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   OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2018 - 3 O 73/18   

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https://dejure.org/2018,17988
OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2018 - 3 O 73/18 (https://dejure.org/2018,17988)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.03.2018 - 3 O 73/18 (https://dejure.org/2018,17988)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. März 2018 - 3 O 73/18 (https://dejure.org/2018,17988)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81b 2. Alt.; BtMG § 29
    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung bei Qualifizierung der Anlasstat als Bagatellsache; Wiederholungstäter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung bei Qualifizierung der Anlasstat als Bagatellsache; Wiederholungstäter

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2012 - 3 L 40/12

    Erkennungsdienstliche Behandlung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2018 - 3 O 73/18
    Die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Maßnahme ist nicht nur anhand der Anlasstat zu überprüfen, sondern grundsätzlich danach zu beurteilen, ob der anlässlich des Ermittlungsverfahrens gegen den Betroffenen festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit und wie er bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (st. Rspr. OVG LSA, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 3 L 40/12 -, juris Rn. 7 [m. w. N.]; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 1988 - 1 B 61.88 -, juris).

    Die Begründung muss insoweit in nachvollziehbarer Weise zu erkennen geben, dass die Behörde von ihrem Beurteilungs- und Wertungsspielraum in sachgerechter und zweckentsprechender Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 25. Oktober 2012, a. a. O. und Urteil vom 18. August 2010 - 3 L 372/09 -, juris).

    Aus der Einstellung eines Ermittlungsverfahrens kann entgegen der Auffassung des Klägers gerade nicht ohne Weiteres gefolgert werden, dass hinsichtlich des in der Vergangenheit liegenden Tatvorwurfs ein Resttatverdacht entfallen ist (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 25. Oktober 2012 a. a. O., Rn. 9), wenn der Kläger sich - wie hier - zu der ihm in der Vergangenheit vorgeworfenen Tat enthält.

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2008 - 11 LB 417/07

    Zulässigkeit der erneuten Abnahme von Zehnfinger- und Handflächenabdrücken bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2018 - 3 O 73/18
    In der Rechtsprechung wird davon ausgegangen, dass jedenfalls nach Ablauf von fünf Jahren die Abnahme neuer Abdrücke erforderlich ist, weil sich die Struktur von Händen und Fingern bereits innerhalb weniger Jahre durch Verletzungen oder Erkrankungen wesentlich ändern kann (vgl. OVG Nds., Urteile vom 21. Februar 2008 - 11 LB 417/07 -, juris Rdnr. 30 ff.; und vom 28. Juni 2007 - 11 LC 372/06 -, juris Rdnr. 40 ff.; OVG LSA, Beschluss vom 18. August 2010 - 3 L 372/09 -, juris Rn 67).

    Der Zeitabstand von fünf Jahren ist auch in Ansehung der Grundrechte des Betroffenen nicht zu kurz bemessen, da Verletzungen der Finger und Handinnenflächen auch bei alltäglichen Verrichtungen eintreten können und jeder Mensch dem natürlichen Alterungsprozess unterliegt (vgl. OVG Nds., Urteil vom 21. Februar 2008, a. a. O., Rn. 31).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 3 L 372/09

    Zur Begründung der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung - Zur

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2018 - 3 O 73/18
    Die Begründung muss insoweit in nachvollziehbarer Weise zu erkennen geben, dass die Behörde von ihrem Beurteilungs- und Wertungsspielraum in sachgerechter und zweckentsprechender Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 25. Oktober 2012, a. a. O. und Urteil vom 18. August 2010 - 3 L 372/09 -, juris).

    In der Rechtsprechung wird davon ausgegangen, dass jedenfalls nach Ablauf von fünf Jahren die Abnahme neuer Abdrücke erforderlich ist, weil sich die Struktur von Händen und Fingern bereits innerhalb weniger Jahre durch Verletzungen oder Erkrankungen wesentlich ändern kann (vgl. OVG Nds., Urteile vom 21. Februar 2008 - 11 LB 417/07 -, juris Rdnr. 30 ff.; und vom 28. Juni 2007 - 11 LC 372/06 -, juris Rdnr. 40 ff.; OVG LSA, Beschluss vom 18. August 2010 - 3 L 372/09 -, juris Rn 67).

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2018 - 3 O 73/18
    Der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen grundsätzlich unberührt (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. November 2005 - 6 C 2.05 -, juris Rdnr. 20; OVG Nds, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 11 ME 100/16 -, juris Rn. 12; Sächs. OVG, Beschluss vom 7. Oktober 2016 - 3 A 221/15 -, juris Rn. 4 ).

    Bei der Prognose, ob eine Wiederholungsgefahr vorliegt, kann ein Tatvorwurf selbst dann berücksichtigt werden, wenn das Strafverfahren nach §§ 153 ff. StPO oder § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 2005, a. a. O. [m. w. N.]).

  • OVG Sachsen, 16.12.2013 - 3 D 77/13

    Erkennungsdienstliche Behandlung, sexueller Missbrauch von Kindern

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2018 - 3 O 73/18
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegenwärtiger Sach- und Rechtslage unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 16. Dezember 2013 - 3 D 77/13 -, juris Rn. 5).

    Vielmehr genügt es, dass Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Beschuldigte künftig in ähnlicher oder anderer Weise erneut straffällig werden könnte (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 3 O 26/12 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 16. Dezember 2013 - 3 D 77/13 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 23. März 2011 - 10 CS 10.3068 -, juris).

  • OVG Sachsen, 18.10.2016 - 3 A 325/15

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen; Prognose; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2018 - 3 O 73/18
    Eine Änderung in den persönlichen Verhältnissen allein kann, aber muss nicht zu einer stabilen Verhaltensänderung führen (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - 3 A 325/15 -, juris Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 28.06.2007 - 11 LC 372/06

    Erkennungsdienstliche Behandlung einer Prostituierten; Wahrung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2018 - 3 O 73/18
    In der Rechtsprechung wird davon ausgegangen, dass jedenfalls nach Ablauf von fünf Jahren die Abnahme neuer Abdrücke erforderlich ist, weil sich die Struktur von Händen und Fingern bereits innerhalb weniger Jahre durch Verletzungen oder Erkrankungen wesentlich ändern kann (vgl. OVG Nds., Urteile vom 21. Februar 2008 - 11 LB 417/07 -, juris Rdnr. 30 ff.; und vom 28. Juni 2007 - 11 LC 372/06 -, juris Rdnr. 40 ff.; OVG LSA, Beschluss vom 18. August 2010 - 3 L 372/09 -, juris Rn 67).
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2018 - 3 O 73/18
    Soweit er in diesem Zusammenhang geltend macht, mit der Strafzumessung (Gesamtgeldstrafe von "nur" 75 Tagessätze), insbesondere der positiven Sozialprognose, komme trotz seiner vorangegangenen Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe zum Ausdruck, dass die Art, Schwere und Begehungsweise der Diebstahlshandlung gerade nicht so gravierend gewesen seien, verkennt er, dass die insoweit anzulegenden Maßstäbe unterschiedlich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 -, juris; Saarl. OVG, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34/09 -, juris Rn 45).
  • BVerwG, 06.07.1988 - 1 B 61.88

    Erkennungsdienst - Unterlagen - Aufhebung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2018 - 3 O 73/18
    Die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Maßnahme ist nicht nur anhand der Anlasstat zu überprüfen, sondern grundsätzlich danach zu beurteilen, ob der anlässlich des Ermittlungsverfahrens gegen den Betroffenen festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit und wie er bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (st. Rspr. OVG LSA, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 3 L 40/12 -, juris Rn. 7 [m. w. N.]; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 1988 - 1 B 61.88 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2016 - 11 ME 100/16

    Anordnung des Sofortvollzuges; Begründungserfordernis; Begründungspflicht;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2018 - 3 O 73/18
    Der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen grundsätzlich unberührt (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. November 2005 - 6 C 2.05 -, juris Rdnr. 20; OVG Nds, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 11 ME 100/16 -, juris Rn. 12; Sächs. OVG, Beschluss vom 7. Oktober 2016 - 3 A 221/15 -, juris Rn. 4 ).
  • OVG Saarland, 13.03.2009 - 3 B 34/09

    Zur erkennungsdienstlichen Behandlung bei Sexualstraftaten

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 11 LB 15/14

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Restverdacht; Tatverdacht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.10.2012 - 3 O 26/12

    Beschuldigteneigenschaft als Voraussetzung der Anordnung der

  • OVG Sachsen, 07.10.2016 - 3 A 221/15

    Erkennungsdienstliche Behandlung, Behandlung, Prognoseentscheidung,

  • VGH Bayern, 23.03.2011 - 10 CS 10.3068

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Wiederholungsgefahr; Verhältnismäßigkeit

  • VGH Bayern, 12.07.2004 - 24 CS 04.1016
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10084/18

    Grenzen der erkennungsdienstlichen Behandlung

    Lediglich das der polizeilichen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen zugrunde liegende Wahrscheinlichkeitsurteil ist einer Kontrolle nur begrenzt zugänglich; diese erstreckt sich nur darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (vgl. HessVGH, Urteil vom 20. Juli 1993 - 11 UE 2285/89 -, juris, Rn. 40; VGH BW, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 1 S 2211/02 -, juris, Rn. 39; SächsOVG, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 3 D 91/08 -, juris, Rn. 6; OVG Nds., Beschluss vom 31. August 2010 - 11 ME 288/10 -, juris, Rn. 5; SaarlOVG, Urteil vom 5. Oktober 2012 - 3 A 72/12 -, juris, Rn. 57; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. März 2018 - 3 O 73/18 -, juris, Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 3 L 238/17

    Erkennungsdienstliche Behandlung

    Lediglich das der polizeilichen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen zugrunde liegende Wahrscheinlichkeitsurteil ist einer Kontrolle nur begrenzt zugänglich; diese erstreckt sich nur darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 28. März 2018 - 3 O 73/18 -.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10256/18

    Erkennungsdienstliche Behandlung bei Verfahrenseinstellung, hinreichenden

    Lediglich das der polizeilichen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen zugrunde liegende Wahrscheinlichkeitsurteil ist einer Kontrolle nur begrenzt zugänglich; diese erstreckt sich nur darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (vgl. HessVGH, Urteil vom 20. Juli 1993 - 11 UE 2285/89 -, juris, Rn. 40; VGH BW, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 1 S 2211/02 -, juris, Rn. 39; SächsOVG, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 3 D 91/08 -, juris, Rn. 6; OVG Nds., Beschluss vom 31. August 2010 - 11 ME 288/10 -, juris, Rn. 5; SaarlOVG, Urteil vom 5. Oktober 2012 - 3 A 72/12 -, juris, Rn. 57; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. März 2018 - 3 O 73/18 -, juris, Rn. 7).
  • VG Trier, 07.08.2023 - 8 K 1253/23

    Erkennungsdienstliche Behandlung einer Klimaaktivistin

    Entscheidend ist nämlich nur, ob die Umstände des Einzelfalls nach kriminalistischer Erfahrung die Annahme rechtfertigen, der Betroffene werde sich erneut über strafbewehrte Vorschriften hinwegsetzen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 11 ME 100/16 -, juris Rn. 13; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. März 2018 - 3 O 73/18 -, juris Rn. 13; so in der Tendenz wohl auch: OVG RP, Urteil vom 24. September 2018, a. a. O., Rn. 35).

    Für eine solche Bewertung ist die Gesamtschau der gegen den Betroffenen geführten Ermittlungsverfahren in den Blick zu nehmen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. März 2018 - 3 O 73/18 -, juris, Rn. 7).

  • VG Trier, 28.06.2023 - 8 K 1152/23

    Erkennungsdienstliche Behandlung von Heranwachsenden

    Entscheidend ist nämlich nur, ob die Umstände des Einzelfalls nach kriminalistischer Erfahrung die Annahme rechtfertigen, der Betroffene werde sich erneut über strafbewehrte Vorschriften hinwegsetzen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 11 ME 100/16, juris, Rn. 13; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. März 2018 - 3 O 73/18 -, juris, Rn. 13; so in der Tendenz wohl auch: OVG RP, Urteil vom 24. September 2018, a. a. O., Rn. 35).

    Für eine solche Bewertung ist die Gesamtschau der gegen den Betroffenen geführten Ermittlungsverfahren in den Blick zu nehmen (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. März 2018 - 3 O 73/18 -, juris, Rn. 7).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2022 - 5 E 310/22

    Notwendigkeit der Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines

    vgl. hierzu OVG S.-A., Beschluss vom 28. März 2018 - 3 O 73/18 -, juris, Rn. 7.
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Rechtsprechung
   LG Essen, 09.11.2021 - 3 O 73/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,71609
LG Essen, 09.11.2021 - 3 O 73/18 (https://dejure.org/2021,71609)
LG Essen, Entscheidung vom 09.11.2021 - 3 O 73/18 (https://dejure.org/2021,71609)
LG Essen, Entscheidung vom 09. November 2021 - 3 O 73/18 (https://dejure.org/2021,71609)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus LG Essen, 09.11.2021 - 3 O 73/18
    Dabei stehen die Höhe und das Maß der Lebensbeeinträchtigung ganz im Vordergrund (vgl. BGH, GZS, Beschl. v. 6.7. 1955 - GSZ 1/55, BGHZ 18, 149, 157).

    Bei den unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit zu berücksichtigenden Umständen hat die Rücksicht auf Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen stets das ausschlaggebende Moment zu bilden; der von dem Schädiger zu verantwortende immaterielle Schaden, die Lebensbeeinträchtigung steht im Verhältnis zu den anderen zu berücksichtigenden Umständen immer an der Spitze (BGH, GZS, Beschl. v. 6.7. 1955 - GSZ 1/55, BGHZ 18, 149, 167).

  • BGH, 16.09.2016 - VGS 1/16

    Bemessung einer billigen Entschädigung (wirtschaftliche Verhältnisse des

    Auszug aus LG Essen, 09.11.2021 - 3 O 73/18
    Daneben können aber auch alle anderen Umstände berücksichtigt werden, die dem einzelnen Schadensfall sein besonderes Gepräge geben, wie etwa der Grad des Verschuldens des Schädigers (BGH, Vereinigte Große Senate, Beschl. v. 16.9. 2016 - VGS 1/16).
  • OLG Nürnberg, 20.08.2020 - 13 U 1187/20

    Fahrradhelm und Schmerzensgeld

    Auszug aus LG Essen, 09.11.2021 - 3 O 73/18
    Auch der heutige Erkenntnisstand hinsichtlich der Möglichkeiten, dem Verletzungsrisiko durch Schutzmaßnahmen zu begegnen, rechtfertigt noch nicht den Schluss, dass ein Radfahrer sich nur dann verkehrsgerecht verhält, wenn er einen Helm trägt (vgl. OLG Nürnberg, Urt. v. 20.08.2020 - 13 U 1187/20 m.w.N.).
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   LG Aurich, 25.09.2018 - 3 O 73/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,35420
LG Aurich, 25.09.2018 - 3 O 73/18 (https://dejure.org/2018,35420)
LG Aurich, Entscheidung vom 25.09.2018 - 3 O 73/18 (https://dejure.org/2018,35420)
LG Aurich, Entscheidung vom 25. September 2018 - 3 O 73/18 (https://dejure.org/2018,35420)
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