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   LG Braunschweig, 29.12.2017 - 3 O 598/17   

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LG Braunschweig, 29.12.2017 - 3 O 598/17 (https://dejure.org/2017,50587)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 29.12.2017 - 3 O 598/17 (https://dejure.org/2017,50587)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 29. Dezember 2017 - 3 O 598/17 (https://dejure.org/2017,50587)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06

    Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.12.2017 - 3 O 598/17
    Für den Fall eines sog. Unfallwagens ist anerkannt, dass der Charakter des Fahrzeugs als Unfallwagen und ein damit verbundener merkantiler Minderwert als Mangel auch nach einer technischen Reparatur verbleibt (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.2007 - VIII ZR 330/06 -, juris Rn. 23).
  • BGH, 21.09.2006 - IX ZR 89/05

    Bindung des Zivilgerichts an eine durch finanzbehördlichen Bescheid erklärte

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.12.2017 - 3 O 598/17
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der die Kammer folgt, sind Verwaltungsakte in den Grenzen ihrer Bestandskraft für andere Gerichte und Behörden bindend (vgl. hierzu und zum Folgenden: BGH NJW-RR 2007, 398, 399 m. w. N.).
  • BGH, 29.04.1958 - VI ZR 82/57

    Geltendmachung des merkantilen Minderwerts

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.12.2017 - 3 O 598/17
    Hintergrund dieser Rechtsprechung ist die am Gebrauchtwagenmarkt gewonnene Erfahrung, dass trotz völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung eines Fahrzeugs bei einem großen Teil der Kaufinteressenten, vor allem wegen des Verdachts verborgen gebliebener Schäden, eine den Preis beeinflussende Abneigung gegen den Erwerb unfallbeschädigter Fahrzeuge besteht (so schon BGH, Urteil vom 29.04.1958 - VI ZR 82/57 -, juris Rn. 4).
  • BGH, 11.11.1985 - II ZR 109/84

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Konkursverschleppung einer

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.12.2017 - 3 O 598/17
    Der Bundesgerichtshof hat vielmehr schon 1985 entschieden (Urteil vom 11.11.1985 - II ZR 109/84 -, juris Rn. 15 m. w. N.), dass für Ansprüche aus unerlaubter Handlung allgemein gilt, dass die Ersatzpflicht auf solche Schäden begrenzt ist, die in den Schutzbereich des verletzten Ge- oder Verbots fallen und dass auf eine derartige Eingrenzung der Haftung, um das Haftungsrisiko in angemessenen und zumutbaren Grenzen zu halten, auch im Rahmen des § 826 BGB nicht verzichtet werden kann.
  • BayObLG, 09.12.1993 - 3St RR 127/93

    Gebrauchtwagenhandel; Blechschaden; Rahmenschaden; Unfallfahrzeug;

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.12.2017 - 3 O 598/17
    Soweit es - wie hier - um Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag geht, wird eine solche Aufklärungspflicht beim Verkäufer, mit dem immerhin ein Vertragsverhältnis besteht, erst dann gesehen, wenn es um wertbildende Faktoren der Kaufsache von ganz besonderem Gewicht geht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 09.12.1993 - 3 St RR 127/93 -, juris Rn. 24 f.).
  • OLG Köln, 27.03.2020 - 1 U 88/19

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung; unerlaubte Abschalteinrichtung; Kauf nach

    Diesen Bescheid hat die Beklagte auch nicht angefochten, so dass diesem Feststellungsauspruch daher in dem als Zivilverfahren geführten Streitfall Tatbestandswirkung zu (vgl. auch LG Braunschweig, Urteil vom 29. Dezember 2017 - 3 O 598/17, n.v., zitiert juris Rn. 20).
  • LG Aachen, 03.05.2018 - 10 O 364/17

    Rückzahlung des Kaufpreises eines Neuwagens gegen den Hersteller von

    Vielmehr gilt für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, dass die Ersatzpflicht auf solche Schäden begrenzt ist, die in den Schutzbereich des verletzten Ge- oder Verbots fallen und dass auf eine derartige Eingrenzung der Haftung, um das Haftungsrisiko in angemessenen und zumutbaren Grenzen zu halten, auch im Rahmen des § 826 BGB nicht verzichtet werden kann (vgl. LG Itzehoe, Urteil vom 27.07.2017, Az. 7 O 42/17, juris, Rn. 7; LG Braunschweig, Urteil vom 29.12.2017, Az. 3 O 598/17, juris, Rn. 34).
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