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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2002 - 3 M 89/01   

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https://dejure.org/2002,13365
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2002 - 3 M 89/01 (https://dejure.org/2002,13365)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23.09.2002 - 3 M 89/01 (https://dejure.org/2002,13365)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23. September 2002 - 3 M 89/01 (https://dejure.org/2002,13365)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Lichtemissionen von Windenergieanlagen -

  • Judicialis

    VwGO § 146 Abs. 4 a.F.; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 6; ; BauGB § 35 Abs. 3 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.1999 - 3 M 85/98

    Windenergieanlagen, Lärmimmissionen, Schattenwurf, TA-Lärm, Gebot der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2002 - 3 M 89/01
    Bei der Beurteilung der Frage, ob das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme verletzt ist, kann nach Auffassung des Senats auch bei Lichtimmissionen nicht von einer allgemeingültigen Formel ausgegangen werden, sondern bedarf es stets einer Bewertung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls (vgl. zu Lärmimmissionen Beschluß des Senats vom 08.03.1999 - 3 M 85/98 -, NVwZ 1999, 1238).

    Der von den Antragstellern erhobene Vorwurf, das Verwaltungsgericht orientiere sich mit den von ihm verfügten Auflagen nicht hinreichend am Beschluß des Senats vom 8. März 1999 (- 3 M 85/98 -) zeigt keine Abweichung im vorgenannten Sinne auf, sondern zielt der Sache nach auf die mangelnde Bestimmtheit von Buchstabe a) im Tenor des angefochtenen Beschlusses.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.07.1999 - 3 M 79/99

    Rechtsmittel; Zulassung; ernstliche Zweifel; Änderung der Sach- und Rechtslage;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2002 - 3 M 89/01
    Daraus folgt aber auch, daß sich der Begriff der ernstlichen Zweifel nicht vorrangig auf die vom Verwaltungsgericht gegebene Begründung der angefochtenen Entscheidung beziehen kann, sondern das Ergebnis, zu dem das Verwaltungsgericht gelangt ist, mit in den Blick zu nehmen ist (vgl. Senatsbeschluß vom 16.07.1999 - 3 M 79/99 -, NordÖR 2000, S. 171).

    Zudem sind, weil es vorliegend auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ankommt, auch nach Erlaß der angegriffenen Entscheidung eingetretene Veränderungen der Sach- und Rechtslage - so hier insbesondere das Ergehen des 2. Nachtrags zur Baugenehmigung - zu berücksichtigen (vgl. dazu Meyer-Ladewig in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124 a Rn. 71 sowie § 124 Rn. 26 k u. 26 n; Senatsbeschluß vom 16.07.1999 aaO.).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2002 - 3 M 89/01
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen nach Auffassung des Senats bereits dann vor, wenn die Zulassungsschrift - gegebenenfalls in Verbindung mit einem weiteren innerhalb der Antragsfrist bei Gericht eingegangenen Schriftsatz - Anlaß gibt, das Ergebnis der angefochtenen Entscheidung in Zweifel zu ziehen (vgl. dazu BVerfG, B. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2002 - 3 M 89/01
    Die Eigentümer solcher Grundstücke müssen mit Veränderungen der Umgebung von vornherein rechnen (BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BauR 1994, 354, 357).
  • OVG Niedersachsen, 13.09.1993 - 12 L 68/90

    Außenwohnbereich; Unzumutbarkeit; Lichtimmissionen; Straßenlaterne;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2002 - 3 M 89/01
    Diese Faktoren sind neben Art, Stärke und Dauer der Lichteinwirkung in eine wertende Gesamtbeurteilung im Sinne einer Güterabwägung einzustellen, wobei es für die Frage der Zumutbarkeit oder Unzumutbarkeit von Lichteinwirkungen nicht nur auf die Lichtstärke, sondern entscheidend auf die durch den Lichtschein hervorgerufene Blendwirkung ankommt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17.03.1999 - 4 B 14/99 -, BauR 1999, 1279; auch Hansmann in Landmann/Rohmer, BImSchG, § 22 Rn. 13 d unter Bezugnahme auf Entscheidungen des OVG Münster vom 11.07.1997 - 21 A 1845/96 - und des OVG Lüneburg, Urteil vom 13.09.1993, NVwZ 1994, 713, 714).
  • BVerwG, 17.03.1999 - 4 B 14.99
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2002 - 3 M 89/01
    Diese Faktoren sind neben Art, Stärke und Dauer der Lichteinwirkung in eine wertende Gesamtbeurteilung im Sinne einer Güterabwägung einzustellen, wobei es für die Frage der Zumutbarkeit oder Unzumutbarkeit von Lichteinwirkungen nicht nur auf die Lichtstärke, sondern entscheidend auf die durch den Lichtschein hervorgerufene Blendwirkung ankommt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17.03.1999 - 4 B 14/99 -, BauR 1999, 1279; auch Hansmann in Landmann/Rohmer, BImSchG, § 22 Rn. 13 d unter Bezugnahme auf Entscheidungen des OVG Münster vom 11.07.1997 - 21 A 1845/96 - und des OVG Lüneburg, Urteil vom 13.09.1993, NVwZ 1994, 713, 714).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.1997 - 21 A 1845/96

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Verfügung zur Untersagung der Nutzung einer

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2002 - 3 M 89/01
    Diese Faktoren sind neben Art, Stärke und Dauer der Lichteinwirkung in eine wertende Gesamtbeurteilung im Sinne einer Güterabwägung einzustellen, wobei es für die Frage der Zumutbarkeit oder Unzumutbarkeit von Lichteinwirkungen nicht nur auf die Lichtstärke, sondern entscheidend auf die durch den Lichtschein hervorgerufene Blendwirkung ankommt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17.03.1999 - 4 B 14/99 -, BauR 1999, 1279; auch Hansmann in Landmann/Rohmer, BImSchG, § 22 Rn. 13 d unter Bezugnahme auf Entscheidungen des OVG Münster vom 11.07.1997 - 21 A 1845/96 - und des OVG Lüneburg, Urteil vom 13.09.1993, NVwZ 1994, 713, 714).
  • OVG Niedersachsen, 21.11.2005 - 9 ME 301/05

    Außenbereich; Freizeitlärmrichtlinie; Lärmimmission; Skateranlage;

    Sie dürfen nur darauf vertrauen, dass keine mit der Wohnnutzung unverträgliche Nutzung entsteht (BVerwG, Beschluss vom 18.12.1990 - BVerwG 4 N 6/88 - NVwZ 1991, 881; OVG Greifswald, Beschluss vom 23.09.2002 - 3 M 89/01 - ZNER 2003, S. 69).
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