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   LG Münster, 22.03.2011 - 03 S 208/10   

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https://dejure.org/2011,22934
LG Münster, 22.03.2011 - 03 S 208/10 (https://dejure.org/2011,22934)
LG Münster, Entscheidung vom 22.03.2011 - 03 S 208/10 (https://dejure.org/2011,22934)
LG Münster, Entscheidung vom 22. März 2011 - 03 S 208/10 (https://dejure.org/2011,22934)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kläger hat keinen Anspruch auf Schadensersatz für die Beseitigung des Schimmels in der Mietwohnung und Kostenerstattung für das Privatgutachten; Schadensersatzanspruch für die Beseitigung des Schimmels in der Mietwohnung und Anspruch auf Kostenerstattung des ...

  • meinmietrecht.de

    Schimmelpilzbefall auf Grund eines bauphysikalischen Mangels der Wohnung - Schadensersatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 535
    Kläger hat keinen Anspruch auf Schadensersatz für die Beseitigung des Schimmels in der Mietwohnung und Kostenerstattung für das Privatgutachten; Schadensersatzanspruch für die Beseitigung des Schimmels in der Mietwohnung und Anspruch auf Kostenerstattung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wenn Styropor-Wärmedämmung zu Schimmelpilzbefall führt ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Untaugliche Innendämmung führt zu Schimmel - Dafür ist die Vermieterin verantwortlich: Mieter muss Sanierungskosten nicht ersetzen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Schimmelbefall aufgrund von Styropor-Wärmedämmung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.05.1994 - XII ZR 188/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Beschädigungen vermieteter Räume

    Auszug aus LG Münster, 22.03.2011 - 3 S 208/10
    Der Vermieter, der den Mieter auf Schadensersatz in Anspruch nimmt, muss zunächst darlegen, dass die Schadensursache weder aus seinem Verantwortungsbereich noch aus seinem Pflichtenkreis stammt, sondern in dem Herrschafts- und Obhutsbereich des Mieters begründet ist (vgl. BGHZ 126, 124; Eisenschmid, in: Schmidt/Futterer, MietR, 10. Auflage 2011, § 536 BGB, Rn. 452) Der Vermieter muss sämtliche Umstände ausräumen, die aus seinem Gefahrenbereich herrühren und insbesondere die Beschaffenheit der Mietsache betreffen.
  • LG Hamburg, 26.09.1997 - 311 S 88/96
    Auszug aus LG Münster, 22.03.2011 - 3 S 208/10
    Mieträume müssen in bauphysikalischer Hinsicht so beschaffen sein, dass bei einem Wandabstand der Möbel von nur wenigen Zentimetern, wie er im allgemeinen bereits durch das Vorhandensein einer Scheuerleiste gewährleistet ist, sich Feuchtigkeitsschäden durch Tauwasserniederschlag nicht bilden können, vgl. LG Hamburg, Urteil vom 29.08.1997, 311 S 88/96, WuM 2000, 329; Schmidt/Futterer a.a.O., § 536 BGB Rn.212; AG Osnabrück, Urteil vom 4.7.2005 - 14 C 385/04, NZM 2006, 224 (225).
  • AG Osnabrück, 04.07.2005 - 14 C 385/04

    Wohnraummiete: Feuchtigkeits- und Schimmelbildung aufgrund mangelhafter

    Auszug aus LG Münster, 22.03.2011 - 3 S 208/10
    Mieträume müssen in bauphysikalischer Hinsicht so beschaffen sein, dass bei einem Wandabstand der Möbel von nur wenigen Zentimetern, wie er im allgemeinen bereits durch das Vorhandensein einer Scheuerleiste gewährleistet ist, sich Feuchtigkeitsschäden durch Tauwasserniederschlag nicht bilden können, vgl. LG Hamburg, Urteil vom 29.08.1997, 311 S 88/96, WuM 2000, 329; Schmidt/Futterer a.a.O., § 536 BGB Rn.212; AG Osnabrück, Urteil vom 4.7.2005 - 14 C 385/04, NZM 2006, 224 (225).
  • AG Osnabrück, 04.11.1999 - 47 C 216/99

    Mietminderung bei defektem Briefkasten, Unbenutzbarkeit des mitvermieteten

    Auszug aus LG Münster, 22.03.2011 - 3 S 208/10
    Mieträume müssen in bauphysikalischer Hinsicht so beschaffen sein, dass bei einem Wandabstand der Möbel von nur wenigen Zentimetern, wie er im allgemeinen bereits durch das Vorhandensein einer Scheuerleiste gewährleistet ist, sich Feuchtigkeitsschäden durch Tauwasserniederschlag nicht bilden können, vgl. LG Hamburg, Urteil vom 29.08.1997, 311 S 88/96, WuM 2000, 329; Schmidt/Futterer a.a.O., § 536 BGB Rn.212; AG Osnabrück, Urteil vom 4.7.2005 - 14 C 385/04, NZM 2006, 224 (225).
  • LG Aachen, 02.07.2015 - 2 S 327/14

    Häufiges Lüften kann unzumutbar sein!

    Ein u.U. erforderlicher größerer Abstand von der Wand erfordert einen entsprechenden Hinweis des Vermieters (LG Münster, Urteil vom 22.03.2011 - 3 S 208/10 m.w.N.; Eisenschmid , in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 11. Auflage 2013, § 536 BGB Rn. 235 m.w.N.).
  • AG Bremen, 16.06.2015 - 9 C 447/13

    Mietminderung wegen Schimmelpilzbefalls

    Ein regelmäßiges Stoßlüften von mehr als 1-2 mal am Tag wird nicht ohne Weiteres vom Mieter geschuldet; auch darf der Mieter seine Möbel grundsätzlich bis an die Wand heran stellen (vgl. LG Münster, WuM 2011, 359).
  • AG Bremen, 18.06.2015 - 9 C 447/13

    Muss der Mieter Schimmelbildung vermeiden?

    Ein regelmäßiges Stoßlüften von mehr als 1-2 mal am Tag wird nicht ohne Weiteres vom Mieter geschuldet; auch darf der Mieter seine Möbel grundsätzlich bis an die Wand heran stellen (vgl. LG Münster, WuM 2011, 359).
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