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   OVG Sachsen, 12.09.2016 - 3 B 166/16   

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https://dejure.org/2016,43263
OVG Sachsen, 12.09.2016 - 3 B 166/16 (https://dejure.org/2016,43263)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.09.2016 - 3 B 166/16 (https://dejure.org/2016,43263)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. September 2016 - 3 B 166/16 (https://dejure.org/2016,43263)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    RBStV § 2 GG Art. 3 Abs. 1 VwVfG § 35 Satz 1, § 1 Abs. 4 VwGO § 80 Abs. 4, Abs. 6
    Rundfunkbeitrag; einstweiliger Rechtsschutz; behördlicher Aussetzungsantrag ; öffentliche Abgabe; Zugangsvoraussetzung; Beitragsservice

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen, 06.03.2015 - 3 B 305/14

    Heranziehung meherer Beitragsschuldner als Gesamtschuldner, Auswahlermessen

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2016 - 3 B 166/16
    Infolgedessen ist insbesondere eine Benennung aller Wohnungsinhaber in dem Beitragsbescheid nicht erforderlich (SächsOVG, Beschl. v. 6. März 2015 - 3 B 305/14 -, juris Rn. 9 f.; OVG LSA, Beschl. v. 20. Januar 2016 - 4 L 215/15 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 4 L 215/15

    Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2016 - 3 B 166/16
    Infolgedessen ist insbesondere eine Benennung aller Wohnungsinhaber in dem Beitragsbescheid nicht erforderlich (SächsOVG, Beschl. v. 6. März 2015 - 3 B 305/14 -, juris Rn. 9 f.; OVG LSA, Beschl. v. 20. Januar 2016 - 4 L 215/15 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 09.08.2002 - 5 BS 191/02

    Unzulässiger Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ; Fehlende vorherige

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2016 - 3 B 166/16
    Es genügt deshalb nicht, wenn die in ihm geregelten Voraussetzungen erst im Laufe des gerichtlichen Verfahrens eintreten; sie müssen vielmehr im Zeitpunkt der Erhebung des Eilantrags bei Gericht erfüllt sein (SächsOVG, Beschl. v. 9. August 2002 - 5 BS 191/02 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 25.07.2016 - 3 A 582/15

    Ruhen des Verfahrens; Aufhebung von Amts wegen; Rundfunkbeitrag; Steuer

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2016 - 3 B 166/16
    In seinem Beschluss vom 25. Juli 2016 (- 3 A 582/15 -, juris Rn. 8 ff.) hat der Senat hierzu ausgeführt:.
  • OVG Sachsen, 09.06.2015 - 3 B 136/15

    Rundfunkbeitrag; Bekanntgabe; Beitragsservice; allgemeinen und besonderen

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2016 - 3 B 166/16
    Daher werden Erklärungen des Beitragsservice im Namen und im Auftrag der jeweils zuständigen Rundfunkanstalt abgegeben (SächsOVG, Beschl. v. 9. Juni 2015 - 3 B 136/15 -, juris Rn. 11 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 2 A 2423/14

    Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2016 - 3 B 166/16
    Solche auf Einzelfälle beschränkten Härten sind nicht zuletzt durch die vom Gesetzgeber in legitimer Weise verfolgten Ziele gerechtfertigt, Ermittlungen in der Privatsphäre möglichst zu vermeiden und den Verwaltungsvollzug in einem Massenverfahren zu erleichtern sowie gegen Umgehungsmöglichkeiten oder Missbrauch abzusichern (OVG NRW, Urt. v. 12. März 2015 - 2 A 2423/14 -, juris Rn. 115 ff. m. w. N.; OVG LSA, a. a. O. Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 04.03.2015 - 3 B 134/14

    Rundfunksbeitrag, Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages,

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2016 - 3 B 166/16
    Nach der - auch vom Verwaltungsgericht zu Grunde gelegten - Rechtsprechung des Senats ist der Rundfunkbeitrag ein öffentlich-rechtlicher Beitrag, der zur Deckung des Finanzbedarfs des Antragsgegners zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben dient und es deshalb der vorherigen Stellung eines Aussetzungsantrags nach § 80 Abs. 4 VwGO bedarf (SächsOVG, Beschl. v. 4. März 2015 - 3 B 134/14 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 05.05.2021 - 5 A 376/20

    Rundfunkbeitrag; Nebenwohnung; Ehegatte; Übergangsregelung

    Es wird so vermieden, die Daten aller Wohnungsinhaber erheben und speichern zu müssen und sie auf dem aktuellen Stand zu halten (Göhmann/Schneider/Siekmann, in: Binder/Vesting, Beck"scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 4. Aufl. 2018, § 2 Rn. 27; SächsOVG, Beschl. v. 12. September 2016 - 3 B 166/16 -, juris Rn. 8).
  • OVG Bremen, 27.11.2023 - 1 LA 46/23

    ARD ZDF Beitragsservice; Aufklärungsmangel; Beitragsservice; Darlegung eines

    Erklärungen des Beitragsservice werden im Namen und im Auftrag der jeweils zuständigen Rundfunkanstalt abgegeben (vgl. SächsOVG, Beschl. v 29.01.2021 - 5 A 86/19, juris Rn. 10 u.v. 12.09.2016 - 3 B 166/16, juris Rn. 6; BayVGH, Beschl. v. 12.12.2022 - 7 ZB 20.1120, juris Rn. 38).
  • VG Hamburg, 06.06.2019 - 19 K 3677/18

    Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen; Überprüfung des Vollstreckungsauftrags durch

    Als Abgaben und Kosten in diesem Sinne gilt nach wohl herrschender Ansicht der Rundfunkbeitrag selbst (vgl. exemplarisch OVG Bautzen, Beschl. v. 12.9.2016, 3 B 166/16, juris Rn. 4; Beschl. v. 4.3.2015, 3 B 134/14, juris Rn. 5; VGH Mannheim, Beschl. v. 4.2.2015, 2 S 2436/14).
  • VG Hamburg, 01.03.2018 - 19 E 9236/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Zwangsvollstreckung wegen Rundfunkgebühren

    Es dürfte jedoch zu berücksichtigen sein, dass die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs bzw. der Klage durch das Verwaltungsgericht bei öffentlichen Abgaben im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO, zu denen auch die Rundfunkbeiträge zählen (OVG Bautzen, Beschl. v. 12.9.2016, 3 B 166/16, juris Rn. 4), nur erfolgt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen oder wenn die Vollziehung für den Abgabenpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte (vgl. § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO, der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren entsprechende Anwendung findet).
  • VG Cottbus, 30.01.2020 - 6 K 2024/18

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Gebührenbefreiung

    Daher werden Erklärungen des Beitragsservice im Namen und im Auftrag der jeweils zuständigen Rundfunkanstalt abgegeben (vgl. etwa VG Cottbus, Beschluss vom 1. November 2018 - VG 2 L 278/18, nicht veröffentlicht; Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. September 2016 - 3 B 166/16 - juris, Rn. 6; Sächsisches OVG, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 B 136/15 -, juris).
  • VG Cottbus, 15.11.2019 - 2 K 1540/18
    Daher werden Erklärungen des Beitragsservice im Namen und im Auftrag der jeweils zuständigen Rundfunkanstalt abgegeben (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. etwa VG Cottbus, Beschluss vom 1. November 2018 - VG 2 L 278/18, nicht veröffentlicht; Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. September 2016 - 3 B 166/16 - juris, Rn. 6; Sächsisches OVG, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 B 136/15 -, juris).
  • VG München, 25.01.2022 - M 6 K 19.5542

    Nichtigkeitsfeststellungsklage, Rundfunkbeitrag für eine Wohnung,

    Daher werden Erklärungen des Beitragsservice im Namen und im Auftrag der jeweils zuständigen Rundfunkanstalt abgegeben (vgl. etwa VG Cottbus, Urteil vom 30.1.2020 - 6 K 2024/18; Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. September 2016 - 3 B 166/16 - juris, Rn. 6; Sächsisches OVG, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 B 136/15 -, juris).
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