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   LG Siegen, 09.02.1989 - 3 S 215/88   

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https://dejure.org/1989,3110
LG Siegen, 09.02.1989 - 3 S 215/88 (https://dejure.org/1989,3110)
LG Siegen, Entscheidung vom 09.02.1989 - 3 S 215/88 (https://dejure.org/1989,3110)
LG Siegen, Entscheidung vom 09. Februar 1989 - 3 S 215/88 (https://dejure.org/1989,3110)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 521
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Heidelberg, 03.10.1986 - 5 S 104/86

    Zustimmung des Mieters zur Verlegung eines Kabelanschlusses

    Auszug aus LG Siegen, 09.02.1989 - 3 S 215/88
    Eine derartige Nebenpflicht des Vermieters könnte nur verneint werden, wenn überwiegende Interessen des Vermieters oder Dritter entgegenstünden (LG Heidelberg, WuM 1987, 17 ; vgl. auch Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., II Rdn. 209 m.w.N. in Rdn. 20).
  • AG Wuppertal, 15.11.1985 - 91 C 491/85
    Auszug aus LG Siegen, 09.02.1989 - 3 S 215/88
    Auch die Entscheidung des Amtsgerichts Wuppertal (MDR 1986, 412), in der eine Duldungsverpflichtung des Vermieters um Anschluss eines Breitbandkabelanschlusses abgelehnt wurde, geht ausweislich der Entscheidungsgründe davon aus, dass eine Duldungsverpflichtung jedenfalls dann angenommen werden kann, wenn der Mieter den Vermieter von allen aus dem Breitbandkabelanschluss resultierenden Kosten freistellt.
  • OLG Frankfurt, 22.07.1992 - 20 REMiet 1/91

    Mietvertrag über Wohnraum: Anspruch des Mieters zur Errichtung einer

    Der Mieter stellt den Vermieter von allen im Zusammenhang mit der Installation der Antenne entstehenden Kosten und Gebühren, auch soweit sie aus der Pflicht des Mieters sich ergeben, nach Beendigung des Mietverhältnisses die Antenne zu entfernen (§ 556 BGB; siehe auch BGHZ 81, 146/150 = NJW 1981, 2564 = MDR 1981, 1008; LG Berlin MDR 1987, 234), oder aus derjenigen, für sämtliche durch die Antenne verursachten Schäden zu haften (Pfeifer Satellitenantennen aaO S. 27), oder schließlich aus der im Einzelfall möglichen Pflicht, bei späterer Errichtung einer Gemeinschaftssatellitenantenne bzw. dem Anschluß des Hauses an das Kabelfernsehen durch den Vermieter die Einzelantenne zu entfernen, frei (Ricker NJW 1991, 602/605; zum Breitbandkabelanschluß siehe LG Heidelberg WuM 1987, 17; LG Siegen NJW-RR 1989, 521; Emmerich/Sonnenschein Miete 6. Aufl. §§ 535, 536 BGB Rn. 18).
  • OLG Frankfurt, 22.07.1992 - REMiet 1/91

    Mietvertrag über Wohnraum: Anspruch des Mieters zur Errichtung einer

    Der Mieter stellt den Vermieter von allen im Zusammenhang mit der Installation der Antenne entstehenden Kosten und Gebühren, auch soweit sie aus der Pflicht des Mieters sich ergeben, nach Beendigung des Mietverhältnisses die Antenne zu entfernen (§ 556 BGB; siehe auch BGHZ 81, 146/150 = NJW 1981, 2564 = MDR 1981, 1008; LG Berlin MDR 1987, 234 [LG Berlin 19.09.1986 - 64 S 111/86]), oder aus derjenigen, für sämtliche durch die Antenne verursachten Schäden zu haften (Pfeifer Satellitenantennen aaO S. 27), oder schließlich aus der im Einzelfall möglichen Pflicht, bei späterer Errichtung einer Gemeinschaftssatellitenantenne bzw. dem Anschluß des Hauses an das Kabelfernsehen durch den Vermieter die Einzelantenne zu entfernen, frei (Ricker NJW 1991, 602/605; zum Breitbandkabelanschluß siehe LG Heidelberg WuM 1987, 17 [LG Heidelberg 03.10.1986 - 5 S 104/86]; LG Siegen NJW-RR 1989, 521; Emmerich/Sonnenschein Miete 6. Aufl. §§ 535, 536 BGB Rn. 18).
  • LG Heilbronn, 21.08.1991 - 1a S 308/91

    Ein Vermieter, der über Jahre hinweg unpünktliche Mietzinszahlungen (hier:

    aa) Die Frage, ob ein Vermieter aufgrund mietvertraglicher Nebenpflichten verpflichtet ist, dem Mieter die Zustimmung zum Anschluss an das Breitbandkabelnetz zu erteilen, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten und keineswegs im Sinne einer eindeutig herrschenden Auffassung geklärt (vgl. BayVerfGH , NJW-RR 1990, 593 mit Überblick über den Meinungsstand; LG Siegen, NJW-RR 1989, 521).
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