Weitere Entscheidung unten: OVG Hamburg, 08.12.2014

Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 16.02.2015 - 3 Nc 263/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2529
OVG Hamburg, 16.02.2015 - 3 Nc 263/14 (https://dejure.org/2015,2529)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 16.02.2015 - 3 Nc 263/14 (https://dejure.org/2015,2529)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 16. Februar 2015 - 3 Nc 263/14 (https://dejure.org/2015,2529)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,2529) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 12 Abs 1 S 1 GG
    Zulassung zum Studiengang Psychologie - Vereinbarkeit der Zulassungsbeschränkung mit Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • taz.de (Pressebericht, 15.02.2015)

    Umstrittene Hochschulpolitik: Letzte Schlappe für Stapelfeldt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 420
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.02.2015 - 3 Nc 263/14
    Für die Vereinbarkeit der Zulassungsbeschränkung in Hamburg mit Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG ist daher die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum absoluten Numerus clausus (z.B. Urt. v. 18.7.1972, 1 BvL 32/70 und 25/71, BVerfGE 33, 303; Beschl. v. 22.10.1991, 1 BvR 393/85, 610/85, BVerfGE 85, 36) heranzuziehen.
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.02.2015 - 3 Nc 263/14
    Ob und inwieweit dies Regelungen des parlamentarischen Gesetzgebers erfordert, richtet sich allgemein nach der Intensität, mit der die Grundrechte des Regelungsadressaten durch die jeweilige Maßnahme betroffen sind (BVerfG, Urt. v. 14.7.1998, 1 BvR 1640/97, BVerfGE 98, 218, 251 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.02.2015 - 3 Nc 263/14
    Art. 100 Abs. 1 GG hindert daher nicht die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, auch wenn das Gericht im Rahmen des Eilverfahrens die gesetzliche Regelung für verfassungswidrig hält (BVerfG, Beschl. v. 24.6.1992, 1 BvR 1028/91, BVerfGE 86, 382).
  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.02.2015 - 3 Nc 263/14
    Da eine Entscheidung in der Hauptsache für den Studienbewerber aufgrund der Dauer eines Verfahrens über drei Instanzen im Regelfall schwere Nachteile mit sich bringt, bedeutet dies, dass dem Bewerber diese Chance schon im Eilverfahren eröffnet sein muss (BVerfG, Beschl. v. 31.03.2004,1 BvR 356/04, NVwZ 2004, 1112 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.02.2015 - 3 Nc 263/14
    Für die Vereinbarkeit der Zulassungsbeschränkung in Hamburg mit Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG ist daher die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum absoluten Numerus clausus (z.B. Urt. v. 18.7.1972, 1 BvL 32/70 und 25/71, BVerfGE 33, 303; Beschl. v. 22.10.1991, 1 BvR 393/85, 610/85, BVerfGE 85, 36) heranzuziehen.
  • OVG Hamburg, 09.02.2015 - 3 Nc 55/14

    Zulassungsbeschränkungen an der Hafen City Universität unwirksam

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.02.2015 - 3 Nc 263/14
    Bei dem im Rahmen des auf vorläufigen Rechtsschutz gerichteten Verfahrens von Studienplatzbewerbern anzulegenden Maßstab stellt sich die auf dem Ausbildungskapazitätsgesetz beruhende Satzung über die Zulassungshöchstzahlen der Universität Hamburg als nicht gerechtfertigter Eingriff in das Grundrecht der Studienbewerber aus Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG dar (wie OVG Hamburg, Beschluss vom 9.2.2015, 3 Nc 55/14).
  • OVG Hamburg, 03.06.2014 - 3 Nc 122/13

    Hochschulzulassung - Anerkennung von Überbuchungen - Kapazitätserschöpfungsgebot

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.02.2015 - 3 Nc 263/14
    Auch wird die Grenze nicht durch das Maß zulässiger Überbuchung nach § 5 Abs. 2 Satz 4 der Universitäts-Zulassungssatzung (v. 15. u. 17.7.2013, Amtl. Anz. S. 1181) bestimmt, da dieses Instrument nicht zur Ausschöpfung der Kapazitäten bis zur Grenze der Funktionsunfähigkeit dient, sondern darauf abzielt, dass eine rechtswirksam festgesetzte Zulassungszahl erreicht wird (siehe OVG Hamburg, Beschl. v. 3.6.2014, 3 Nc 122/13, juris Rn. 9).
  • OVG Hamburg, 05.02.2013 - 3 Nc 228/12

    Vorläufige Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der festgelegten Kapazitäten

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.02.2015 - 3 Nc 263/14
    Ergibt diese Prüfung, dass das Beschwerdevorbringen die Begründung des Verwaltungsgerichts in erheblicher Weise erschüttert, indem es - im vorliegenden Fall einer Beschwerde der Hochschule - darlegt, dass aufgrund fehlerhafter Annahmen des Verwaltungsgerichts weniger Studienplätze zur Verfügung stehen als von diesem angenommen und deshalb zumindest in einem Fall die Verpflichtung zur vorläufigen Zuweisung eines Studienplatzes zu Unrecht erfolgt ist, prüft das Beschwerdegericht wie ein erstinstanzliches Gericht, ob der geltend gemachte Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium besteht (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 5.2.2013, 3 Nc 228/12, juris Rn. 8 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 29.03.2000 - 3 Nc 1/00

    Nichtanerkennung der Streichung von Planstellen des wissenschaftlichen

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.02.2015 - 3 Nc 263/14
    Eine solche ergibt sich allein aus der Überschreitung der durch das Berechnungssystem der Kapazitätsverordnung gebildeten Grenze aber noch nicht (OVG Hamburg, Beschl. v. 29.3.2000, 3 Nc 1/00, juris).
  • OVG Niedersachsen, 09.09.2015 - 2 NB 368/14

    Kapazität; Kapazitätserschöpfungsgebot; Mitternachtszählung; Privatpatienten;

    Nur dann, wenn diese Vorgaben im Einzelfall keine Geltung beanspruchen, kann entscheidend sein, wie viele Studierende eine Hochschule aufnehmen kann, bis die Grenze ihrer Funktionsfähigkeit erreicht ist (vgl. hierzu jüngst OVG Hamburg, Beschl. v. 16.2.2015 - 3 Nc 263/14 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 07.04.2016 - 2 LB 60/15

    Anrechnung; Curricularanteil; Curricularnormwert; Eigenanteil; Kapazität;

    Nur dann, wenn diese Vorgaben im Einzelfall keine Geltung beanspruchen, kann überhaupt entscheidend sein, wie viele Studierende eine Hochschule aufnehmen kann, bis die Grenze ihrer Funktionsfähigkeit erreicht ist (vgl. hierzu jüngst OVG Hamburg, Beschl. v. 16.2.2015 - 3 Nc 263/14 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 07.04.2016 - 2 LB 324/15

    Anrechnung; Curricularanteil; Curricularnormwert; Eigenanteil; Kapazität;

    Nur dann, wenn diese Vorgaben im Einzelfall keine Geltung beanspruchen, kann überhaupt entscheidend sein, wie viele Studierende eine Hochschule aufnehmen kann, bis die Grenze ihrer Funktionsfähigkeit erreicht ist (vgl. hierzu jüngst OVG Hamburg, Beschl. v. 16.2.2015 - 3 Nc 263/14 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 07.04.2016 - 2 LB 289/15

    Kapazität; Mitternachtszählung; Nichtigkeit; Physikum; Privatpatient; Schwund;

    Nur dann, wenn diese Vorgaben im Einzelfall keine Geltung beanspruchen, kann überhaupt entscheidend sein, wie viele Studierende eine Hochschule aufnehmen kann, bis die Grenze ihrer Funktionsfähigkeit erreicht ist (vgl. hierzu jüngst OVG Hamburg, Beschl. v. 16.2.2015 - 3 Nc 263/14 -, juris).
  • OVG Bremen, 28.08.2017 - 2 B 93/17

    Numerus-clausus-Verfahren, Business-Management (M.A.) - Deputatsermäßigung;

    Die Zulassung von Studienbewerbern kann vorliegend nur beschränkt werden, wenn und solange dies mit Rücksicht auf die Aufnahmefähigkeit der Antragsgegnerin zwingend erforderlich ist, um ein ordnungsgemäßes Studium zu gewährleisten (zur sog. Grenze der Funktionsunfähigkeit vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 16.02.2015 - 3 Nc 263/14 - [...] sowie OVG Bremen, Beschl. vom 28.06.1988 - 1 B 41/88 - [...] und grundlegend BVerfG, Urt. v. 18.07.1972 - 1 BvL 32/70 und 25/71 - BVerfGE 33 S. 303, 339), denn der beschließende Senat kann die jährliche Aufnahmekapazität nicht unter Einbeziehung des in die Berechnung einzustellenden vollen Deputats des zugewiesenen Hochschullehrers selbst ermitteln.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 08.12.2014 - 3 Nc 263/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,44336
OVG Hamburg, 08.12.2014 - 3 Nc 263/14 (https://dejure.org/2014,44336)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 08.12.2014 - 3 Nc 263/14 (https://dejure.org/2014,44336)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2014 - 3 Nc 263/14 (https://dejure.org/2014,44336)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,44336) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 65 Abs 1 VwGO
    Beteiligung der Behörde für Wissenschaft im Kapazitätsrechtsstreit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiladung der Behörde für Wissenschaft im Kapazitätsrechtsstreit zwischen einem erfolglosen Studienbewerber und der Hochschule

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beiladung der Behörde für Wissenschaft im Kapazitätsrechtsstreit zwischen einem erfolglosen Studienbewerber und der Hochschule

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 392
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.10.1974 - 1 BvL 3/72

    Unzulässigkeit der konkreten Normenkontrolle bei Haushaltsgesetzen

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.12.2014 - 3 Nc 263/14
    In diesem Zusammenhang ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass der Haushaltsplan nur im Organbereich von Parlament und Regierung wirkt und nicht darüber hinaus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.10.1974, BVerfGE 38, 121, 125 ff., zur fehlenden Vorlagefähigkeit von Haushaltsgesetzen gemäß Art. 100 Abs. 1 GG).
  • OVG Bremen, 13.11.1980 - 1 B 43/80

    Beteiligungsfähigkeit i.R.d. Beschwerde nach Ablehnung eines Beiladungsantrags;

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.12.2014 - 3 Nc 263/14
    In der Rechtsprechung ist es schon seit längerer Zeit geklärt, dass das Interesse, das ein Rechtsetzungsorgan an der Anwendung der von ihm erlassenen Vorschriften haben mag, kein rechtliches Interesse im Sinne des § 65 Abs. 1 VwGO ist, sofern die Gültigkeit der Vorschriften lediglich eine Vorfrage der vom Gericht zu treffenden Entscheidung ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.7.1971, NJW 1972, 221, juris Rn. 47; OVG Bremen, Beschlüsse v. 13.11.1980, DÖV 1981, 641, juris: Keine Beiladung der Freien Hansestadt Bremen, vertreten durch den Senator für Wissenschaft und Kunst, zum Verfahren auf vorläufige Zulassung zum Studium an der Universität Bremen durch einstweilige Anordnung).
  • VG Berlin, 10.08.2016 - 34 K 132.16

    Beiladung Dritter im Prozesskostenhilfeverfahren

    Über den Antrag war gemäß § 87a Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 3 VwGO durch den Berichterstatter und nicht durch die Kammer zu entscheiden (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 8. Dezember 2014 - 3 Nc 263/14 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht