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   VGH Bayern, 13.11.2014 - 3 CS 14.1864   

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VGH Bayern, 13.11.2014 - 3 CS 14.1864 (https://dejure.org/2014,38541)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.11.2014 - 3 CS 14.1864 (https://dejure.org/2014,38541)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. November 2014 - 3 CS 14.1864 (https://dejure.org/2014,38541)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Steuerinspektoranwärter; Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf; charakterliche Eignungsmängel (fehlende Motivation, Interesselosigkeit); "Nicht-Wollen"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entlassung eines Steuerinspektoranwärters aus dem Beamtenverhältnis aufgrund fehlender persönlicher und charakterlicher Eignung in Form mehrfacher Unzuverlässigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entlassung eines Steuerinspektoranwärters aus dem Beamtenverhältnis aufgrund fehlender persönlicher und charakterlicher Eignung in Form mehrfacher Unzuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Ansbach, 17.09.2013 - AN 1 S 13.01539

    Entlassung eines Widerrufsbeamten aus dem Vorbereitungsdienst; Wiederherstellung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2014 - 3 CS 14.1864
    Die Ausbildung zum Steuerinspektor ist eine reine bedarfsorientierte Ausbildung und die Abschlussprüfung für Berufe außerhalb des öffentlichen Dienstes nicht vorgeschrieben (so zutreffend VG Ansbach, B.v. 17.9.2013 - AN 1 S 13.01539 - juris Rn. 42).

    Für Berufe außerhalb des öffentlichen Dienstes ist vielmehr eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten/zur Steuerfachangestellten zu absolvieren (vgl. Verordnung über die Berufsbildung zum Steuerfachgestellten/zur Steuerfachangestellten vom 9. Mai 1996 (BGBl. I, S. 672), die nach einem eigenen Ausbildungsrahmenplan erfolgt (vgl. VG Ansbach, B.v. 17.9.2013 - AN 1 S 13.01539 - juris Rn. 42).

  • BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 76.86

    Entlassung eine Beamten auf Probe - Unterbliebene Personalrats-Mitwirkung -

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2014 - 3 CS 14.1864
    Der Antragsteller hat die Beteiligung des Personalrats erst nach Erlass des Entlassungsbescheids und damit verspätet beantragt (vgl. BVerwG, U.v. 23.2.1989 - 2 C 76/86 - BVerwGE 81, 277 - juris).
  • OVG Bremen, 13.07.2018 - 2 B 174/18

    Entlassung eines Polizeianwärters aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf aufgrund

    § 23 Abs. 4 Satz 2 BeamtStG schränkt die Möglichkeit der Entlassung nicht nur dort ein, wo der Vorbereitungsdienst als allgemeine Ausbildungsstätte im Sinne von Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG zu qualifizieren ist, sondern auch dort, wo ein Vorbereitungsdienst für eine Beamtenlaufbahn abgeleistet wird (OVG SH, Beschluss vom 05.01.2018 - 14 MB 2/17 -, Rn. 5, juris; OVG NW, Beschluss vom 16.08.2016 - 6 B 656/16 -, Rn. 4, juris; a.A.: BayVGH, Beschluss vom 13.11.2014 - 3 CS 14.1864 -, Rn. 23, juris).

    Insofern genügen berechtigte Zweifel an der persönlichen Eignung des Widerrufsbeamten (BVerwG, Urteil vom 09.06.1981 - a. a. O. -, Rn. 21; OVG NW, Beschluss vom 27.09.2017 - 6 B 977/17 -, Rn. 4, juris; BayVGH, Beschluss vom 13.11.2014 - 3 CS 14.1864 -, Rn. 22, juris).

  • VG Wiesbaden, 26.03.2021 - 3 L 694/20

    Zur Entlassung einer Polizeikommissar-Anwärterin wegen fehlender charakterlicher

    Die Vorschrift findet nicht nur auf Vorbereitungsdienste, die zugleich allgemeine Ausbildungsstätten für Berufe außerhalb des öffentlichen Dienstes sind, Anwendung, sondern auch auf Beamtenverhältnisse, die allein auf Berufe des öffentlichen Dienstes vorbereiten (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2019 - OVG 4 S 16.19 -, RdNr. 3, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Februar 2019 - 6 B 1551/18 -, RdNr. 17, juris; Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 2 B 174/18 -, RdNr. 9, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05. Januar 2018 - 14 MB 2/17 -, RdNr. 5, juris; a.A. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13. November 2014 - 3 CS 14.1864 -, RdNr. 21, juris).
  • VG Würzburg, 30.06.2015 - W 1 K 15.60

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 13. November 2014 (Az.: 3 CS 14.1864) als unbegründet zurück.

    Teilweise wird darüber hinaus aus Gründen der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht eine ausdrückliche Belehrung des betroffenen Beamten über sein Recht, die Beteiligung der Personalvertretung zu beantragen, für erforderlich gehalten (BayVGH, B. v. 13.11.2014 - 3 CS 14.1864 - juris; Ballerstedt/Schleicher/Faber, a. a. O., Rn. 130; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl/Baßlsperger, Beamtenrecht in Bayern, Art. 56 BayPG, Rn. 79, 80).

    Dies geht aus der Niederschrift des Personalgesprächs hervor, die eine öffentliche Urkunde im Sinne von § 418 Abs. 1 ZPO darstellt und damit den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen begründet (Schoch/Schneider/Bier/Rodisile, § 98 VwGO, Rn. 206; dahin tendierend auch BayVGH, B. v. 13.11.2014 - 3 CS 14.1864 - juris).

    Insoweit nimmt das Gericht zunächst auf seine Ausführungen im Beschluss vom 31. Juli 2014 im Sofortverfahren (Az.: W 1 S 14.592) Bezug, mit dem der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs abgelehnt wurde, sowie auf den diesen Beschluss bestätigenden Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH, B. v. 13.11.2014 - 3 CS 14.1864 - juris), dem sich die Kammer anschließt.

    Es führt auch nicht zur Rechtswidrigkeit der Ermessensentscheidung, dass die weiteren Sachverhalte, die der Beklagte angeführt hat, zwischen den Beteiligten streitig sind und vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 13. November 2014 im Beschwerdeverfahren (Az.: 3 CS 14.1864) kritisch gewürdigt wurden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2021 - 3 A 3218/19

    Rückforderung von Bezügen für Anwärtern der Laufbahn des gehobenen

    Ebenso ergibt sich aus dem Gedanken der Risikoverteilung anhand von Verantwortungsbereichen, dass der Widerrufsbeamte das endgültige Nichtbestehen der Abschlussprüfungen und damit das Ende des Anwärterdienstes zu vertreten hat, wenn er sich nicht gewissenhaft der Ausbildung und Prüfungsvorbereitung gewidmet hat, vgl. etwa Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 13.03.2020 - 3 ZB 18.65 -, juris Rn. 9, und vom 13.11.2014 - 3 CS 14.1864 -, juris Rn. 22.
  • VGH Bayern, 02.05.2019 - 6 CS 19.481

    Entlassung eines Beamten auf Widerruf bei mangelnder charakterlicher Eignung

    Insoweit genügen entgegen der Ansicht der Beschwerde bereits berechtigte Zweifel der Entlassungsbehörde, ob der Beamte die persönliche oder fachliche Eignung (i.S.v. § 9 Satz 1 BBG) für ein Amt in der angestrebten Laufbahn besitzt (BVerwG, U.v. 9.6.1981 - 2 C 48.78 - BVerwGE 62, 267/268; BayVGH, B.v. 13.11.2014 - 3 CS 14.1864 - juris Rn. 22; OVG Bremen, B.v. 13.7.2018 - 2 B 174/18 - juris Rn. 9; OVG NW, B.v. 18.2.2019 - 6 B 1551/18 - juris Rn. 20).
  • VG Ansbach, 22.03.2018 - AN 1 S 18.00403

    Entlassung eines Beamten auf Probe im Polizeivollzugsdienst wegen persönlicher

    Der steigende Bedarf an gut ausgebildeten, charakterlich geeigneten Polizeivollzugsbeamten begründe das Interesse des Dienstherrn, die Planstelle des Antragstellers möglichst zügig an einen anderen geeigneten Bewerber vergeben zu können (BayVGH, B.v. 13.11.2014, Az. 3 CS 14.1864).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2019 - 4 S 16.19

    Anspruch auf Gelegenheit zur Beendigung des Vorbereitungsdienstes und

    Der Senat hat seine im Beschluss vom 18. April 2013 - OVG 4 S 3.13 - (ebenso VGH München, Beschlüsse vom 13. November 2014 - 3 CS 14.1864 - juris Rn. 21, vom 9. Juli 2013 - 3 CS 13.302 - juris Rn. 27 und vom 12. Dezember 2011 - 3 CS 11.2397 - juris Rn. 34) geäußerte abweichende Auffassung bereits aufgegeben (vgl. den Beschluss vom 13. November 2018 - OVG 4 S 39.18 - Abdruck S. 7).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2018 - 14 MB 2/17

    Vorläufige Dienstenthebung; Möglichkeit der Entlassung auch bei einer

    § 23 Abs. 4 Satz 2 BeamtStG schränkt die Möglichkeit der Entlassung auch bei einer bedarfsorientierten Ausbildung ein (entgegen VGH München, Beschluss vom 12. Dezember 2011 - 3 CS 11.2397 -, juris Rn. 34; Beschluss vom 13. November 2014 - 3 CS 14.1864 -, juris Rn. 21).

    Diese Auffassung wird zwar in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten (VGH München, Beschluss vom 12. Dezember 2011 - 3 CS 11.2397 -, juris Rn. 34; Beschluss vom 13. November 2014 - 3 CS 14.1864 -, juris Rn. 21).

  • VG Bayreuth, 24.02.2020 - B 5 S 19.1216

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf, fachtheoretische und

    Diese Regelung schränkt die Entlassbarkeit eines Beamten auf Widerruf nicht nur dort ein, wo der Vorbereitungsdienst eine Zugangsvoraussetzung auch für Berufe außerhalb des Beamtenverhältnisses ist, wenn also die beamtenrechtliche Ausbildung noch weitere Berufsmöglichkeiten eröffnet (so noch VG München, B.v. 30.9.2019 - M 5 S 19.1393 - juris Rn. 41; BayVGH, B.v. 12.12.2011 - 3 CS 11.2397 - juris Rn. 34; B.v. 9.7.2013 - 3 CS 13.302 - juris Rn. 14; B.v. 13.11.2014 - 3 CS 14.1864 - juris Rn. 21).

    Das Fehlen der Eignung muss nicht positiv festgestellt werden, vielmehr genügen bereits berechtigte Zweifel der Entlassungsbehörde daran, ob der Beamte die persönliche oder fachliche Eignung (i.S.v. § 9 BeamtStG) für ein Amt in der angestrebten Laufbahn besitzt (BVerwG, U.v. 9.6.1981 - 2 C 48.78 - juris Rn. 20 f.; BayVGH, B.v. 13.11.2014 - 3 CS 14.1864 - juris Rn. 22; OVG Bremen, B.v. 13.7.2018 - 2 B 174/18 - juris Rn. 9; OVG NW, B.v. 18.2.2019 - 6 B 1551/18 - juris Rn. 20).

    Ein Auszubildender, der seine Ausbildung ausgesprochen minimalistisch betreibt, und dadurch Leistungsdefizite verursacht, zeigt über den fachlichen Leistungsmangel hinaus auch mangelnde persönliche, charakterliche Eignung (vgl. BayVGH, B.v. 13.11.2014 - 3 CS 14.1864 - juris Rn. 22; VG Würzburg, U.v. 30.6.2015 - W 1 K 15.60 - juris Rn. 28).

  • VGH Bayern, 30.08.2019 - 3 ZB 18.508

    Entlassung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf

    Insoweit genügen bereits berechtigte Zweifel der Entlassungsbehörde, ob der Beamte die persönliche oder fachliche Eignung (i.S.v. § 9 BeamtStG) für ein Amt in der angestrebten Laufbahn besitzt (BVerwG, U.v. 9.6.1981 - 2 C 48.78 - juris Rn. 20, 21; BayVGH, B.v. 13.11.2014 - 3 CS 14.1864 - juris Rn. 22; OVG Bremen, B.v. 13.7.2018 - 2 B 174/18 - juris Rn. 9; OVG NW, B.v. 18.2.2019 - 6 B 1551/18 - juris Rn. 20).
  • VG Aachen, 24.10.2019 - 1 K 221/18

    Kommissaranwärter wegen Falschangaben zu Recht entlassen

  • VGH Bayern, 13.04.2021 - 6 CS 21.587

    Fristlose Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen fehlender

  • VG Bayreuth, 13.01.2022 - B 5 S 21.1214

    Entlassung einer Beamtin auf Widerruf im Vorbereitungsdienst wegen ungenügender

  • VGH Bayern, 30.03.2022 - 3 CS 22.281

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen negativen Leistungsbilds

  • VG Würzburg, 30.06.2015 - W 1 K 14.310

    Schadensersatz für die Beschädigung eines Dienstfahrzeugs

  • VGH Bayern, 08.02.2021 - 6 CS 21.111

    Fristlose Entlassung eines Polizeimeisteranwärters aufgrund des Verdachts rechter

  • VG München, 25.03.2020 - M 5 S 20.1173

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen eines charakterlichen

  • VGH Bayern, 19.08.2021 - 6 CS 21.1910

    Keine aufschiebende Wirkung von Widersprüchen gegen Verbot zur Führung der

  • VGH Bayern, 22.04.2022 - 3 CS 21.3245

    Entlassung einer Professorin (W 2) aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen

  • VGH Bayern, 13.03.2020 - 3 ZB 18.65

    Billigkeitsentscheidung bei der Rückforderung von Anwärterbezügen im Fall

  • VG Würzburg, 06.12.2016 - W 1 K 15.402

    Auswahlverfahren - Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, keine ausreichende

  • VG München, 21.06.2022 - M 5 K 21.4711

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen Nichterreichens des

  • VG Ansbach, 07.05.2020 - AN 1 K 18.01284

    (Keine) Entlassung einer Lehrerin aus dem Vorbereitungsdienst wegen

  • VG Bayreuth, 16.06.2021 - B 5 S 21.416

    Beweisverwertungsverbot im Entlassungsverfahren (verneint), persönliche

  • VG Bayreuth, 03.02.2021 - B 5 S 20.1488

    Charakterliche Nichteignung für den Polizeivollzugsdienst bei beharrlicher

  • VG München, 30.09.2019 - M 5 S 19.1393

    Erfolgloser Eilantrag gegen Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf

  • VG Bayreuth, 24.05.2022 - B 5 K 21.1070

    Beamtenverhältnis auf Widerruf, Entlassung, persönliche (charakterliche) Eignung,

  • VG Bayreuth, 18.12.2020 - B 5 S 20.1240

    Entlassung eines Beamten auf Widerruf, Berechtigte Zweifel an persönlicher

  • VG München, 02.10.2023 - M 5 S 23.2546

    Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederhergestellt, Entlassung aus dem

  • VG Bayreuth, 17.03.2023 - B 5 S 23.128

    Entlassung eines Beamten auf Widerruf aus dem Vorbereitungsdienst, Bundespolizei,

  • VG Bayreuth, 29.03.2022 - B 5 K 21.164

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf, Persönliche (charakterliche)

  • VG Bayreuth, 10.12.2019 - B 5 K 18.670

    Mangelnde Reife eines Polizeimeisteranwärters

  • VG Bayreuth, 15.03.2021 - B 5 S 21.177

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf, Persönliche (charakterliche)

  • VG München, 23.02.2018 - M 5 E 17.5721

    Antrag einer Polizeimeisteranwärterin auf Fortsetzung der Teilnahme an der

  • VG Bayreuth, 08.11.2021 - B 5 S 21.1054

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf wegen Zweifeln an seiner

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