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   OLG Hamm, 01.06.2021 - 3 RVs 19/21   

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OLG Hamm, 01.06.2021 - 3 RVs 19/21 (https://dejure.org/2021,16355)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.06.2021 - 3 RVs 19/21 (https://dejure.org/2021,16355)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Juni 2021 - 3 RVs 19/21 (https://dejure.org/2021,16355)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leugnen des Völkermordes; Rechtmäßige Ablehnung eines Sachverständigenbeweises; Keine Deutung von verleugnenden Äußerungen als Ausdruck der Religions- oder Meinungsfreiheit

  • rechtsportal.de

    Leugnen des Völkermordes; Rechtmäßige Ablehnung eines Sachverständigenbeweises; Keine Deutung von verleugnenden Äußerungen als Ausdruck der Religions- oder Meinungsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Zur Leugnung des Holocaust im Sinne von § 130 Strafgesetzbuch

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Volksverhetzung in Form der Holocaustlüge - "Bedeutungslose (Hilfs)Tatsache”

  • lto.de (Kurzinformation)

    § 130 StGB: Holocaust-Leugnung ist immer noch keine Meinung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.05.2016 - 3 StR 449/15

    Volksverhetzung durch öffentliches Leugnen des Holocausts (Begriff des Leugnens;

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2021 - 3 RVs 19/21
    Als Kriterien dieser Auslegung sind der Wortlaut der Äußerung, ihr sprachlicher Kontext, die nach außen hervortretenden Begleitumstände sowie die nach dem objektiven Empfängerhorizont deutlich werdende Einstellung des sich Äußernden heranzuziehen (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2016 - 3 StR 449/15 -, juris).

    Denn bei mehrdeutigen Äußerungen gebietet es das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gem. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nur dann, die dem Angeklagten günstigere Deutung zugrunde zu legen, wenn diese nicht ausgeschlossen ist (BVerfG, Beschluss vom 25. August 1994 - 1 BvR 1423/92 - BGH, Beschluss vom 3. Mai 2016- 3 StR 449/15 -, beide juris).

  • BGH, 05.01.1982 - 5 StR 567/81

    Begründungserfordernis bei der Annahme der Bedeutungslosigkeit einer

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2021 - 3 RVs 19/21
    Vor diesem Hintergrund war auch eine weitergehende Würdigung der Beweislage in dem die Beweiserhebung ablehnenden Beschluss ausnahmsweise entbehrlich (vgl. BGH, Urteil vom 5. Januar 1982 - 5 StR 567/81 - Beschluss vom 24. August 1999 - 1 StR 672/98 - beide juris).
  • BGH, 15.10.2013 - 3 StR 154/13

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2021 - 3 RVs 19/21
    Denn sie hätte auch im Falle ihrer Bestätigung keinen Einfluss auf die tatrichterliche Überzeugung vom entscheidungserheblichen Sachverhalt gehabt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 1999 - 1 StR 122/99 - Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 154/13 -, beide juris; Julius in: Gercke/Julius/Temming/Zöller, Strafprozessordnung, 6. Aufl. 2019, § 244, Rn. 30; Trüg/Habetha, in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Aufl. 2016, § 244, Rn. 240; Meyer-Goßner, StPO, 63. Auflage 2020, § 244, Rn. 56).
  • EGMR, 20.10.2015 - 25239/13

    Holocaust-Leugnung: Dieudonné gescheitert

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2021 - 3 RVs 19/21
    Im Übrigen entspricht es auch internationalem Recht, dass die Darbietung von Hass, Antisemitismus und die Leugnung des Holocaust nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Entscheidung vom 20. Oktober 2015 - 25239/13 -, juris).
  • BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 673/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Leugnung des

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2021 - 3 RVs 19/21
    Die Generalstaatsanwaltschaft hat in ihrer Antragsschrift zu Recht darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht die Regelung des § 130 Abs. 3 StGB als verfassungskonform beurteilt hat (BVerfG, Beschlüsse vom 22. Jun 2018 - 1 BvR 2083/15 u. 1 BvR 673/18 -, juris).
  • BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93

    Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2021 - 3 RVs 19/21
    Eine derartige Interpretation des Begriffes "Mythos" ist in diesem Zusammenhang rechtlich unbedenklich (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 1994 - 1 StR 179/93 -, juris).
  • BVerfG, 25.08.1994 - 1 BvR 1423/92

    Soldaten sind Mörder

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2021 - 3 RVs 19/21
    Denn bei mehrdeutigen Äußerungen gebietet es das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gem. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nur dann, die dem Angeklagten günstigere Deutung zugrunde zu legen, wenn diese nicht ausgeschlossen ist (BVerfG, Beschluss vom 25. August 1994 - 1 BvR 1423/92 - BGH, Beschluss vom 3. Mai 2016- 3 StR 449/15 -, beide juris).
  • BGH, 24.08.1999 - 1 StR 672/98

    Untreue; Aufsichtsrat; Mandatsniederlegung; Verfahrensaussetzung; Akteneinsicht;

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2021 - 3 RVs 19/21
    Vor diesem Hintergrund war auch eine weitergehende Würdigung der Beweislage in dem die Beweiserhebung ablehnenden Beschluss ausnahmsweise entbehrlich (vgl. BGH, Urteil vom 5. Januar 1982 - 5 StR 567/81 - Beschluss vom 24. August 1999 - 1 StR 672/98 - beide juris).
  • BGH, 04.05.1999 - 1 StR 122/99

    Versuch; Betrug; Scheckbetrug; Hilfsbeweisantrag; Aufklärungspflicht; freie

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2021 - 3 RVs 19/21
    Denn sie hätte auch im Falle ihrer Bestätigung keinen Einfluss auf die tatrichterliche Überzeugung vom entscheidungserheblichen Sachverhalt gehabt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 1999 - 1 StR 122/99 - Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 154/13 -, beide juris; Julius in: Gercke/Julius/Temming/Zöller, Strafprozessordnung, 6. Aufl. 2019, § 244, Rn. 30; Trüg/Habetha, in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Aufl. 2016, § 244, Rn. 240; Meyer-Goßner, StPO, 63. Auflage 2020, § 244, Rn. 56).
  • ArbG Berlin, 12.09.2022 - 22 Ca 223/22

    Kündigung wegen Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit

    Ebenso kann dahinstehen, ob die Mehrdeutigkeit des Videos deshalb nicht zugunsten des Klägers zu berücksichtigen sein könnte, weil sie von dem Kläger bewusst im Sinne eines "strategischen Spiels" (vgl. OLG Hamm 01.06.2021 ‒ III-3 RVs 19/21, BeckRS 2021, 13768 und juris, jeweils Rn. 11) genutzt wird, um unter (formaler) Wahrung einer (angenommenen) "Grenze des Sagbaren" (vgl. dazu VG Potsdam 20.05.2019 ‒ 1 L 372/19, BeckRS 2019, 9292, Rn. 17; Goertz, Kriminalistik 2021, 658, 663) eine Aussage zu verdecken, die sich indes ("zwischen den Zeilen") dem von ihm angesprochenen Publikum als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängt (vgl. LAG Baden-Württemberg 02.02.2022 ‒ 10 Sa 66/21, NZA-RR 2022, 262, 265, Rn. 41).
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