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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.08.2015 - 3 B 67.14 (3 C 18.15)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24475
BVerwG, 25.08.2015 - 3 B 67.14 (3 C 18.15) (https://dejure.org/2015,24475)
BVerwG, Entscheidung vom 25.08.2015 - 3 B 67.14 (3 C 18.15) (https://dejure.org/2015,24475)
BVerwG, Entscheidung vom 25. August 2015 - 3 B 67.14 (3 C 18.15) (https://dejure.org/2015,24475)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung eines Arzneimittels von einem bloßen Vorprodukt bei der arzneilichen Aufbereitung von aus dem Ausland importierten Stoffen (hier: lebend gefangene Blutegel)

  • rewis.io

    Revisionszulassung; Präzisierung des Arzneimittelbegriffs und Abgrenzung zum Vorprodukt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Revisionszulassung; Präzisierung des Arzneimittelbegriffs und Abgrenzung zum Vorprodukt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 03.06.2014 - 3 B 67/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,15857
OVG Sachsen, 03.06.2014 - 3 B 67/14 (https://dejure.org/2014,15857)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03.06.2014 - 3 B 67/14 (https://dejure.org/2014,15857)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03. Juni 2014 - 3 B 67/14 (https://dejure.org/2014,15857)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    StPO § 81a; StVG § 3; FeV § 46 Abs. 1 GKG § 52 Abs. 2
    Einnahme von Drogen gemäß Anl 4 zu FeV ohne Teilnahme am Straßenverkehr, Verwertbarkeit des Ergebnisses einer Blutentnahme, Streitwertfestsetzung bei Entziehung der Fahrerlaubnis

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verwertbarkeit des Ergebnisses einer Blutentnahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen, 01.02.2010 - 3 B 161/08

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Blutprobe, Verwertungsverbot

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2014 - 3 B 67/14
    12 Mangels entsprechender Zwangsmaßnahme bedarf es vorliegend keiner erneuten Prüfung der auch in der Rechtsprechung des Senats bereits geklärten Frage, ob Blutproben, die unter Verstoß gegen den gesetzlichen Richtervorbehalt in § 81a Abs. 2 StPO vorgenommen worden sind, im Fahrerlaubnisverfahren verwertet werden dürfen (vgl. hierzu jüngst bejahend BayVGH, Beschl. v. 31. Januar 2013 - 11 CS 12.2623 -, juris Rn. 9 ff. m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 1. Februar 2010 - 3 B 161/08 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 31.01.2013 - 11 CS 12.2623

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Einnahme von Betäubungsmitteln; fehlendes

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2014 - 3 B 67/14
    12 Mangels entsprechender Zwangsmaßnahme bedarf es vorliegend keiner erneuten Prüfung der auch in der Rechtsprechung des Senats bereits geklärten Frage, ob Blutproben, die unter Verstoß gegen den gesetzlichen Richtervorbehalt in § 81a Abs. 2 StPO vorgenommen worden sind, im Fahrerlaubnisverfahren verwertet werden dürfen (vgl. hierzu jüngst bejahend BayVGH, Beschl. v. 31. Januar 2013 - 11 CS 12.2623 -, juris Rn. 9 ff. m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 1. Februar 2010 - 3 B 161/08 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 14.02.2012 - 3 B 357/11

    Einjährige Abstinenz zur Wiedererlangung der Eignung

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2014 - 3 B 67/14
    8 Dabei spielt vorliegend die vom Verwaltungsgericht angesprochene und vom Antragssteller mit seinem Beschwerdevorbringen aufgegriffene, vom erkennenden Senat bislang aber noch nicht abschließend entschiedene Frage keine Rolle, nämlich, ob es für die Bejahung fehlender Eignung i. S. v. § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG, § 46 Abs. 1 Satz 2 FeV i. V. m. Nr. 9.1 Anl. 4 FeV darauf ankommt, dass der Betroffene unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln i. S. des Betäubungsmittelgesetzes ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt haben muss (vgl. Beschl. des Senats vom 14. Dezember 2012 - 3 B 247/12 - Rn. 7 [n. v.], mit Verweis auf SächsOVG, Beschl. v. 14. Februar 2012 - 3 B 357/11 -, juris Rn. 4 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 10.12.2014 - 3 B 148/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Aufgriff beim Führen eines Kfz bei Nachweis von

    Bereits der erstmalige gesicherte Nachweis einer relevanten Menge von Amphetamin und Methamphetamin im Blut eines Kraftfahrzeugführers rechtfertigt die Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen (SächsOVG, Beschl. v. 14. Februar 2012 - 3 B 357/11 -, juris Rn. 4), wobei der Senat bislang die Frage offen gelassen hat, ob das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Wirkung der Droge nachgewiesen sein muss (SächsOVG, Beschl. v. 3. Juni 2014 - 3 B 67/14 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 15.09.2020 - 6 E 66/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Streitwert

    5 Nach der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts sind zur Ermittlung des Werts der Fahrerlaubnisklassen, die von der Entziehung der Fahrerlaubnis betroffen sind, nur diejenigen heranzuziehen, denen eine eigenständige wertmäßige Bedeutung zukommt, nicht hingegen die Fahrerlaubnisklassen, die gemäß § 6 Abs. 3 FeV von den heranzuziehenden Fahrerlaubnisklassen eingeschlossen oder ihnen gleichwertig sind (SächsOVG, Beschl. v. 1. März 2018 - 3 B 321/17 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 25. August 2016 - 3 E 85/16 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 7. Juli 2016 - 3 E 69/16 -, juris Rn. 3 f.; Beschl. v. 3. Juni 2014 - 3 B 67/14 -, juris Rn. 16).

    Soweit das Sächsische Oberverwaltungsgericht in mehreren Entscheidungen (SächsOVG, Beschl. v. 11. Dezember 2018 - 3 A 1185/18 -, juris Rn. 17; v. 6. Februar 2017 - 3 B 305/16 -, juris Rn. 6 f.; Beschl. v. 25. August 2016 - 3 E 85/16 -, juris Rn. 3; v. 7. Juli 2016 - 3 E 69/16 -, juris Rn. 3 f.;. v. 3. Juni 2014 - 3 B 67/14 -, juris Rn. 16; v. 25. Juni 2010 - 3 B 65/10 -, juris Rn. 8) eine andere Auffassung vertreten hat, wird hieran nicht festgehalten.

  • OVG Sachsen, 06.02.2017 - 3 B 305/16

    Entziehung der Fahrerlaubnis; bipolare Störung, ; ärztliches Gutachten;

    Vielmehr entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass zur Ermittlung des Werts der Fahrerlaubnisklassen, die von der Entziehung der Fahrerlaubnis betroffen sind, nur diejenigen heranzuziehen sind, denen eine eigenständige wertmäßige Bedeutung zukommt, nicht hingegen die Fahrerlaubnisklassen, die gemäß § 6 Abs. 3 FeV von den heranzuziehenden Fahrerlaubnisklassen eingeschlossen sind (Beschl. v. 3. Juni 2014 - 3 B 67/14 -, juris Rn. 16 m. w. N.; Beschl. v. 7. Juli 2016 - 3 E 69/16 -, juris Rn. 3 f. m. w. N.).

    Die von diesen Fahrerlaubnisklassen eingeschlossenen Fahrerlaubnisklassen A, A1, A2, AM, B, BE, C1, C1E, L und T, denen keine darüber hinausgehende wertmäßige Bedeutung zukommt, da sie zwangsläufig vor oder zugleich mit der Fahrerlaubnisklasse A und C1E erworben werden, finden hingegen keine Berücksichtigung (Beschl. v. 3. Juni 2014 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 01.03.2018 - 3 B 321/17

    Unterlassene Gutachtenbeibringung; Entziehung der Fahrerlaubnis;

    Vielmehr entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass zur Ermittlung des Werts der Fahrerlaubnisklassen, die von der Entziehung der Fahrerlaubnis betroffen sind, nur diejenigen heranzuziehen sind, denen eine eigenständige wertmäßige Bedeutung zukommt, nicht hingegen die Fahrerlaubnisklassen, die gemäß § 6 Abs. 3 FeV von den heranzuziehenden Fahrerlaubnisklassen eingeschlossen sind (Beschl. v. 3. Juni 2014 - 3 B 67/14 -, juris Rn. 16 m. w. N.; Beschl. v. 7. Juli 2016 - 3 E 69/16 -, juris Rn. 3 f. m. w. N.).

    Die von diesen Fahrerlaubnisklassen eingeschlossenen Fahrerlaubnisklassen einschließlich der hier von der Fahrerlaubnisklasse C1E mitumfassten Klasse E finden hingegen keine Berücksichtigung (Beschl. v. 3. Juni 2014 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 25.08.2016 - 3 E 85/16

    Streitwert, Fahrerlaubnis

    Der Senat hat nämlich in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass zur Ermittlung des Werts der Fahrerlaubnisklassen, die von der Entziehung der Fahrerlaubnis betroffen sind, nur diejenigen heranzuziehen sind, denen eine eigenständige wertmäßige Bedeutung zukommt, nicht hingegen die Fahrerlaubnisklassen, die gemäß § 6 Abs. 3 FeV von den heranzuziehenden Fahrerlaubnisklassen eingeschlossen sind (Beschl. v. 3. Juni 2014 - 3 B 67/14 -, juris Rn. 16 m. w. N.; Beschl. v. 7. Juli 2016 - 3 E 69/16 -, juris Rn. 3 f. m. w. N.).

    Die von diesen Fahrerlaubnisklassen eingeschlossenen Fahrerlaubnisklassen BE, C1, C1E, L, M, S und die Fahrerlaubnisklasse B, der keine darüber hinausgehende wertmäßige Bedeutung zukommt, da sie zwangsläufig vor oder zugleich mit der Fahrerlaubnisklasse C (bzw. hier CE) erworben wird, finden hingegen keine Berücksichtigung (Beschl. v. 3. Juni 2014 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 29.01.2021 - 6 B 390/20

    Einmalige Einnahme von Betäubungsmitteln - Ungeeignetheit zur Teilnahme am

    8 Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat bislang mangels Entscheidungserheblichkeit die Frage offen gelassen, ob allein die einmalige Einnahme der Droge die Ungeeignetheit indiziert oder hierfür das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Wirkung der Droge nachgewiesen sein muss (SächsOVG, Beschl. v. 10. Dezember 2014 a. a. O. und v. 3. Juni 2014 - 3 B 67/14 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
  • OLG Celle, 20.08.2019 - 3 Ss OWi 178/19

    Unverwertbarkeit der Messung bei Nichteinhaltung der Wartezeit nur bei

    Die von der Rechtsbeschwerde bemühte Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 3. Juni 2014 - 3 B 67/14 - steht dem nicht entgegen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2015 - 16 B 1487/14

    Verwertbarkeit der Ergebnisse eines ärztlichen Befundberichts zur

    Diese Einschätzung wird bestätigt durch Feststellungen anderer Verwaltungsgerichte in Bezug auf Fahrzeugführer, bei denen hohe Serumkonzentrationen von Amphetamin, vgl. OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 25. Juli 2008 - 10 B 10646/08 - (579 ng/ml), juris, Rn. 9, bzw. von Metamphetamin vorgelegen haben, vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 13. September 2006 - 11 ZB 06.835 - (675 ng/ml), juris, Rn. 2; Sächs. OVG, Beschlüsse vom 3. Juni 2014 - 3 B 67/14 - (696,7 ng/ml), juris, Rn. 2, und vom 10. Dezember 2014 - 3 B 148/14 - (471,3 ng/ml), juris, Rn. 7, wobei Metamphetamin eine dem Amphetamin vergleichbare Wirkung besitzt.
  • VG Leipzig, 31.03.2021 - 1 K 352/20

    Neuerteilung Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung -

    Bei der demnach vorzunehmenden Ermittlung des Werts der Fahrzeugklassen, die von der begehrten Neuerteilung der Fahrerlaubnis umfasst sind, sind nur diejenigen zu berücksichtigen, denen im Hinblick auf § 6 Abs. 3 FeV eine eigenständige wertmäßige Bedeutung zukommt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 15.9.2020 - 6 E 66/20 -, juris Rn. 6 ff. m. w. N.; Beschl. v. 3.6.2014 - 3 B 67/14 -, juris).
  • OVG Sachsen, 06.01.2015 - 3 B 320/14

    Fahrerlaubnis, Blutprobe, Verwertungsverbot

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass ein etwaiges strafprozessuales Verwertungsverbot grundsätzlich nicht zu einer fehlenden Verwertbarkeit der Blutuntersuchungsergebnisse im Verwaltungsverfahren führt (Beschl. v. 1. Februar 2010 - 3 B 161/08 -, juris Rn. 7; jüngst Beschl. v. 3. Juni 2014 - 3 B 67/14 -, juris Rn. 13 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 11.12.2018 - 3 A 1185/18

    Streitwert; Fahrerlaubnisklassen; Diagnose einer Fachklinik; Entziehung der

  • OVG Sachsen, 07.07.2016 - 3 E 69/16

    Streitwert; Fahrerlaubnisentzug; wertmäßige Bedeutung; Fahrerlaubnisklassen B und

  • OVG Sachsen, 09.10.2015 - 3 D 62/15

    Anlage 4 zu den §§ 11, 13, 14 FeV; aktueller Stand wissenschaftlicher

  • VG Köln, 01.06.2022 - 6 L 563/22
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Rechtsprechung
   VG Stade, 05.02.2014 - 3 B 67/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,26220
VG Stade, 05.02.2014 - 3 B 67/14 (https://dejure.org/2014,26220)
VG Stade, Entscheidung vom 05.02.2014 - 3 B 67/14 (https://dejure.org/2014,26220)
VG Stade, Entscheidung vom 05. Februar 2014 - 3 B 67/14 (https://dejure.org/2014,26220)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Stade, 05.02.2014 - 3 B 67/14
    Eine Überstellung nach Griechenland ist jedoch derzeit rechtlich nicht möglich, da ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme vorliegen, dass der Antragsteller dort tatsächlich Gefahr läuft, aufgrund von systemischen Mängeln des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (vom 18.12.2000, ABI 2000/C 364 S. 1) ausgesetzt zu werden (vgl. EuGH, Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 u. C-439/10 - EGMR Urteil vom 21.01.2011 - 30696/09 "M.S.S. ./. Belgien u. Griechenland" - NVwZ 2011, 413; BVerfG Urteil vom 14.05.1996-2 BvR 1938, 2315/93-; Beschluss vom 08.09.2009 - 2 BvQ 56/09 - NVwZ 2009, 1281; Beschluss vom 21.05.2010 - 2 BvR 1036/10 - zitiert nach juris).

    Ist die Überstellung an einen nach den Kriterien des Kapitels III der Dublin II- Verordnung zuständigen Mitgliedstaat der Union nicht möglich, so hat der Mitgliedstaat, der die Überstellung vornehmen müsste, vorbehaltlich der Befugnis, den Antrag im Sinne des Art. 3 Abs. 2 der Dublin Ii-Verordnung selbst zu prüfen, die Prüfung der Kriterien des genannten Kapitels fortzuführen, um festzustellen, ob anhand eines der weiteren Kriterien ein anderer Mitgliedstaat als für die Prüfung des Asylantrags zuständig bestimmt werden kann (EuGH, Urteil vom 21.12.2011, a. a. O.).

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Stade, 05.02.2014 - 3 B 67/14
    Eine Überstellung nach Griechenland ist jedoch derzeit rechtlich nicht möglich, da ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme vorliegen, dass der Antragsteller dort tatsächlich Gefahr läuft, aufgrund von systemischen Mängeln des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (vom 18.12.2000, ABI 2000/C 364 S. 1) ausgesetzt zu werden (vgl. EuGH, Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 u. C-439/10 - EGMR Urteil vom 21.01.2011 - 30696/09 "M.S.S. ./. Belgien u. Griechenland" - NVwZ 2011, 413; BVerfG Urteil vom 14.05.1996-2 BvR 1938, 2315/93-; Beschluss vom 08.09.2009 - 2 BvQ 56/09 - NVwZ 2009, 1281; Beschluss vom 21.05.2010 - 2 BvR 1036/10 - zitiert nach juris).
  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem -

    Auszug aus VG Stade, 05.02.2014 - 3 B 67/14
    Auch der EuGH hat mit Beschluss vom 10. Dezember 2013 (C-394/12) entschieden, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass in Ungarn systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber vorliegen, die ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass Asylbewerber tatsächlich Gefahr laufen, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausgesetzt zu werden.
  • BVerfG, 08.09.2009 - 2 BvQ 56/09

    Eilantrag gegen Abschiebung im Dublin II Verfahren erfolgreich

    Auszug aus VG Stade, 05.02.2014 - 3 B 67/14
    Eine Überstellung nach Griechenland ist jedoch derzeit rechtlich nicht möglich, da ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme vorliegen, dass der Antragsteller dort tatsächlich Gefahr läuft, aufgrund von systemischen Mängeln des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (vom 18.12.2000, ABI 2000/C 364 S. 1) ausgesetzt zu werden (vgl. EuGH, Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 u. C-439/10 - EGMR Urteil vom 21.01.2011 - 30696/09 "M.S.S. ./. Belgien u. Griechenland" - NVwZ 2011, 413; BVerfG Urteil vom 14.05.1996-2 BvR 1938, 2315/93-; Beschluss vom 08.09.2009 - 2 BvQ 56/09 - NVwZ 2009, 1281; Beschluss vom 21.05.2010 - 2 BvR 1036/10 - zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2013 - 4 L 169/12

    Systemische Mängel im Asylverfahren Ungarns

    Auszug aus VG Stade, 05.02.2014 - 3 B 67/14
    Diese Erkenntnisse decken sich mit den Angaben von Liaisonmitarbeitern des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge beim Ungarischen Amt für Staatsbürgerschaft und Einwanderung, die sowohl vom OVG Magdeburg (Beschluss vom 31.05.2013 - 4 L 169/12 - juris) als auch vom VG Augsburg (Beschluss vom 22.04.2013 - Au 6 S 13.3009 - juris) angeführt werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2013 - 12 S 675/13

    Aufnahmebedingungen für Asylsuchende in Ungarn

    Auszug aus VG Stade, 05.02.2014 - 3 B 67/14
    Ausgehend von der Äußerung des UNHCR ist im konkreten Fall des Antragstellers nicht zu erkennen, dass derart eklatante Missstände vorliegen, die derzeit mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit erwarten lassen, dass er in Ungarn der Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt würde (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.08.2013 - 12 S 675/13 - zitiert nach juris m. w. N.).
  • BVerfG, 21.05.2010 - 2 BvR 1036/10

    Erlass einer einstweiligen Anordnung - Vorläufige Untersagung der Abschiebung

    Auszug aus VG Stade, 05.02.2014 - 3 B 67/14
    Eine Überstellung nach Griechenland ist jedoch derzeit rechtlich nicht möglich, da ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme vorliegen, dass der Antragsteller dort tatsächlich Gefahr läuft, aufgrund von systemischen Mängeln des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (vom 18.12.2000, ABI 2000/C 364 S. 1) ausgesetzt zu werden (vgl. EuGH, Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 u. C-439/10 - EGMR Urteil vom 21.01.2011 - 30696/09 "M.S.S. ./. Belgien u. Griechenland" - NVwZ 2011, 413; BVerfG Urteil vom 14.05.1996-2 BvR 1938, 2315/93-; Beschluss vom 08.09.2009 - 2 BvQ 56/09 - NVwZ 2009, 1281; Beschluss vom 21.05.2010 - 2 BvR 1036/10 - zitiert nach juris).
  • EuGH, 07.12.2010 - C-439/10

    DRA SPEED

    Auszug aus VG Stade, 05.02.2014 - 3 B 67/14
    Eine Überstellung nach Griechenland ist jedoch derzeit rechtlich nicht möglich, da ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme vorliegen, dass der Antragsteller dort tatsächlich Gefahr läuft, aufgrund von systemischen Mängeln des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (vom 18.12.2000, ABI 2000/C 364 S. 1) ausgesetzt zu werden (vgl. EuGH, Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 u. C-439/10 - EGMR Urteil vom 21.01.2011 - 30696/09 "M.S.S. ./. Belgien u. Griechenland" - NVwZ 2011, 413; BVerfG Urteil vom 14.05.1996-2 BvR 1938, 2315/93-; Beschluss vom 08.09.2009 - 2 BvQ 56/09 - NVwZ 2009, 1281; Beschluss vom 21.05.2010 - 2 BvR 1036/10 - zitiert nach juris).
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