Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 04.11.2013 - 3 O 108/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadenersatzansprüche aufgrund der Überlassung von entliehenen Genussscheinen; Geltendmachung eines deliktischen Anspruchs trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- zvi-online.de
InsO §§ 38, 87, 294
Zur Zulässigkeit einer Zahlungsklage eines Insolvenzgläubigers während der Wohlverhaltensphase
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.12.2010 - IX ZR 24/10
Restschuldbefreiung: Behandlung einer unterbliebenen oder unvollständigen …
Auszug aus LG Saarbrücken, 04.11.2013 - 3 O 108/13
Es ist auch keine besondere Schutzbedürftigkeit des am Insolvenzverfahren nicht teilnehmenden oder seine Forderung nicht ordnungsgemäß anmeldenden Insolvenzgläubigers zu erkennen, da er infolge der öffentlichen Bekanntmachung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach den §§ 30 Abs. 1, 9 Abs. 1 InsO grundsätzlich in der Lage war, von der Insolvenz seines Schuldners Kenntnis zu nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 16.12.2010, IX ZR 24/10).Durch Gewährung der Restschuldbefreiung werden die gegen den Schuldner verbliebenen Forderungen zu "unvollkommenen Verbindlichkeiten", die nur weiterhin erfüllbar, aber nicht erzwingbar sind, herabgestuft (vgl. BGH, Urteil vom 16.12.2010, Az.. IX ZR 24/10).
- OLG Brandenburg, 02.05.2012 - 7 U 32/11
Insolvenzverfahren: Schadenersatzklage eines nicht am Insolvenzverfahren …
Auszug aus LG Saarbrücken, 04.11.2013 - 3 O 108/13
Forderungen, die nicht oder ohne Angabe der Tatsache, die einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung des Schuldners zugrunde liegen, angemeldet sind, werden dagegen von der Restschuldbefreiung erfasst (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 02.05.2012, Az.. 7 U 32/11).Erlangt der Beklagte die Restschuldbefreiung nach § 300 Abs. 1 InsO, so ist die Zwangsvollstreckung auf Dauer ausgeschlossen und der Kläger hat das Urteil als Titel infolge seiner Insolvenzgläubigerstellung in entsprechender Anwendung des § 371 BGB an den Beklagten als Schuldner herauszugeben (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 02.05.2012, Az.. 7 U 32/11).
- BGH, 12.03.1996 - VI ZR 90/95
Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers
Auszug aus LG Saarbrücken, 04.11.2013 - 3 O 108/13
Aufgrund des unstreitigen Vorbringens des Klägers steht fest, dass der Beklagte das Eigentum des Klägers durch die unberechtigte Veräußerung der ihm überlassenen vier Genussscheine verletzt hat, da er die unberechtigte Veräußerung einer fremden Sache an einen gutgläubigen Erwerber tätigte, somit eine rechtliche Beeinträchtigung des Eigentums des Klägers schuf, der diesen Erwerbstatbestand gegen sich gelten lassen muss (vgl. BGH in NJW 1996, S. 1535). - BGH, 13.07.2006 - IX ZB 288/03
Zeitliche Geltung des Abtretungsverbots
Auszug aus LG Saarbrücken, 04.11.2013 - 3 O 108/13
Auch ohne Anmeldung der Forderung zur Tabelle gilt allerdings § 201 Abs. 3 InsO auch gegenüber dem Kläger, dass heißt, infolge des § 201 Abs. 1 InsO wird die Nachhaftung des Schuldners bis zur endgültigen Entscheidung über die Restschuldbefreiung ausgesetzt, so dass Zwangsvollstreckung einzelner Insolvenzgläubiger in das Vermögen des Schuldners mit der Laufzeit der Abtretungserklärung nach § 294 Abs. 1 InsO unzulässig sind und zwar unabhängig davon, ob ein Schaden angemeldet wurde und er im Rechtsschuldbefreiungsverfahren berücksichtigt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 13.07.2006 IX ZB 288/03).
Rechtsprechung
LG Mainz, 19.09.2014 - 3 O 108/13 |
Verfahrensgang
- LG Mainz, 19.09.2014 - 3 O 108/13
- OLG Koblenz, 15.01.2016 - 8 U 1268/14
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 15.01.2016 - 8 U 1268/14
Kapitalanalge: Schadenersatzanspruch gegen den Mittelverwendungskontrolleur wegen …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 19. September 2014, Az. 3 O 108/13, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Das Teilurteil des Landgerichts Mainz vom 17.[ sic! ]09.2014, 3 O 108/13, wird aufgehoben.
Rechtsprechung
LG Frankenthal, 11.06.2014 - 3 O 108/13 |
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 11.06.2014 - 3 O 108/13
- OLG Zweibrücken, 13.08.2015 - 4 U 92/14