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RG, 12.09.1938 - 3 D 596/38 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
"Tag der Vorlegung" i. S. des § 41 StPO.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 72, 317
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 06.07.2016 - 4 StR 253/16
Zustellung des Urteils an die Staatsanwaltschaft (Zustellungszeitpunkt: Eingang …
Denn die "Staatsanwaltschaft' im Sinne des § 41 StPO ist nicht die Person, die das Amt der Staatsanwaltschaft ausübt (vgl. § 142 GVG), sondern die Behörde, die auch die Beschwerdeführerin (§ 343 Abs. 2 StPO) ist (ebenso bereits RG, Beschluss vom 12. September 1938 - 3 D 596/38, RGSt 72, 317; ferner: OLG Braunschweig, Beschluss vom 2. März 1988 - Ws 14/88, NStZ 1988, 514; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8. September 1993 - 1 Ws 169/93, NStE Nr. 2 zu § 41 StPO;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 41 Rn. 3;… LR/Graalmann-Scheerer aaO § 41 Rn. 2;… MüKo-StPO/Valerius StPO § 41 Rn. 4;… KK-StPO/Maul StPO § 41 Rn. 5;… Beck-OK StPO/Larcher StPO § 41 Rn. 4). - LG Marburg, 25.11.2013 - 7 StVK 166/13
Beginn Rechtsmittelfrist bei Zustellung an StA
Eine Begründung dafür wird nicht angeführt, sondern die Genannten berufen sich auf RGSt 57, 55 und 72, 317.In Fall RGSt 72, 317 hat das Reichsgericht entschieden, dass der Behördenleiter nicht anordnen dürfe, dass ihm alle zuzustellenden Schriftstücke persönlich vorgelegt werden, weil dies dem Gedanken des Gesetzes widerspreche, den Geschäftsgang zu vereinfachen; dies komme auch in den Vorschriften der ZPO zum Ausdruck, wonach bei Behörden stets die Ersatzzustellung nach §§ 171, 184 ZPO zulässig sei.
- OLG Braunschweig, 02.03.1988 - Ws 41/88 Nach RGSt 72, 317 ff. ist der Behördenvorstand regelmäßig i. S. von § 184 Abs. 1 ZPO als verhindert anzusehen, da er "fast immer durch andere Arbeiten in Anspruch genommen sein wird«.