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   FG Baden-Württemberg, 24.01.2007 - 3 KO 7/03   

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https://dejure.org/2007,6924
FG Baden-Württemberg, 24.01.2007 - 3 KO 7/03 (https://dejure.org/2007,6924)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.01.2007 - 3 KO 7/03 (https://dejure.org/2007,6924)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Januar 2007 - 3 KO 7/03 (https://dejure.org/2007,6924)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erstattungsfähigkeit einer Avalprovision im Kostenfestsetzungsverfahren

  • Judicialis

    FGO § 139 Abs. 1; ; FGO § 149 Abs. 1

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erstattungsfähigkeit einer Avalprovision im Kostenfestsetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 645
  • Rpfleger 2007, 348
  • EFG 2007, 783
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • FG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 3 K 95/99

    Keine beschrankte Steuerpflicht durch Nutzungsüberlassung von Kundenadressen mit

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.01.2007 - 3 KO 7/03
    Während des unter dem Az. 3 K 95/99 geführten Klageverfahrens schränkte das FA die Haftungsinanspruchnahme und das Leistungsgebot durch Bescheid vom 15. August 2000 nach einer Teilrücknahme des angefochtenen Haftungsbescheids auf einen Gesamtbetrag von nunmehr 1.503.402 DM ein.

    Der Senat gab der Klage durch -- das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 28 veröffentlichte -- Urteil vom 20. September 2001 3 K 95/99 statt und hob den Haftungsbescheid und das Leistungsgebot auf; mit den Kosten des Verfahrens belastete es in der vorläufig vollstreckbaren Kostenentscheidung das FA.

    b) Von diesen Erwägungen ausgehend war die von der Klägerin im Interesse der Rechtsverteidigung aufgewendete Avalprovision antragsgemäß als Teil der ihr vom FA im Verfahren 3 K 95/99 zu erstattenden Aufwendungen gemäß § 149 Abs. 1 FGO festzusetzen.

    c) An der Festsetzung der Avalprovision war der Senat auch nicht deshalb gehindert, weil er zu dem zwischen den Beteiligten dieses Erinnerungsverfahrens anhängig gewesenen Verfahren 3 K 95/99 bereits durch Beschluss vom 25. August 2006 rechtskräftig über einen Kostenfestsetzungsantrag der Klägerin entschieden hat.

  • FG Baden-Württemberg, 25.08.2006 - 3 KO 1/02

    Streitwert bei gleichzeitiger Anfechtung von Haftungsbescheid und Leistungsgebot

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.01.2007 - 3 KO 7/03
    Auf die hiergegen eingelegte Erinnerung hat der Senat durch Beschluss vom 25. August 2006 3 KO 1/02, auf den wegen aller Einzelheiten Bezug genommen wird, den Beschluss des Urkundsbeamten vom 7. Februar 2002 geändert und die Kosten auf nunmehr 14.424,82 EUR festgesetzt.

    bb) Die Klägerin hat zwar im Verlauf des dagegen geführten Erinnerungsverfahrens (3 KO 1/02) ihr Erstattungsbegehren erweitert.

  • BGH, 17.01.2006 - VI ZB 46/05

    Erstattungs- und Festsetzungsfähigkeit von Kosten einer Bürgschaft zur Abwendung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.01.2007 - 3 KO 7/03
    Die Klägerin verweist hierzu u.a. auf Entscheidungen des OLG Stuttgart vom 29. Oktober 1955 (NJW 1956, 350), des OLG Karlsruhe vom 12. August 1977 15 W 23/77 (BB 1978, 381), des OLG Koblenz vom 27. September 1979 14 W 435/79 (RPfl 1980, 70), des OLG Düsseldorf vom 04. März 1998 3 W 80/98, (NJW-RR 1998, 1455) und des OLG Schleswig vom 27. August 1998 9 W 82/97, SchlHA 1999, 160) sowie auf eine jüngst ergangene Entscheidung des BGH vom 17. Januar 2006 VI ZB 46/05 (NJW-RR 2006, 1001).

    Im Beschluss vom 17. Januar 2006 VI ZB 46/05 (NJW-RR 2006, 1001) hat er entschieden, dass die zur Abwehr der Zwangsvollstreckung aufgewendeten Kosten als Verfahrenskosten im weiteren Sinne anzusehen und daher der Kostenausgleichung durch das Prozessgericht des Erkenntnisverfahrens nach § 104 der Zivilprozessordnung (ZPO) zugänglich seien.

  • BFH, 08.06.1982 - VIII R 68/79

    Bürgschaftskosten - Vollstreckungsaufschub - Vollziehungsaussetzungsverfahren -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.01.2007 - 3 KO 7/03
    Soweit der BFH früher eine andere Auffassung zur Festsetzungs- und Erstattungsfähigkeit von Avalprovisionen in einem Kostenfestsetzungsbeschluss vertreten habe, habe er diese Auffassung im Urteil vom 08. Juni 1982 VIII R 68/79 (BStBl II 1982, 602) der Sache nach aufgegeben; er habe darin nämlich die Auffassung vertreten, dass eine finanzgerichtliche Klage auf Erstattung von zur Abwendung der Vollstreckung aufgewendeten Bürgschaftskosten deshalb (mangels Rechtsschutzbedürfnisses) unzulässig sei, weil der Anspruch auf Erstattung der Avalprovision im Kostenfestsetzungsverfahren betreffend AdV habe verfolgt werden können.

    Allerdings ist der BFH in seinem Urteil vom 08. Juni 1982 VIII R 68/79 (BStBl II 1982, 602) ganz offenbar von der Möglichkeit einer Einbeziehung von Avalprovisionen in die Kostenfestsetzung eines finanzgerichtlichen Verfahrens ausgegangen.

  • BFH, 19.04.1972 - VII B 123/70

    Bürgschaftsprovisionen - Sicherheitsleistung - Steuerbescheid - Abwendung der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.01.2007 - 3 KO 7/03
    Der BFH habe das in dem Beschluss vom 19. April 1972 VII B 123/70 (BStBl II 1973, 573) damit begründet, dass die Gewährung von AdV in Bezug auf einen finanzbehördlichen Vollstreckungstitel Gegenstand eines selbständigen finanzgerichtlichen Verfahrens sei, welches mit einer Kostenentscheidung ende, aufgrund derer eine Erstattung von Kosten der vorliegend streitigen Art grundsätzlich denkbar sei, wohingegen dies bei einem Antrag, der auf Abwendung der Vollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten zivilgerichtlichen Urteil gerichtet ist, nicht der Fall sei.

    In seinen Beschlüssen vom 08. Februar 1972 VII B 170/69 (BStBl II 1972, 429) sowie vom 19. April 1992 VII B 123/70 (BStBl II 1972, 573) hat der BFH die Auffassung vertreten, Bürgschaftsprovisionen, die durch die Vermeidung einer Vollziehung eines Steuerbescheids veranlasst sind, gehörten nicht zu den Aufwendungen für das Verfahren, in dem die Aufhebung dieses Bescheids angestrebt worden ist.

  • FG Köln, 18.12.2000 - 10 Ko 5325/00

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine Sicherheitsleistung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.01.2007 - 3 KO 7/03
    Sie stützte sich dabei auf den Beschluss des FG Köln vom 18. Dezember 2000 (EFG 2001, 654) und die darin zitierten Entscheidungen weiterer Finanzgerichte und des BFH.

    Dieser Auffassung sind die Finanzgerichte -- soweit ersichtlich einhellig -- gefolgt (vgl. z.B. die Beschlüsse des FG Köln vom 19. Oktober 1999 10 Ko 2729/99, EFG 2000, 232 und vom 18. Dezember 2000 10 Ko 5325/00, EFG 2001, 654 sowie des FG Baden-Württemberg vom 08. Mai 1996 1 Ko 6/95, EFG 1996, 997).

  • BFH, 13.11.2002 - I R 90/01

    Inländische Einkünfte: Überlassung von Kundenadressen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.01.2007 - 3 KO 7/03
    Soweit es das Leistungsgebot betraf, hob der BFH auf die Revision des FA das Urteil des Senats auf und wies die Klage als unzulässig ab (BFH-Urteil vom 13. November 2002 I R 90/01, BStBl II 2003, 249).
  • BFH, 28.02.1973 - II R 57/71

    Zahlungsunfähigkeit des Steuerschuldners - Inanspruchnahme des Haftenden

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.01.2007 - 3 KO 7/03
    Der BFH habe das in dem Beschluss vom 19. April 1972 VII B 123/70 (BStBl II 1973, 573) damit begründet, dass die Gewährung von AdV in Bezug auf einen finanzbehördlichen Vollstreckungstitel Gegenstand eines selbständigen finanzgerichtlichen Verfahrens sei, welches mit einer Kostenentscheidung ende, aufgrund derer eine Erstattung von Kosten der vorliegend streitigen Art grundsätzlich denkbar sei, wohingegen dies bei einem Antrag, der auf Abwendung der Vollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten zivilgerichtlichen Urteil gerichtet ist, nicht der Fall sei.
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.1999 - 3 O 20/98

    Kostenerlaßentscheidung; Verwaltungsrechtsweg

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.01.2007 - 3 KO 7/03
    Die Klägerin verweist hierzu u.a. auf Entscheidungen des OLG Stuttgart vom 29. Oktober 1955 (NJW 1956, 350), des OLG Karlsruhe vom 12. August 1977 15 W 23/77 (BB 1978, 381), des OLG Koblenz vom 27. September 1979 14 W 435/79 (RPfl 1980, 70), des OLG Düsseldorf vom 04. März 1998 3 W 80/98, (NJW-RR 1998, 1455) und des OLG Schleswig vom 27. August 1998 9 W 82/97, SchlHA 1999, 160) sowie auf eine jüngst ergangene Entscheidung des BGH vom 17. Januar 2006 VI ZB 46/05 (NJW-RR 2006, 1001).
  • BFH, 08.02.1972 - VII B 170/69

    Provisionen für Bürgschaften - Abgabenbescheid - Abwendung der Vollziehung -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.01.2007 - 3 KO 7/03
    In seinen Beschlüssen vom 08. Februar 1972 VII B 170/69 (BStBl II 1972, 429) sowie vom 19. April 1992 VII B 123/70 (BStBl II 1972, 573) hat der BFH die Auffassung vertreten, Bürgschaftsprovisionen, die durch die Vermeidung einer Vollziehung eines Steuerbescheids veranlasst sind, gehörten nicht zu den Aufwendungen für das Verfahren, in dem die Aufhebung dieses Bescheids angestrebt worden ist.
  • OLG Hamm, 21.01.1956 - 18 W 145/55

    AA des HV, Beendigung des Vertreterverhältnisses durch den Tod des HV

  • OLG Schleswig, 27.08.1998 - 9 W 82/97
  • OLG Düsseldorf, 04.03.1998 - 3 W 80/98
  • OLG Koblenz, 27.09.1979 - 14 W 435/79
  • FG Baden-Württemberg, 08.05.1996 - 1 Ko 6/95
  • FG Köln, 19.10.1999 - 10 Ko 2729/99
  • OLG Karlsruhe, 12.08.1977 - 15 W 23/77
  • FG Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 2 K 212/05

    Keine Erstattung von Kosten für Sicherheitsleistung

    Die Klägerin verweist weiter auf den Beschluss des FG Baden-Württemberg vom 24. Januar 2007 3 K 7/03, EFG 2007, 783.

    Auf die in der Rechtsprechung umstrittene Frage, ob Avalgebühren zu den nach § 139 Abs. 1 FGO erstattungsfähigen Kosten eines finanzgerichtlichen Verfahrens gehören (vgl. hierzu FG Baden-Württemberg Beschluss vom 24. Januar 2007 3 KO 7/03, EFG 2007, 783), braucht daher nicht näher eingegangen werden.

  • FG Hamburg, 13.03.2012 - 3 KO 220/11

    Keine Erstattung von (Bürgschafts-)Kosten aus AdV-Verfahren im Klageverfahren

    Die Avalprovision gehöre zu den notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung im Sinne von § 139 Abs. 1 FGO (FG Baden-Württemberg vom 24. Januar 2007 3 KO 7/03, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2007, 783).
  • FG Köln, 09.06.2010 - 10 Ko 4258/09

    Keine Erstattungsfähigkeit von Avalprovisionen im Kostenfestsetzungsverfahren

    Dem hat sich das FG Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 24. Januar 2007 3 KO 7/03 (EFG 2007, 783) angeschlossen und entschieden, dass auch Avalprovisionen zu den nach § 139 Abs. 1 FGO zu erstattenden Kosten gehören, die der Kläger einem Kreditinstitut dafür vergütet hat, dass dieses sich für den umstritten gewesenen Steueranspruch verbürgt und so die unter der Bedingung einer Sicherheitsleistung gewährte Aussetzung der Vollziehung ermöglicht hat.
  • FG Baden-Württemberg, 10.03.2011 - 11 KO 5287/08

    Zeitliche Anwendung der BRAGO - Erstattungsfähigkeit der Geschäftsgebühr im

    Das Gericht folgt zwar hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit solcher Kosten dem Grunde nach der im Beschluss vom 24. Januar 2007 3 KO 7/03 näher begründeten Auffassung des 3. Senats des Gerichts (EFG 2007, 783 ), wonach Aufwendungen, die - wie die Avalprovision - zur Abwehr der Vollstreckung aus einem gerichtlich angegriffenen Steuerverwaltungsakt aufgewendet werden, im weiteren Sinne als Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung anzusehen und insofern nach §§ 149 Abs. 1, 139 Abs. 1 FGO erstattungsfähig sind.
  • VG Schwerin, 27.07.2018 - 2 A 448/14

    Im Kostenfestsetzungsverfahren erstattungsfähige Kosten; Kosten einer behördlich

    Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes sind zur Abwehr der Zwangsvollstreckung aufgewendete Kosten einer Prozessbürgschaft als Verfahrenskosten im weiteren Sinn anzusehen, die wie Kosten des Erkenntnisverfahrens der Kostenausgleichung durch das Prozessgericht nach § 104 ZPO zugänglich seien (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2006 - VI ZB 46/05 - juris), während Beschaffungskosten für eine vom Gläubiger zur Ermöglichung der Zwangsvollstreckung zu leistende Sicherheit Kosten der Zwangsvollstreckung im Sinne des § 788 Abs. 1 ZPO seien (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2016 - VII ZB 56/13 - juris; sehr str. für Bürgschaftskosten zur Erlangung einer Vollziehungsaussetzung im steuerrechtlichen Vollziehungsaussetzungsverfahren: hierzu einerseits BFH, Urteil vom 8. Juni 1982 - VIII R 68/79 - (Kosten des AdV-Verfahrens); FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Januar 2007 - 3 KO 7/03 - (Kosten des Hauptsacheverfahrens); andererseits BFH, Beschluss vom 19. April 1972 - VII B 123/70 - (keine Kosten des Hauptsacheverfahrens); FG Köln, Beschluss vom 24. Juli 2012 - 10 KO 1883/12 (keine Kosten des Hauptsacheverfahrens) - FG Hamburg, Beschluss vom 13. März 2012 - 3 KO 220/11 - (keine Kosten des Hauptsacheverfahrens) sämtlichst zitiert nach juris).
  • FG Köln, 24.07.2012 - 10 Ko 1883/12

    Keine Erstattung von Avalprovisionen im Rahmen der Kostenfestsetzung

    Sofern der Steuerpflichtige nur gegen Stellung einer Sicherheit die Aussetzung der Vollziehung eines angegriffenen Steuerverwaltungsakts habe erlangen können, seien die für die Sicherheit aufzubringenden Beträge und damit auch Avalprovisionen notwendige Kosten der Rechtsverteidigung; deren Erstattung dürfe nicht von den Voraussetzungen eines Amtshaftungsanspruchs (Verschulden) abhängig sein (FG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 24. Januar 2007 - 3 KO 7/03, EFG 2007, 783 und vom 10. März 2011 - 11 KO 5287/08, nicht veröff.).
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