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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2007 - 3 K 8/04   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2007 - 3 K 8/04 (https://dejure.org/2007,12833)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21.03.2007 - 3 K 8/04 (https://dejure.org/2007,12833)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21. März 2007 - 3 K 8/04 (https://dejure.org/2007,12833)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Mitgliedschaft einer Gemeinde in einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Antragsbefugnis der Gemeinschaft im Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan der Gemeinde; Berücksichtigung wirtschaftlicher Interessen eines Nachbarn bei der Abwägungsentscheidung im Rahmen der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Normenkontrollklage einer Eigentümergemeinschaft gegen einen Bebauungsplan; Voraussetzungen der Rechtsfähigkeit einer Eigentümergemeinschaft; Gemeinde als Mitglied einer Eigentümergemeinschaft; Beauftragung des Verwalters einer Eigentümergemeinschaft zur Erhebung einer ...

  • Judicialis

    WEG § 23; ; WEG § 27; ; KV M-V § 68; ; KV M-V § 69; ; KV M-V § 70; ; BauGB § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigentümergemeinschaft; planerische Abwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2007 - 3 K 8/04
    Sie wird vom Gesetz nur dort zugelassen, wo es um das der Gemeinschaftsgrundordnung nachrangige Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander, namentlich um die Ausgestaltung des ordnungsgemäßen Gebrauchs und um die ordnungsmäßige Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 15 Abs. 2, § 21 Abs. 1 und 3 WEG) geht (BGH, B. v. 20.9.2000 - V ZB 58/99 - BGHZ 145, 158 = NJW 2000, 3500).

    Jedenfalls bei einer Eigentumsgemeinschaft, der die Gemeinde angehört, kann die Einleitung eines Normenkontrollverfahrens nicht Gegenstand eines (Mehrheitsbeschlusses sein, weil ein solches Verständnis der vertraglichen Vereinbarung gegen § 2 Abs. 2 BauGB a.F./§ 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB n.F. verstoßen würde. Die Beschlusskompetenz wächst der Mehrheit auch nicht dadurch zu, daß ein in angemaßter Kompetenz gefasster Beschluss bestandskräftig wird und der Beschlussgegenstand damit zukünftig dem Mehrheitsprinzip unterfällt. Aus § 23 Abs. 4 WEG ergibt sich nichts anderes. Die Bestimmung erlaubt keine Durchbrechung des Vertragsprinzips, sondern ist systematisch und teleologisch dem Geltungsbereich des Mehrheitsprinzips verhaftet. Die absolute Beschlussunzuständigkeit macht den Beschluss nicht nur anfechtbar, sondern nichtig (BGH, B. v. 20.9.2000 - a.a.O.).

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2007 - 3 K 8/04
    Soweit die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer das gemeinschaftliche Eigentum verwaltet und dabei am Rechtsverkehr teilnimmt, ist sie rechtsfähig (BGH, U. v. 02.06.2005 - V ZB 32/05 - BGHZ 163, 154 = NJW 2005, 2061).

    Gläubiger der Gemeinschaft können auf deren Verwaltungsvermögen zugreifen, das auch die Ansprüche der Gemeinschaft gegen die Wohnungseigentümer und gegen Dritte umfasst (BGH, U. v. 02.06.2005 - V ZB 32/05 - BGHZ 163, 154 = NJW 2005, 2061).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2007 - 3 K 8/04
    Dieses Abwägungsgebot wird verletzt, wenn (1.) eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattfindet, (2.) in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, (3.) die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder (4.) der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, U. v. 12.12.1969 - 4 C 105.66 -, BVerwGE 34, 301; U. v. 14.02.1975 - 4 C 21.74 -, BVerwGE 48, 56).

    Damit ist notwendig der Planungskontrolle der Verwaltungsgerichte eine Grenze gezogen (vgl. BVerwG, U. v. 12.12.1969, a.a.O.).

  • BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91

    Geltenmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte durch Miteigentümer

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2007 - 3 K 8/04
    Anders als bei einer Bruchteilsgemeinschaft (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 WEG, § 744 Abs. 2, § 1011 BGB) ist der einzelne Wohnungseigentümer gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1, § 21 Abs. 1 WEG nicht berechtigt, aufgrund seines ideellen Anteils am gemeinschaftlichen Eigentum wegen Beeinträchtigungen dieses Eigentums Abwehrrechte gegen ein Bauvorhaben auf einem Nachbargrundstück geltend zu machen (vgl. BGH, U. v. 11.12.1992 -V ZR 118/91 - BGHZ 121, 22 = NJW 1993, 727).

    Als einzelner ist er nicht berechtigt, aufgrund seines ideellen Anteils am gemeinschaftlichen Eigentums wegen Beeinträchtigungen dieses Eigentums Abwehrrechte gegen ein Bauvorhaben auf einem Nachbargrundstück geltend zu machen (vgl. BGH, U. v. 11.12.1992 - V ZR 118/91 - BGHZ 121, 22 = NJW 1993, 727).

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2007 - 3 K 8/04
    Dieses Abwägungsgebot wird verletzt, wenn (1.) eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattfindet, (2.) in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, (3.) die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder (4.) der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, U. v. 12.12.1969 - 4 C 105.66 -, BVerwGE 34, 301; U. v. 14.02.1975 - 4 C 21.74 -, BVerwGE 48, 56).
  • BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff und Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S.

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2007 - 3 K 8/04
    Denn gegenüber solchen Interessen verhält sich das Bauplanungsrecht neutral (vgl. BVerwG, B. v. 18.03.1994 - 4 NB 24.93 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 88).
  • VGH Bayern, 12.09.2005 - 1 ZB 05.42

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Ablehnung ohne Prüfung der Zulassungsgründe,

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2007 - 3 K 8/04
    Als teilrechtsfähige Vereinigung ist sie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren beteiligtenfähig (vgl. VGH München, 12.09.2005 - 1 ZB 05.42 - BauR 2006, 501 = NVwZ-RR 2006, 430).
  • BVerwG, 26.02.1997 - 4 NB 5.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit der Nichtvorlagebeschwerde nach § 47 Abs. 7

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2007 - 3 K 8/04
    Es müssen sich Gesichtspunkte feststellen lassen, woraus die Antragstellerin eine Rechtsstellung sollte herleiten können, die es rechtfertigte, darauf zu vertrauen, dass die Antragsgegnerin nicht durch die bauplanerische Festsetzung in der Nachbarschaft eine Konkurrenzsituation schaffen werde (BVerwG, B. v. 26.02.1997 - 4 NB 5/97 - NVwZ 1997, 683; Rieger in Schrödter (Hrsg.), Baugesetzbuch, Komm., 7. Aufl. 2006 § 1 Rn. 194).
  • BVerwG, 16.01.1990 - 4 NB 1.90

    Verschlechterung der Wettbewerbssituation kein schutzwürdiger Nachteil i.S. von §

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2007 - 3 K 8/04
    Denn der einzelne Gewerbetreibende hat weder einen Anspruch darauf, dass eine vorhandene Wettbewerbssituation nicht verschlechtert wird, noch ist sein dahin gehendes Interesse schutzwürdig, weil er mit neuer Konkurrenz ständig rechnen muss (BVerwG, B. v. 16.01.1990 - 4 NB 1/90 -NVwZ 1990, 555).
  • BVerwG, 24.08.1993 - 4 NB 12.93

    Zivilrechtliche Verpflichtung zur Übernahme einer öffentlich-rechtlichen Baulast

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2007 - 3 K 8/04
    Das ist unbedenklich, wenn die Gemeinde mit dem Bebauungsplan nicht ausschließlich private Bauwünsche fordert, sondern die städtebauliche Ordnung fortentwickeln will (BVerwG, B. v. 24.08.1993 - 4 NB 12/93 - BRS 55 Nr. 119).
  • VG Dessau, 25.03.2004 - 1 A 525/02
  • VGH Bayern, 29.07.2011 - 15 N 08.2086

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Zulassung weiterer Bebauung; Nachbargrundstück;

    Die Antragstellerin zu 1 ist antragsbefugt, soweit - wie hier - eine Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums durch die Verwirklichung eines Bebauungsplans geltend gemacht wird (vgl. BayVGH vom 3.3.2011 - 2 N 09.3058 ; vom 21.1.2009 - 9 CS 08.1330 - ; OVG Berlin-Bbg vom 7.08.2009 - OVG 10 A 6.07 - RdNr. 20; OVG MV vom 21.3.2007 - 3 K 8/04 RdNr. 31).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.04.2023 - 3 K 151/18

    Bauleitplanung; Abwägungsfehler aufgrund erhaltungsrechtlichen

    Es übergeht zudem, dass negative wirtschaftliche Effekte nur als ergänzende Begründung (?außerdem', ?auch') angesprochen werden; jedenfalls ist nichts dafür ersichtlich, dass die Hansestadt Rostock den Bebauungsplan mit der Zielrichtung des Wettbewerbsschutzes vorhandener Gewerbetreibender im Bereich Tourismus aufgestellt, die Neutralität des Bauplanungsrechts gegenüber Wettbewerbsinteressen verkannt und den vorgegebenen Rahmen der Erforderlichkeit für die städtebauliche Entwicklung (§ 1 Abs. 3 BauGB) überschritten hätte (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 26.02.1997 - 4 NB 5.97 -, NVwZ 1997, 683 - zitiert nach juris, Rn. 6; OVG Greifswald, Urt. v. 21.03.2007 - 3 K 8/04 -, NordÖR 2007, 257 - zitiert nach juris, Rn. 51).
  • VGH Bayern, 05.04.2011 - 14 N 09.2434

    Zur Antragsbefugnis von Eigentümern außerhalb des Plangebietes liegender

    Dem folgt der Senat (ebenso OVG SH vom 22.10.2009 NordÖR 2010, 111; NdsOVG vom 31.5.2007 BauR 2007, 1840; OVG MV vom 21.3.2007 NordÖR 2007, 257 = LKV 2008, 324).
  • VG Hannover, 28.11.2022 - 1 A 5025/19

    Beteiligung; Bürgermeister; Genossenschaft; Hauptamt; Nebentätigkeit;

    Dafür bedarf es einer einzelfallbezogenen Prüfung der durch den Gesellschaftsvertrag gesicherten Einflussnahme (zum Vorstehenden insgesamt: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 21.3.2007 - 3 K 8/04 -, juris Rn. 37 zum dortigen nahezu wortgleichen Landesrecht).
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Rechtsprechung
   VG Leipzig, 12.10.2006 - 3 K 8/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,46213
VG Leipzig, 12.10.2006 - 3 K 8/04 (https://dejure.org/2006,46213)
VG Leipzig, Entscheidung vom 12.10.2006 - 3 K 8/04 (https://dejure.org/2006,46213)
VG Leipzig, Entscheidung vom 12. Oktober 2006 - 3 K 8/04 (https://dejure.org/2006,46213)
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