Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 29.06.2022 - 3 K 59/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
AO § 162 Abs. 1; EStG § 12 Nr. 4; EStG § 4 Abs. 5 Nr. 8 Satz 4; StGB § 73 Abs. 1; StPO § 153a Abs. 1 Nr. 2
Auflage; Aufteilung; Vermögensabschöpfung; Abzug einer Vermögensabschöpfung als Betriebsausgabe - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auflage; Aufteilung; Vermögensabschöpfung; Abzug einer Vermögensabschöpfung als Betriebsausgabe
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Einkommensteuergesetz | Abzug einer Vermögensabschöpfung als Betriebsausgabe
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Abzug einer Vermögensabschöpfung als Betriebsausgabe
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 29.06.2022 - 3 K 59/22
- BFH - X R 6/23 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.03.2021 - 1 StR 28/21
Einziehung (Einziehung des Werts hinterzogener Steuern als ersparte Aufwendungen: …
Auszug aus FG Niedersachsen, 29.06.2022 - 3 K 59/22
Soweit das Gericht in der mündlichen Verhandlung auf die Entscheidung des BGH vom 25. März 2021 1 StR 28/21 , wistra 2021, 395 hingewiesen hat, wonach eine Vermögensabschöpfung nur in Betracht kommt, wenn der Straftäter aus einer Steuerhinterziehung einen sich in seinem Vermögen widerspiegelnden Vermögensvorteil erlangt, weisen die Kläger darauf hin, dass diese Entscheidung bei Einstellung des Strafverfahrens noch nicht bekannt war.Der BGH hat mit Beschluss vom 25. März 2021 1 StR 28/21 , wistra 2021, 395 klargestellt, dass eine offene Steuerforderung notwendige, wenn auch nicht hinreichende Bedingung für eine Vermögensabschöpfung im Hinblick auf eine tatvollendete Steuerhinterziehung ist. Auch wenn diese Entscheidung, die einen Fall zum Gegenstand hatte, in dem der BGH trotz offener Steuerforderung die Voraussetzungen für eine Vermögensabschöpfung verneinte (Steuerfestsetzung nach § 14c UStG ), im Jahre 2018 dem LG noch nicht bekannt sein konnte, musste sich das Gericht für den "Grundfall", in dem die Finanzbehörde die Steuern festsetzt und erhebt, bevor im Strafverfahren Entscheidungen getroffen werden, durchaus die Frage stellen, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Vermögensabschöpfung gegeben waren.
- BFH, 22.07.2008 - VI R 47/06
Vom Arbeitgeber übernommene Zahlung einer gegen den Arbeitnehmer verhängten …
Auszug aus FG Niedersachsen, 29.06.2022 - 3 K 59/22
Geldauflagen nach § 153a Abs. 1 Nr. 2 StPO unterliegen grundsätzlich dem Abzugsverbot ( BFH Urteil vom 22. Juli 2008 VI R 47/06 , BStBl. II 2009, 151). - VG Berlin, 22.03.2018 - 10 K 106.16
Klage eines Naturschutzverbandes gegen eine Genehmigung zur Errichtung einer …
Auszug aus FG Niedersachsen, 29.06.2022 - 3 K 59/22
Nachdem der Beklagte den Einspruch des Klägers gegen die Einkommensteuerbescheide 2005-2009 mit Einspruchsbescheid vom 10. März 2016 zurückgewiesen hatte, schloss sich unter dem Aktenzeichen 10 K 106/16 ein Klageverfahren beim 10. Senat des Nds. Finanzgerichts an.