 17. Januar 1980 - 3 AZR 1107/78 - [demnächst] AP Nr. 8 zu § 16 BetrAVG [zu I 2 der Gründe], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Dabei kann offenbleiben, ob einer Begrenzung der Anpassung durch eine individuelle Obergrenze nicht ähnliche Bedenken entgegenstehen, wie sie wegen der ungewissen Maßstäbe gegen eine absolute Obergrenze sprechen (vgl. dazu die Entscheidung vom 17« Januar 1980 - 3 AZR 1107/78 - [demnächst AP Nr. 8 zu § 16 BetrAVG [zu I 2 c der Gründe]; auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

  • LAG Hamburg, 28.01.2002 - 4 Sa 20/01

    Höhe der betrieblichen Altersversorgung; Nachholende Anpassung;

    Dieser Maßstab ist in allen nachfolgenden Anpassungsentscheidungen angewandt worden (vergl. nur Urteil vom 15. September 1977-3 AZR 654/76 - AP Nr. 5 zu § 16 BetrAVG; Urteile vom 17. Januar 1980-3 AZR 1107/78 und 3 AZR 614/78 -AP Nr. 8 und 7 zu § 16 BetrAVG; Urteil vom 25. September 1980-3 AZR 937/79 - AP Nr. 10 zu § 16 BetrAVG).
  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 1018/78
    Insoweit kann allerdings, wie der Senat in der Entscheidung 3 AZR 1107/78 vom 17. Januar 1980 ausgeführt hat, keine absolute Obergrenze eingeführt werden.
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