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   BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 254/07   

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https://dejure.org/2008,3525
BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 254/07 (https://dejure.org/2008,3525)
BAG, Entscheidung vom 17.06.2008 - 3 AZR 254/07 (https://dejure.org/2008,3525)
BAG, Entscheidung vom 17. Juni 2008 - 3 AZR 254/07 (https://dejure.org/2008,3525)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Folgen einer Verweisung auf die beim Beamtenversicherungsverein geltenden Regelungen in einer arbeitsvertraglichen Regelung; Bestimmung des Tarifs und des Anteils für die Abführung der Beiträge zum Beamtenversicherungsverein; Möglichkeit einer Ablösung einer ...

  • Betriebs-Berater

    Keine "Betriebsvereinbarungsoffenheit" der vertraglichen Einheitsregelung bei bloßem Verweis auf jeweils gültige Betriebsvereinbarung

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 157
    Betriebliche Altersversorgung - Eingriff in Versorgungsregelung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eingriff in Versorgungsregelung durch Betriebsvereinbarung ? Zulässigkeit nur bei Wahrung des Günstigkeitsprinzips oder bei Betriebsvereinbarungsoffenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dbb.de PDF, S. 27 (Leitsatz)

    Eingriff in Versorgungsregelung durch Betriebsvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 1320 (Ls.)
  • DB 2008, 2491
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 808/06

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 254/07
    Die außerhalb der Vereinbarung liegenden Umstände sind einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (vgl. BAG 26. September 2007 - 5 AZR 808/06 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 58 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 13, zu I 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06

    Betriebliche Altersversorgung - Durchführungsweg, Ausschlussfrist, Verjährung

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 254/07
    Die Klägerin ist nicht darauf beschränkt, die Beklagte in Anspruch zu nehmen, wenn später ihre Betriebsrente hinter dem zugesagten zurückbleibt (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG), sondern hat bereits vorher einen Anspruch auf Einhaltung des Durchführungswegs, hier auf Abführung der Beiträge (vgl. Senat 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - AP BetrAVG § 1 Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 90).
  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 254/07
    Die Nr. 2 des Arbeitsvertrags enthält selbst keine Verweisung auf betriebliche Regelungen (vgl. für eine derartige Fallgestaltung Senat 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 46, zu B II 3 der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 23.02.2007 - 3 Sa 241/06

    Auslegung einer kollektiven Vereinbarung als Tarifvertrag oder als

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 254/07
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. Februar 2007 - 3 Sa 241/06 B - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 83/06

    Unklarheitenregel im Betriebsrentenrecht

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 254/07
    Diese nunmehr in § 305c Abs. 2 BGB enthaltene Unklarheitenregel galt bereits vor Inkrafttreten des Schuldrechts-modernisierungsgesetzes auch im Arbeitsrecht (Senat 12. Dezember 2006 - 3 AZR 388/05 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 67 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 18, zu B II 3 e der Gründe; 12. Juni 2007 - 3 AZR 83/06 - AP BGB § 305c Nr. 9 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 50, zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 551/02

    Betriebliche Altersversorgung: Teilwiderruf einer Versorgungszusage -

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 254/07
    Wer - wie hier die Beklagte -eine Regelung geschaffen hat, muss bei Unklarheit die ungünstige Auslegungsmöglichkeit gegen sich gelten lassen (st. Rspr. des Senats, vgl. ua. 23. September 2003 - 3 AZR 551/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 93 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 1, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 254/07
    Es kann zugunsten der Beklagten davon ausgegangen werden, dass Nr. 2 des Arbeitsvertrags eine vertragliche Einheitsregelung darstellt, auf die die vom Großen Senat in seinem Beschluss vom 16. September 1986 (- GS 1/82 -BAGE 53, 42, zu C II 1 bis 4 der Gründe) aufgestellten Grundsätze zur Ablösbarkeit solcher Regelungen durch Betriebsvereinbarung Anwendung finden.
  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 583/04

    Widerruf einer Gesamtversorgungszusage

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 254/07
    Der Feststellungsantrag ist geeignet, die zwischen den Parteien bestehenden Streitpunkte für die Dauer ihres Arbeitsverhältnisses in prozesswirtschaftlicher Art zu klären, so dass sich die Klägerin nicht auf den Vorrang der Leistungsklage verweisen lassen muss (vgl. Senat 24. Januar 2006 - 3 AZR 583/04 - AP BGB § 313 Nr. 1, zu I der Gründe).
  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05

    Anpassung laufender Betriebsrente durch Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 254/07
    Sie verweisen, soweit keine gegenteiligen Anhaltspunkte bestehen, auf die jeweils beim Arbeitgeber geltenden Regelungen (vgl. Senat 27. Juni 2006 - 3 AZR 255/05 - BAGE 118, 326, zu A I der Gründe).
  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 388/05

    Anspruch auf Verschaffung einer Zusatzversorgung

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 254/07
    Diese nunmehr in § 305c Abs. 2 BGB enthaltene Unklarheitenregel galt bereits vor Inkrafttreten des Schuldrechts-modernisierungsgesetzes auch im Arbeitsrecht (Senat 12. Dezember 2006 - 3 AZR 388/05 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 67 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 18, zu B II 3 e der Gründe; 12. Juni 2007 - 3 AZR 83/06 - AP BGB § 305c Nr. 9 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 50, zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 334/00

    Vertragliche vorgesetzliche Unverfallbarkeit

  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 92/12

    Höhe der Arbeitgeberaufwendungen für die betriebliche Altersversorgung -

    Er geht deshalb dahin, dass der Arbeitgeber bereits vor Eintritt des Versorgungsfalles die vereinbarten erforderlichen Handlungen vornimmt, die die spätere Erfüllung des Versorgungsversprechens über den vereinbarten Durchführungsweg sicherstellen (vgl. etwa BAG 17. Juni 2008 - 3 AZR 254/07 - Rn. 24; 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - aaO).
  • BAG, 10.03.2009 - 3 AZR 199/08

    Betriebliche Altersversorgung - maßgebliche Bezüge

    Die Unklarheitenregel kommt im vorliegenden Fall nicht zum Zuge, obwohl sie bereits vor dem Inkrafttreten des § 305c Abs. 2 BGB galt (BAG 17. Juni 2008 - 3 AZR 254/07 - Rn. 20 mwN, AP BetrAVG § 1 Nr. 53).
  • LAG Hessen, 31.03.2010 - 8 Sa 2074/09

    Auslegung, Betriebliche Altersversorgung, Versorgungsplan

    Die Bestimmung über das pensionsfähige Einkommen ist auch nicht nach der Unklarheitenregel, die auch vor In-Kraft-Treten des § 305 c Abs. 2 BGB allgemein anerkannt war (vgl. BAG vom 20.01.2010 - 10 AZR 914/08; vom 17.6.2008 - 3 AZR 254/07 - DB 2008, 2491) zu Lasten der Beklagten und im Sinne des Klägers auszulegen.
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