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   LG Landau/Pfalz, 17.05.2013 - 3 S 134/12   

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https://dejure.org/2013,25949
LG Landau/Pfalz, 17.05.2013 - 3 S 134/12 (https://dejure.org/2013,25949)
LG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 17.05.2013 - 3 S 134/12 (https://dejure.org/2013,25949)
LG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 17. Mai 2013 - 3 S 134/12 (https://dejure.org/2013,25949)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 26 Abs 1 WoEigG, § 43 Nr 4 WoEigG, § 20 UmwG
    Wohnungseigentum: Übergang des Verwalteramts bei Verschmelzung der ursprünglichen Verwaltungsgesellschaft zu einer Tochtergesellschaft; vorsorgliche Kündigung des Verwaltervertrages und Zahlung einer Vergütung an den Verwalter zwecks Klaglosstellung; Anfechtungsbefugnis ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsgemäße Verwaltung bei vorsorglicher Kündigung des Verwalteramtes bei Verschmelzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vor neuer Verwalterbestellung Vergleichsangebote einholen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 744
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • AG Frankenthal, 21.05.2012 - 3b C 566/11
    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 17.05.2013 - 3 S 134/12
    Die weitergehenden Rechtsmittel gegen die Urteile des Amtsgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 18.06.2012, Az. 3b C 564/11 und 3b C 565/11, sowie vom 21.05.2012, Az. 3b C 566/11, werden unter Abweisung der in zweiter Instanz durch die Klägerin zu 1. erhobenen Feststellungsklagen zurückgewiesen.

    Die Klägerin zu 1. hat die Kosten des Verfahrens vor dem Amtsgericht Frankenthal (Pfalz), Az. 3b C 566/11, zu tragen.

    Die Anfechtungsklagen der Klägerin zu 1. wies das Amtsgericht mit Urteil vom 21.05.2012 (Az. 3b C 566/11) als unzulässig ab, weil das Verwalteramt der Fa. G. nicht auf die Klägerin zu 1. übergegangen und die Klägerin zu 1. daher nicht anfechtungsberechtigt sei.

  • LG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 S 97/11

    Verwalter: Keine Amtsübertragung ohne Eigentümerzustimmung!

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 17.05.2013 - 3 S 134/12
    Es widersprach nicht ordnungsgemäßer Verwaltung angesichts der mit Wirkung zum 03.09.2011 erfolgten Verschmelzung der Fa. G. auf die Klägerin zu 1. und der nach der in der Rspr. (zuletzt LG Frankfurt, Beschl. v. 20.08.2012, 2-09 S 97/11, Rz. 2 zit. nach ; vgl. auch Jennißen- Jennißen , aaO, § 26 Rn. 18) vertretenen Ansicht damit einhergehenden Beendigung des Verwalteramtes der Fa. G. vorsorglich die Kündigung des Verwaltervertrages zu beschließen.

    Die Kammer schließt sich derjenigen Auffassung an (LG Frankfurt, Beschl. v. 20.08.2012, 2-09 S 97/11, Rz. 2; OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2006, 2 Wx 5/06, Rz. 3 ff.; OLG Köln, Beschl. v .24.09.2003, 2 Wx 28/03, Rz. 17 f. m.w.N., jeweils zit. nach ; Jennißen- Jennißen , aaO, § 26 Rn. 18; vgl. auch Bärmann- Merle , aaO, § 26 Rn. 174; offen lassend OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.05.1990, 3 Wx 159/90, Rz. 11, zit. nach ; aA Zajonz/Nachtwey , ZfIR 2008, 701; Wicke/Menzel , MittBayNot 2009, 203, jeweils mit zahlr. Nachw.), die generell davon ausgeht, dass das Amt des Verwalters an die jeweils bestellte (natürliche oder juristische) Person gebunden ist und im Interesse der Wohnungseigentümer ein Übergang des Verwalteramtes ausscheidet, weil diese sich keine andere, von ihnen nicht gem. § 26 Abs. 1 WEG zum Verwalter bestellte Rechtsperson aufdrängen lassen müssen.

  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 17.05.2013 - 3 S 134/12
    Unabhängig von der streitigen, von der Rspr. (vgl. BGH, Beschl. v. 20.06.2002, V ZB 39/01, Rz. 19 m.w.N.; aA Jennißen- Suilmann , WEG, 3. Aufl. 2012, § 46 Rn. 53 ff. m.w.N.) bejahten Frage, ob ein Abberufungsbeschluss der Anfechtung durch den abberufenen Verwalter unterliegt, handelt es sich jedenfalls bei den jeweils zu den TOP 2 und 3 gefassten Beschlüssen, wie die Beklagten zu Recht geltend machen, lediglich um eine interne Willensbildung der Wohnungseigentümer mit dem Inhalt, dass ein wichtiger Grund für die Kündigung des Verwaltervertrages mit der Fa. G. gegeben sei (TOP 3) und ein Anlass vorliege, gegenüber der Klägerin zu 1. einem der Rechtsnachfolgerin seitens der Fa. G. angezeigten Übergang des Verwalteramtes sowie des Verwaltervertrages zu widersprechen (TOP 2).

    Weder für die Frage der Berechtigung der gegenüber der Fa. G. (bzw. ihrer Rechtsnachfolgerin) auszusprechenden Kündigung des Verwaltervertrages noch für die Frage eines Überganges des Verwalteramtes von der Fa. G. auf die Klägerin zu 1. entfalten diese Beschlüsse eine unmittelbare Wirkung, so dass insoweit kein Anfechtungsinteresse der Klägerin zu 1. besteht (vgl. zum Kündigungsbeschluss: BGH, Beschl. v. 20.06.2002, V ZB 39/01, Rz. 18, zit. nach ).

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 17.05.2013 - 3 S 134/12
    cc) Die zulässigen Anfechtungsklagen der Kläger zu 2. bis 5. gegen die jeweilige Ablehnung des durch die Kläger zu 2. und 3. zu TOP 8 gestellten Beschlussantrages (vgl. zur Zulässigkeit der Anfechtungsklage: BGH, Urt. v. 15.01.2010, V ZR 114/09, Ls. 1, zit. nach ) sind schon deswegen nicht begründet, weil den Wohnungseigentümern für eine entsprechende Beschlussfassung die Beschlusskompetenz gefehlt hätte.
  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 17.05.2013 - 3 S 134/12
    Die nachträgliche Eventual-Klagenhäufung in zweiter Instanz, die wie eine Klageänderung iSd §§ 263, 533 ZPO zu behandeln ist (BGH, Urt. v. 27.09.2006 , VIII ZR 19/04, Rz. 8 m.w.N., zit. nach ), ist zuzulassen, weil die Anträge sachdienlich sind und sich die Feststellungsklagen auf die bereits in erster Instanz vorgetragenen Tatsachen stützen, § 533 ZPO.
  • BGH, 30.11.2012 - V ZR 234/11

    Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Wohnungseigentümer; Beschluss

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 17.05.2013 - 3 S 134/12
    Eine ordnungsgemäße Verwaltung wäre vielmehr nur dann zu verneinen, wenn für einen verständigen Wohnungseigentümer ohne weiteres ersichtlich gewesen wäre, dass das mit der Beschlussfassung anvisierte Ziel - die Beendigung des Verwaltervertrages mit der Fa. G. für den restlichen Bestellungszeitraum - aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen von vornherein nicht erreichbar war (vgl. BGH, Urt. v. 30.11.2012, V ZR 234/11, Rz. 16, zit. nach ).
  • BGH, 13.01.2012 - V ZR 129/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anforderungen an die Einladung zu einer

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 17.05.2013 - 3 S 134/12
    Hierfür ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn die Tagesordnungspunkte und die vorgesehenen Beschlüsse so genau bezeichnet sind, dass die Wohnungseigentümer verstehen und überblicken können, was in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erörtert und beschlossen werden soll und welche Auswirkungen der vorgesehene Beschluss insoweit auf die Gemeinschaft und sie selbst hat; regelmäßig reicht eine schlagwortartige Bezeichnung aus (BGH, Urt. v. 13.01.2012, V ZR 129/11, Rz. 9 m.w.N., zit. nach ).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.1990 - 3 Wx 159/90

    Übergang des Amtes des WEG-Verwalters im Wege der Gesamtrechtsnachfolge

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 17.05.2013 - 3 S 134/12
    Die Kammer schließt sich derjenigen Auffassung an (LG Frankfurt, Beschl. v. 20.08.2012, 2-09 S 97/11, Rz. 2; OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2006, 2 Wx 5/06, Rz. 3 ff.; OLG Köln, Beschl. v .24.09.2003, 2 Wx 28/03, Rz. 17 f. m.w.N., jeweils zit. nach ; Jennißen- Jennißen , aaO, § 26 Rn. 18; vgl. auch Bärmann- Merle , aaO, § 26 Rn. 174; offen lassend OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.05.1990, 3 Wx 159/90, Rz. 11, zit. nach ; aA Zajonz/Nachtwey , ZfIR 2008, 701; Wicke/Menzel , MittBayNot 2009, 203, jeweils mit zahlr. Nachw.), die generell davon ausgeht, dass das Amt des Verwalters an die jeweils bestellte (natürliche oder juristische) Person gebunden ist und im Interesse der Wohnungseigentümer ein Übergang des Verwalteramtes ausscheidet, weil diese sich keine andere, von ihnen nicht gem. § 26 Abs. 1 WEG zum Verwalter bestellte Rechtsperson aufdrängen lassen müssen.
  • OLG Köln, 24.09.2003 - 2 Wx 28/03

    Bindung des Verwalteramts einer Wohnungseigentümergemeinschaft an die Person des

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 17.05.2013 - 3 S 134/12
    Die Kammer schließt sich derjenigen Auffassung an (LG Frankfurt, Beschl. v. 20.08.2012, 2-09 S 97/11, Rz. 2; OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2006, 2 Wx 5/06, Rz. 3 ff.; OLG Köln, Beschl. v .24.09.2003, 2 Wx 28/03, Rz. 17 f. m.w.N., jeweils zit. nach ; Jennißen- Jennißen , aaO, § 26 Rn. 18; vgl. auch Bärmann- Merle , aaO, § 26 Rn. 174; offen lassend OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.05.1990, 3 Wx 159/90, Rz. 11, zit. nach ; aA Zajonz/Nachtwey , ZfIR 2008, 701; Wicke/Menzel , MittBayNot 2009, 203, jeweils mit zahlr. Nachw.), die generell davon ausgeht, dass das Amt des Verwalters an die jeweils bestellte (natürliche oder juristische) Person gebunden ist und im Interesse der Wohnungseigentümer ein Übergang des Verwalteramtes ausscheidet, weil diese sich keine andere, von ihnen nicht gem. § 26 Abs. 1 WEG zum Verwalter bestellte Rechtsperson aufdrängen lassen müssen.
  • OLG Köln, 09.02.2006 - 2 Wx 5/06

    Wohnungsrecht, Mietrecht

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 17.05.2013 - 3 S 134/12
    Die Kammer schließt sich derjenigen Auffassung an (LG Frankfurt, Beschl. v. 20.08.2012, 2-09 S 97/11, Rz. 2; OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2006, 2 Wx 5/06, Rz. 3 ff.; OLG Köln, Beschl. v .24.09.2003, 2 Wx 28/03, Rz. 17 f. m.w.N., jeweils zit. nach ; Jennißen- Jennißen , aaO, § 26 Rn. 18; vgl. auch Bärmann- Merle , aaO, § 26 Rn. 174; offen lassend OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.05.1990, 3 Wx 159/90, Rz. 11, zit. nach ; aA Zajonz/Nachtwey , ZfIR 2008, 701; Wicke/Menzel , MittBayNot 2009, 203, jeweils mit zahlr. Nachw.), die generell davon ausgeht, dass das Amt des Verwalters an die jeweils bestellte (natürliche oder juristische) Person gebunden ist und im Interesse der Wohnungseigentümer ein Übergang des Verwalteramtes ausscheidet, weil diese sich keine andere, von ihnen nicht gem. § 26 Abs. 1 WEG zum Verwalter bestellte Rechtsperson aufdrängen lassen müssen.
  • OLG Hamm, 02.09.1996 - 15 W 138/96

    Veruntreuung von Fremdgeldern einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Abwahl des

  • LG Hamburg, 18.08.2010 - 318 S 77/09

    Zur Abberufung eines Verwalters

  • LG München I, 09.05.2012 - 36 S 11929/10

    Wohnungseigentumssache: Anforderungen an den Eigentümerbeschluss über eine

  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der

  • BGH, 21.02.2014 - V ZR 164/13

    Wohnungseigentum: Folgen einer Verschmelzung der zur Verwalterin bestellten

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil u.a. in ZWE 2014, 46 ff. veröffentlicht ist, sieht die Beschlussanfechtungsklage der Klägerin zu 1 als unzulässig an.
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