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   BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 717/06   

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BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 717/06 (https://dejure.org/2007,3035)
BAG, Entscheidung vom 13.11.2007 - 3 AZR 717/06 (https://dejure.org/2007,3035)
BAG, Entscheidung vom 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 (https://dejure.org/2007,3035)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines an einer konfessionellen Schule beschäftigten Angestellten auf Zahlung einer beamtengleichen Versorgung aufgrund einer Störung der Geschäftsgrundlage des Arbeitsvertrages; Tarifvertragliche Ersetzung eines bestehenden Gesamtversorgungssystems durch ein ...

  • Betriebs-Berater

    Schadenersatz wegen Verletzung der Unterrichtungspflicht beim Betriebsübergang

  • Betriebs-Berater

    Schadenersatz wegen Verletzung der Unterrichtungspflicht beim Betriebsübergang

  • Judicialis

    GG Art. 7 Abs. 4 Satz 4; ; BGB § 313; ; Bayerisches SchulfinanzierungsG Art. 40 Abs. 1 Satz 1 in der bis zum 31. Dezember 2005 geltenden Fassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrentenrecht - Betriebliche Altersversorgung; Geschäftsgrundlage; Beamtenrechtliche Grundsätze

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geschäftsgrundlage bezüglich einer Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen ? Berücksichtigung der Systemänderung in der Versorgung des öffentlichen Diensts ? Angemessene Regelung durch gestaltende Entscheidung des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2008, 2842
  • NZA-RR 2009, 56 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.02.2006 - VIII ZR 304/04

    Störung der Geschäftsgrundlage des Verkaufs von Geschäftsanteilen durch Aufnahme

    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 717/06
    Obwohl bei einer Störung der Geschäftsgrundlage an sich eine unmittelbare Vertragsänderung eintritt (vgl. BGH 1. Februar 2002 - V ZR 61/01 - WM 2002, 772, zu II 1 der Gründe; 8. Februar 2006 - VIII ZR 304/04 - BB 2006, 911, zu II 1 c der Gründe), erfordert eine Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes daher eine gestaltende Entscheidung durch die kirchlichen Arbeitgeber, wenn daraus eine weitere Einschränkung hergeleitet werden soll.
  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 549/05

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung

    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 717/06
    Eine Zurückverweisung des Rechtsstreits ist nicht aus anderen Gründen entbehrlich, insbesondere führt die Abweichung vom Versorgungsrecht der Beamten nicht zur Sittenwidrigkeit der Regelung, weil die Entgeltregelung etwa nicht den öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen der Lehrervergütung in privaten Ersatzschulen entspricht (vgl. dazu BAG 26. April 2006 - 5 AZR 549/05 - BAGE 118, 66).
  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 717/06
    Der Regelungsplan der Parteien - Begründung einer Verpflichtung der Arbeitgeberseite lediglich zur Übernahme von Beiträgen - ist nicht lückenhaft geworden, sondern kann ohne weiteres weiterhin durchgeführt werden (vgl. BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 -BAGE 118, 36, zu A II 7 der Gründe; BGH 1. Februar 1984 - VIII ZR 54/83 - BGHZ 90, 69, zu II 3 b aa der Gründe).
  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 583/04

    Widerruf einer Gesamtversorgungszusage

    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 717/06
    Dieses Auslegungsergebnis ist auf Grund der allgemeinen Auslegungsregeln eindeutig, so dass für eine Anwendung der Unklarheitenregel (nunmehr kodifiziert in § 305c Abs. 2 BGB) kein Raum ist (vgl. BAG 24. Januar 2006 - 3 AZR 583/04 - AP BGB § 313 Nr. 1, zu II 1 c bb der Gründe).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 717/06
    Der Regelungsplan der Parteien - Begründung einer Verpflichtung der Arbeitgeberseite lediglich zur Übernahme von Beiträgen - ist nicht lückenhaft geworden, sondern kann ohne weiteres weiterhin durchgeführt werden (vgl. BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 -BAGE 118, 36, zu A II 7 der Gründe; BGH 1. Februar 1984 - VIII ZR 54/83 - BGHZ 90, 69, zu II 3 b aa der Gründe).
  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 334/00

    Vertragliche vorgesetzliche Unverfallbarkeit

    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 717/06
    Bei den dem Arbeitsverhältnis zugrunde liegenden Regelungen handelt es sich um typische, von den Arbeitgebern wiederholt verwendete Formulare, die das Revisionsgericht deshalb selbständig auslegen kann (vgl. BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 334/00 - AP BetrAVG § 1 Unverfallbarkeit Nr. 11 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 80, zu I 2 a aa der Gründe).
  • BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 273/05

    Zusatzversorgung - Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 717/06
    a) Geschäftsgrundlage ist die bei Abschluss des Vertrages zutage getretene, dem anderen Teil erkennbar gewordene und von ihm nicht beanstandete Vorstellung einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Wegfall gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien darauf aufgebaut war (vgl. BAG 30. Mai 2006 - 3 AZR 273/05 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 65 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 17, zu B I 2 der Gründe).
  • BGH, 01.02.2002 - V ZR 61/01

    Pflege - Zur Beweislast für die Unzumutbarkeit von Pflegeleistungen

    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 717/06
    Obwohl bei einer Störung der Geschäftsgrundlage an sich eine unmittelbare Vertragsänderung eintritt (vgl. BGH 1. Februar 2002 - V ZR 61/01 - WM 2002, 772, zu II 1 der Gründe; 8. Februar 2006 - VIII ZR 304/04 - BB 2006, 911, zu II 1 c der Gründe), erfordert eine Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes daher eine gestaltende Entscheidung durch die kirchlichen Arbeitgeber, wenn daraus eine weitere Einschränkung hergeleitet werden soll.
  • LAG München, 05.04.2006 - 10 Sa 1000/05

    Altersversorgung, betriebliche - Anforderungen für Zusage einer beamtenähnlichen

    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 717/06
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 5. April 2006 - 10 Sa 1000/05 - aufgehoben.
  • LAG München, 02.07.2012 - 3 Sa 838/11

    Betriebliche Altersversorgung, beamtenrechtliche Grundsätze, Halbanrechnung von

    2002 wurde das bisherige Gesamtversorgungssystem im öffentlichen Dienst - mit Übergangsregelungen - auf eine Betriebsrente nach einem Punktemodell umgestellt (zu den Hintergründen vgl. BAG, Urteil vom 13.11.2007 - 3 AZR 717/06 - Rn. 8 f.).

    Das Bundesarbeitsgericht entschied durch Urteil vom 13.11.2007 - 3 AZR 717/06 - in einem Rechtsstreit einer ehemaligen Beschäftigten der Beklagten, dem eine § 9 des Dienstvertrages der Klägerin vergleichbare Regelung zugrunde lag, dass die dortige Klägerin keinen Anspruch auf Versorgung unter Anwendung des Beamtenversorgungsrechtes in Höhe der Versorgung, die einer vergleichbaren Beamtin des Freistaates Bayern zustehe, habe.

    Darüber hinaus sei die von der Beklagten errechnete Zusatzrente in Höhe von EUR 93, 41 brutto monatlich ab 01.04.2005 nicht angemessen im Sinne der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.11.2007 - 3 AZR 717/06.

    Die Umsetzungsentscheidung entspreche den Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 13.11.2007 - 3 AZR 717/06 - und sei angemessen.

    Durch diese Einbeziehung in die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden gewähre der Schulträger der Klägerin eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen, wie auch das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 13.11.2007 - 3 AZR 717/06 - festgestellt habe.

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht für eine inhaltsgleiche arbeitsvertragliche Regelung einer anderen Beschäftigten der Beklagten bereits festgestellt (vgl. BAG, Urteil vom 13.11.2007 - 3 AZR 717/06 - Rn. 22 f.).

    Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.07.2007 - 3 AZR 717/06 - wäre in diesem Fall die Satzung der Zusatzversorgungskasse in der Fassung vor der Umstellung auf das Punktesystem maßgebend, nicht aber das Beamtenversorgungsrecht.

    Für die Satzung der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden in der Fassung vom 05.01.1999, die bis zur Umstellung auf das Punktemodell im Jahr 2002 galt, hat das Bundesarbeitsgericht jedoch festgestellt, dass sie "ihrerseits beamtenrechtlichen Grundsätzen entsprach, ohne dem Beamtenrecht im Einzelnen zu entsprechen." (vgl. BAG, Urteil vom 13.11.2007 - a.a.O., Rn. 29 a.E.; zum fiktiven Nettoarbeitsentgelt: BAG, Urteil vom 27.03.2007 - 3 AZR 299/96 -, NZA-RR 2008, 82).

    Es sah die dortige Kasse als verpflichtet an, "im Rahmen der anstehenden Reform auch die Probleme verfassungskonform zu lösen, die mit einer Änderung der Vordienstzeitenregelung unverkennbar verbunden sind." Ebenso hätte die Beklagte im Anschluss an die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts verfahren müssen, denn das Bundesarbeitsgericht hat der Beklagten aufgegeben, "durch eine gestaltende Entscheidung eine insgesamt angemessene, unter Umständen auch pauschalierende Regelung herbeizuführen" (vgl. BAG, Urteil vom 13.11.2007, a.a.O., Rn. 36 a.E.).

  • BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 719/06

    Ermittlung des Klagezieles - Betriebliche Altersversorgung - Geschäftsgrundlage -

    Hinweise des Senats: weitgehend parallel zu 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 -.

    Schon aus diesem Grunde sind die vertraglichen Vereinbarungen auch nicht wegen ihrer Unklarheit unangemessen im Sinne der nunmehr in § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB enthaltenen Regelung des Rechtes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, selbst wenn diese Bestimmung oder die in ihr enthaltenen Grundsätze anwendbar wären (vgl. zur Auslegung entsprechender Regelungen bereits die Entscheidung des Senats vom 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 - Rn. 24, zu II 1 der Gründe).

    Der Regelungsplan der Parteien - Begründung einer Verpflichtung der Arbeitgeberseite lediglich zur Übernahme von Beiträgen - ist nicht lückenhaft geworden, sondern kann auch ohne Weiteres weiterhin durchgeführt werden (vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 - Rn. 25, zu II 2 der Gründe mwN).

    Entgegen der Ansicht, die die Beklagte in der Revisionsverhandlung geäußert hat, kommt es dabei auf ihre finanzielle Situation nicht an (vgl. zur Geschäftsgrundlage einer ähnlichen Vereinbarung bereits BAG 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 - Rn. 33, zu III 1 c der Gründe).

    bb) Auf Grund dieser Störung der Geschäftsgrundlage haben die weiteren Kläger zwar einen Anspruch auf Anpassung des Vertrages (vgl. dazu im Einzelnen bereits BAG 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 - Rn. 34, zu III 2 der Gründe).

    Das ist hier eingehalten (vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 - Rn. 38, zu IV der Gründe).

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen

    Dies musste er nicht ausdrücklich in den Klageantrag aufnehmen (vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 - Rn. 18, USK 2007-165; 29. April 2008 - 3 AZR 266/06 - Rn. 18, AP BetrAVG § 2 Nr. 58 = EzA BetrAVG § 2 Nr. 30) .
  • BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 770/12

    Betriebliche Altersversorgung - Leistungsbestimmung zur Beseitigung einer Störung

    Der Senat entschied durch Urteile vom 13. November 2007 (- 3 AZR 717/06 -) und vom 11. März 2008 (- 3 AZR 719/06 -) , dass durch die Umstellung der ZVKbGS von einer Gesamtversorgung auf ein Punktemodell die Geschäftsgrundlage für die von den katholischen Schulträgern in zahlreichen Arbeitsverträgen mit Lehrkräften vereinbarten, § 9 des Arbeitsvertrags der Klägerin entsprechenden Regelungen entfallen ist und es den Schulträgern obliegt, eine Anpassung dieser Versorgungszusagen an die geänderten Verhältnisse zum Zwecke der Gewährung einer beamtenrechtlichen Grundsätzen entsprechenden Versorgung vorzunehmen.

    Sie entspreche den Vorgaben des Senats in der Entscheidung vom 13. November 2007 (- 3 AZR 717/06 -) .

    Es wird zu prüfen sein, ob die von den kirchlichen Versorgungsträgern im Nachgang zu den Entscheidungen des Senats vom 13. November 2007 (- 3 AZR 717/06 -) und vom 11. März 2008 (- 3 AZR 719/06 -) getroffene Anpassungsentscheidung nach § 315 BGB billigem Ermessen entspricht.

    a) Wie der Senat bereits für vergleichbare Fälle entschieden hat (vgl. 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 - Rn. 26 ff.; 11. März 2008 - 3 AZR 719/06 - Rn. 38 ff.) , hat die Klägerin wegen Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Anpassung ihrer Versorgungszusage in § 9 ihres Arbeitsvertrags.

    Nur diese können durch eine solche Entscheidung eine insgesamt angemessene, ggf. auch pauschalierende Regelung herbeiführen (vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 - Rn. 36; 11. März 2008 - 3 AZR 719/06 - Rn. 49) .

  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 502/08

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Rentner- oder

    Dies musste er nicht ausdrücklich in den Klageantrag aufnehmen (vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 - Rn. 18, USK 2007-165; 29. April 2008 - 3 AZR 266/06 - Rn. 18, AP BetrAVG § 2 Nr. 58 = EzA BetrAVG § 2 Nr. 30) .
  • BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 318/09

    Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme - vorzeitiges Ausscheiden

    Dies musste sie nicht ausdrücklich in den Klageantrag aufnehmen (vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 - Rn. 18, USK 2007-165; 29. April 2008 - 3 AZR 266/06 - Rn. 18, AP BetrAVG § 2 Nr. 58 = EzA BetrAVG § 2 Nr. 30) .
  • BAG, 29.04.2008 - 3 AZR 266/06

    Berechnung einer vorgezogenen Betriebsrente

    Dies musste in den Klageantrag zu 2 nicht ausdrücklich aufgenommen werden (vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 - Rn. 18, ZTR 2008, 320).
  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 6/09

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Begriff des "pensionsfähigen

    Dies musste er nicht ausdrücklich in den Klageantrag aufnehmen (vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 - Rn. 18, USK 2007-165; 29. April 2008 - 3 AZR 266/06 - Rn. 18, AP BetrAVG § 2 Nr. 58 = EzA BetrAVG § 2 Nr. 30) .
  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 36/14

    Berechnung eines Versorgungszuschusses - Versorgung nach beamtenrechtlichen

    Eine Versorgung erfolgt nach den Grundsätzen des Beamtenversorgungsrechts und ist deshalb beamtenmäßig, wenn es sich um eine an der zuletzt bezogenen Vergütung und der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit orientierte Versorgung mit einem dem Beamtenversorgungsrecht entsprechenden Versorgungsgrad handelt (vgl. etwa BAG 17. September 2013 - 3 AZR 421/11 - Rn. 33; 11. März 2008 - 3 AZR 719/06 - Rn. 40; 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 - Rn. 29) .
  • BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 778/09

    Vorgezogene Inanspruchnahme der Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden -

    Dies musste er nicht ausdrücklich in den Klageantrag aufnehmen (vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 - Rn. 18, ZTR 2008, 320; 29. April 2008 - 3 AZR 266/06 - Rn. 18, AP BetrAVG § 2 Nr. 58 = EzA BetrAVG § 2 Nr. 30) .
  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 83/12

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Verweisung auf die Grundsätze des

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 419/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 418/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 503/08

    Betriebsrentenanpassung - Abwicklungs- oder Rentnergesellschaft -

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 908/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 425/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 424/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen -Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 911/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 539/09

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 422/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 912/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 910/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 909/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 428/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 427/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 421/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 423/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 420/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 525/09

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 426/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 529/09

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 587/09

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen

  • LAG München, 08.04.2009 - 10 Sa 324/08

    Betriebliche Altersversorgung - Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Orientierung

  • ArbG Hamburg, 20.06.2011 - 11 Ca 141/10

    Anpassung der Betriebsrente in einem Unternehmen der Geld- und Kreditwirtschaft

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