Rechtsprechung
AG Northeim, 12.02.2009 - 3 C 820/08 (IV) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- autokaufrecht.info
Unwirksamkeit einer Annahmefrist von zehn Tagen in Gebrauchtwagen-Bestellformular
- openjur.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Gebrauchtwagenkauf: 10-tägige Annahmefrist für den Verkäufer
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 146 BGB; § 147 Abs. 2 BGB; § 150 Abs. 1 BGB; § 308 Nr. 1 BGB
Wirksamkeit einer Allgemeinen Geschäftsbedingung i.R.e. Gebrauchtwagenkaufs hinsichtlich der nur einseitigen Bindung eines Käufers an seine Bestellung für 10 Tage; Rückgriff auf die gesetzliche Annahmefrist bei Unwirksamkeit einer vertraglich vereinbarten Frist
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer Allgemeinen Geschäftsbedingung i.R.e. Gebrauchtwagenkaufs hinsichtlich der nur einseitigen Bindung eines Käufers an seine Bestellung für 10 Tage; Rückgriff auf die gesetzliche Annahmefrist bei Unwirksamkeit einer vertraglich vereinbarten Frist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit einer Allgemeinen Geschäftsbedingung i.R.e. Gebrauchtwagenkaufs hinsichtlich der nur einseitigen Bindung eines Käufers an seine Bestellung für 10 Tage; Rückgriff auf die gesetzliche Annahmefrist bei Unwirksamkeit einer vertraglich vereinbarten Frist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
GW-Handel - Zehn Tage Bindungsfrist bei GW-Bestellung unwirksam
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Gebrauchtwagenbestellung einseitig bindend?
Besprechungen u.ä.
- vogel.de (Entscheidungsbesprechung)
Urteil zu 10-Tagesfrist in verbindlicher Bestellung - Frist für die Annahme oder Ablehnung des Angebotes war unangemessen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Bremen, 09.09.2003 - 1 O 565/03
GW-Verkauf - Bindungsfrist von zehn Tagen in AGB unwirksam?
Auszug aus AG Northeim, 12.02.2009 - 3 C 820/08
Das Gericht schließt sich der Rechtsauffassung des Landgerichts Bremen (Urteil vom 09.09.2003, NJW 2004, S. 1050) an.Ist die Annahmefrist wesentlich länger als die in § 147 Abs. 2 BGB umschriebene, übersteigt sie also den Zeitraum erheblich, der für die Übermittlung der Erklärung notwendig ist und eine angemessene Bearbeitungs- und Überlegungsfrist einschließt, so ist diese Fristbestimmung nur dann wirksam, wenn der Verwender ein schutzwürdiges Interesse hat, dass hinter dem Interesse des Kunden am baldigen Wegfall der Bindung zurückstehen muss (Landgericht Bremen, NJW 2004, S. 1050;… BGH, NJW 2001, S. 303;… Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rd-Nr. 1078).
- BGH, 13.09.2000 - VIII ZR 34/00
Zur Wirksamkeit einer in den Formularbedingungen eines Möbelhändlers …
Auszug aus AG Northeim, 12.02.2009 - 3 C 820/08
Ist die Annahmefrist wesentlich länger als die in § 147 Abs. 2 BGB umschriebene, übersteigt sie also den Zeitraum erheblich, der für die Übermittlung der Erklärung notwendig ist und eine angemessene Bearbeitungs- und Überlegungsfrist einschließt, so ist diese Fristbestimmung nur dann wirksam, wenn der Verwender ein schutzwürdiges Interesse hat, dass hinter dem Interesse des Kunden am baldigen Wegfall der Bindung zurückstehen muss (…Landgericht Bremen, NJW 2004, S. 1050; BGH, NJW 2001, S. 303;… Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rd-Nr. 1078).