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   VGH Baden-Württemberg, 11.05.2022 - 3 S 3180/19   

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VGH Baden-Württemberg, 11.05.2022 - 3 S 3180/19 (https://dejure.org/2022,16858)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.05.2022 - 3 S 3180/19 (https://dejure.org/2022,16858)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Mai 2022 - 3 S 3180/19 (https://dejure.org/2022,16858)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 1 S 1 UmwRG, § 1 Abs 4 UmwRG, § 2 Abs 1 UmwRG, § 2 Abs 4 UmwRG, § 3 UmwRG
    Vereinbarkeit des § 13b BauGB mit Europarecht; Vorrang der Innenentwicklung ist keine zwingende Planungsvorgabe; Ausweisung von allgemeinen Wohngebieten in Bebauungsplänen gemäß § 13b BauGB; keine Berücksichtigung von Überschreitungen der zulässigen Grundfläche beim 10.000 m²- ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umweltschutzvereinigung; Strategische Umweltprüfung; Bebauungsplan; Außenbereichsflächen; beschleunigtes Verfahren; Allgemeines Wohngebiet; Vorrang der Innenentwicklung; Aarhus-Konvention

  • rechtsportal.de

    Umweltschutzvereinigung; Strategische Umweltprüfung; Bebauungsplan; Außenbereichsflächen; beschleunigtes Verfahren; Allgemeines Wohngebiet; Vorrang der Innenentwicklung; Aarhus-Konvention

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2020 - 3 S 6/20

    Vereinbarkeit des § 13b BauGB mit Europarecht; Vorrang der Innenentwicklung ist

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2022 - 3 S 3180/19
    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung zu § 13 b BauGB fest (vgl. Beschl. v. 14.04.2020 - 3 S 6/20 -, juris).

    Am 31.12.2019 hat er im Verfahren 3 S 6/20 den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO gestellt.

    Mit Beschluss vom 14.04.2020 - 3 S 6/20 - hat der Senat den Bebauungsplan insoweit vorläufig außer Vollzug gesetzt, als er Betriebe des Beherbergungsgewerbes für ausnahmsweise zulässig erklärte, denn es handele sich dabei nicht um eine Wohnnutzung i.S. des § 13 b BauGB.

    Dem Senat liegt der Bebauungsplan "Oberer Kittel/Wüstes Stück" der Gemeinde Gaiberg vom 27. Februar 2019 in der Fassung der Beschlüsse vom 16. Dezember 2020 und vom 16. März 2022 nach Durchführung ergänzender Verfahren, die Akten des Bebauungsplanverfahrens (6 Leitz-Ordner und 2 Hefte) sowie die Akten aus den Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes 3 S 6/20 und 3 S 1394/21 vor.

    In seinem Beschluss vom 14.04.2020 im Verfahren 3 S 6/20 (VBlBW 2020, 501) hat der Senat dazu ausgeführt:.

    (1) Der Senat hat sich mit dieser Frage bereits in seinem Beschluss vom 14.04.2020 im Verfahren 3 S 6/20 auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes befasst.

    (2.3) Wie sich bereits aus den Ausführungen im Verfahren 3 S 6/20 ergibt, hat der Gesetzgeber aber die Gründe für die Entscheidung, keine Umweltprüfung durchzuführen, der Öffentlichkeit durchaus zugänglich gemacht.

    Im Beschluss vom 14.04.2020 im Verfahren 3 S 6/20 auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat der Senat dazu ausgeführt:.

    Auch mit dieser Frage hat sich der Senat bereits im Verfahren 3 S 6/20 befasst und dazu ausgeführt:.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2018 - 3 S 1523/16

    Normenkontrolle; DIN-Vorschriften; Einberufung Gemeinderat; Auslegung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2022 - 3 S 3180/19
    Zwar hat sich der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung zu § 13b BauGB (BT-Drs. 18/10942 S. 47) nicht mehr detailliert mit den Voraussetzungen des Anhangs II der Plan-UP-RL auseinandergesetzt; er hat aber eine solche Prüfung im Zusammenhang mit der Einführung des     § 13a BauGB, auf den § 13 b BauGB verweist, vorgenommen (BT-Drs. 16/2496 S. 12 ff.; dazu auch ausführlich Senatsurt. v. 02.08.2018 - 3 S 1523/16 - VBlBW 2019.26).

    Zwar hat sich der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung zu § 13b BauGB (BT-Drs. 18/10942 S. 47) nicht mehr detailliert mit den Voraussetzungen des Anhangs II der Plan-UP-RL auseinandergesetzt; er hat aber eine solche Prüfung im Zusammenhang mit der Einführung des § 13 a BauGB, auf den § 13 b BauGB verweist, vorgenommen (BT-Drs. 16/2496 S. 12 ff.; dazu auch ausführlich Senatsurt. v. 02.08.2018 - 3 S 1523/16 - VBlBW 2019.26).

    Der Antragsgegnerin ist diesbezüglich im Ergebnis zuzustimmen (so schon Senatsurt. v. 02.08.2018 - 3 S 1523/16 - VBlBW 2019.26).

  • BVerwG, 31.07.2014 - 4 BN 12.14

    Bebauungsplan; Erforderlichkeit eines ~; ~ der Innenentwicklung; beschleunigtes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2022 - 3 S 3180/19
    Er muss der Öffentlichkeit die Gründe zugänglich machen, warum er für Bebauungspläne gemäß § 13 b BauGB keine Umweltprüfung fordert (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 31.07.2014 - 4 BN 12.14 - BauR 2014, 1898).

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht für Bebauungspläne nach § 13 a BauGB entschieden (vgl. Beschl. v. 31.07.2014 - 4 BN 12.14 - BauR 2014, 1898).

    92 Zu der vergleichbar gelagerten Frage, ob § 1 Abs. 3 BauGB an die Erforderlichkeit von Bebauungsplänen der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB höhere Anforderungen stelle als bei im Regelverfahren aufgestellten Bebauungsplänen, hat das Bundesverwaltungsgericht es dementsprechend abgelehnt, aus dem Wortlaut des § 13 a BauGB oder aus einzelnen das Verhältnis des Bebauungsplans zum Flächennutzungsplan betreffende Vorschriften höhere Anforderungen an die Erforderlichkeit abzuleiten (vgl. Beschl. v. 31.07.2014 - 4 BN 12.14 - BauR 2014, 1898).

  • VGH Bayern, 09.05.2018 - 2 NE 17.2528

    Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung - Vereinfachtes Verfahren nach §

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2022 - 3 S 3180/19
    Hinzu kommt der nur eingeschränkte zeitliche Geltungsbereich des § 13 b BauGB, wonach ein Verfahren nach dieser Norm nur bis zum 31.12.2019 eingeleitet werden konnte und der Satzungsbeschluss bis zum 31.12.2021 zu fassen ist (vgl. dazu auch BayVGH, Beschl. v. 09.05.2018 - 2 NE 17.2528 - NUR 2019, 421).

    In Rechtsprechung und Literatur überwiegt demnach auch die Auffassung, dass nicht nur reine Wohngebiete, sondern auch allgemeine Wohngebiete festgesetzt werden können, wenn auch mit Unterschieden im Einzelnen zu der Frage, welche in einem allgemeinen Wohngebiet nur ausnahmsweise zulässigen Nutzung nach § 1 Abs. 6 BauNVO ausgeschlossen werden müssen (vgl. nur BayVGH, Beschl. v. 04.05.2018 - 15 NE 18.382 - juris und Beschl. v. 09.05.2018 - 2 NE 17.2528 - NuR, 2019 421, 0VG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 07.06.2018 - 1 C 11757/17 - juris, Grotefels, Bebauungspläne nach § 13 b BauGB versus Boden- und Flächenschutz, UPR, 2018, 321/324 und 325, Rieger, in: Schrödter, BauGB, Komm., 9. Aufl., 2019, Rn. 8 zu § 13 b).

  • EuGH, 25.06.2020 - C-24/19

    Ein Erlass und ein Rundschreiben, die die allgemeinen Voraussetzungen für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2022 - 3 S 3180/19
    (2) In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) ist geklärt, dass das Hauptziel der Richtlinie 2001/42/EG nach ihrem Art. 1 darin besteht, Pläne und Programme, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben, bei ihrer Ausarbeitung und vor ihrer Annahme einer Umweltprüfung zu unterziehen (vgl. Urt. v. 25.06.2020 - C-24/19 - NuR 2020, 695 mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des EuGH).

    Im gleichen Sinne heißt es in Art. 3 Abs. 3 EUV, dass die Union insbesondere auf "ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität" hinwirkt (vgl. EuGH, Urt. v. 25.06.2020 - C-24/19 - NuR 2020, 695).

  • BVerwG, 12.11.2014 - 4 C 34.13

    Flugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2022 - 3 S 3180/19
    Allerdings ist das Vorliegen einer Entscheidung im Sinne der §§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, 2 Abs. 1 UmwRG eine Sachurteilsvoraussetzung (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.2013 - 4 C 14.12 - BVerwGE 149, 17 und Urt. v. 12.11.2014 - 4 C 34.13 - BVerwGE 150, 294).

    Dass sie offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen werden können - das ist insoweit der rechtliche Maßstab (vgl. dazu erneut BVerwG, Urt. v. 19.12.2013 - 4 C 14.12 - BVerwGE 149, 17 und Urt. v. 12.11.2014 - 4 C 34.13 - BVerwGE 150, 294) -, behauptet auch die Antragsgegnerin nicht.

  • BVerwG, 19.12.2013 - 4 C 14.12

    Flugverfahren; Anflugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Natura 2000-Gebiet;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2022 - 3 S 3180/19
    Allerdings ist das Vorliegen einer Entscheidung im Sinne der §§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, 2 Abs. 1 UmwRG eine Sachurteilsvoraussetzung (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.2013 - 4 C 14.12 - BVerwGE 149, 17 und Urt. v. 12.11.2014 - 4 C 34.13 - BVerwGE 150, 294).

    Dass sie offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen werden können - das ist insoweit der rechtliche Maßstab (vgl. dazu erneut BVerwG, Urt. v. 19.12.2013 - 4 C 14.12 - BVerwGE 149, 17 und Urt. v. 12.11.2014 - 4 C 34.13 - BVerwGE 150, 294) -, behauptet auch die Antragsgegnerin nicht.

  • VGH Baden-Württemberg - 3 S 3705/20 (anhängig)

    H. gegen Gemeinde Gaiberg wegen Gültigkeit des Bebauungsplans "Oberer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2022 - 3 S 3180/19
    Am 19.11.2020 haben vier Einwohner der Antragsgegnerin - sie sind Eigentümer zweier unmittelbar an das Plangebiet angrenzender Grundstücke - ein weiteres - zwischenzeitlich übereinstimmend für erledigt erklärtes - Normenkontrollverfahren (3 S 3705/20) gegen den Bebauungsplan eingeleitet und geltend gemacht, die Antragsgegnerin habe die Gefahr, dass ihre Grundstücke, aber auch das Bebauungsplangebiet bei einem Starkregenereignis überschwemmt würden, nicht bewältigt, insbesondere sei die am Nordostrand des Plangebiets vorgesehene Mulde insoweit eine Gefahrenquelle.

    Darauf sowie auf die Gerichtsakten aus den Verfahren 3 S 3180/19 und 3 S 3705/20 wird ergänzend verwiesen.

  • EuGH, 08.09.2011 - C-89/10

    Q-Beef - Mit dem Unionsrecht unvereinbare nationale Abgaben - Abgaben, die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2022 - 3 S 3180/19
    Demgegenüber machen Umweltvereinigungen - wie der Antragsteller - im Verfahren nach §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UmwRG keine eigenen, ihnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte geltend (vgl. EuGH, Urt. v. 08.09.2011 - C-89/10 u.a. - juris, Rn. 32).
  • VGH Bayern, 04.05.2018 - 15 NE 18.382

    Vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2022 - 3 S 3180/19
    In Rechtsprechung und Literatur überwiegt demnach auch die Auffassung, dass nicht nur reine Wohngebiete, sondern auch allgemeine Wohngebiete festgesetzt werden können, wenn auch mit Unterschieden im Einzelnen zu der Frage, welche in einem allgemeinen Wohngebiet nur ausnahmsweise zulässigen Nutzung nach § 1 Abs. 6 BauNVO ausgeschlossen werden müssen (vgl. nur BayVGH, Beschl. v. 04.05.2018 - 15 NE 18.382 - juris und Beschl. v. 09.05.2018 - 2 NE 17.2528 - NuR, 2019 421, 0VG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 07.06.2018 - 1 C 11757/17 - juris, Grotefels, Bebauungspläne nach § 13 b BauGB versus Boden- und Flächenschutz, UPR, 2018, 321/324 und 325, Rieger, in: Schrödter, BauGB, Komm., 9. Aufl., 2019, Rn. 8 zu § 13 b).
  • BVerwG, 04.08.2009 - 4 CN 4.08

    Grundzüge der Planung; vereinfachtes Verfahren; Planänderung; Wechsel des

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.06.2018 - 1 C 11757/17

    Kein Bebauungsplan der Innenentwicklung außerhalb des Siedlungsbereichs einer

  • BVerwG, 25.06.2020 - 4 CN 5.18

    Antragsbefugnis; Bebauungsplanänderung; Bekanntmachung; Innenentwicklung;

  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 CN 4.16

    Antragsänderung; Baugrundstück; Bebauungsplan der Innenentwicklung;

  • BVerwG, 27.08.2020 - 4 CN 4.19

    Wiedernutzbarmachung von Flächen als Maßnahme der Innenentwicklung

  • BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09

    Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenobergrenze;

  • EuGH, 21.12.2016 - C-444/15

    Associazione Italia Nostra Onlus

  • BVerwG, 18.08.2015 - 4 CN 10.14

    Normenkontrolle; Antragsfrist; Bekanntmachung; Ausfertigungsmangel; ergänzendes

  • BVerwG, 12.07.2017 - 4 BN 7.17

    Rechtswirkung des ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB;

  • EuGH, 22.09.2011 - C-295/10

    Valciukiene u.a. - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der Umweltauswirkungen

  • VGH Bayern, 14.12.2021 - 1 NE 21.2369

    Kein Rechtsmissbrauch, wenn in einem Bebauungsplanverfahren lediglich ein Konzept

  • VGH Bayern, 20.12.2022 - 1 NE 22.2132

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen im beschleunigten Verfahren erlassenen

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die nach § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO erlaubten Überschreitungen der zulässigen Grundfläche bei der Prüfung, ob die Grundflächenbeschränkung eingehalten ist, außer Betracht bleiben (so VGH BW, U.v. 11.5.2022 - 3 S 3180/19 - BauR 2022, 1442), da nach der dargestellten Berechnung der Antragsgegnerin, zu der keine Einwände vorliegen, selbst dann die Gesamtgrundfläche noch unterhalb von 10.000 m² liegt.

    So können nach mittlerweile gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung in einem Bebauungsplan gemäß § 13b BauGB allgemeine Wohngebiete ausgewiesen werden; allerdings müssen - wie hier - die nach § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen ausgeschlossen werden (vgl. VGH BW, U.v. 11.5.2022 - 3 S 3180/19 - BauR 2022, 1442; OVG NW, U.v. 10.2.2022 - 7 D 260/20.NE - BauR 2022, 732; OVG SH, B.v. 24.11.2020 - 1 MR 10/20 - juris Rn. 40; SächsOVG, B.v. 18.6.2020 - 1 B 232/20 - juris Rn. 42; OVG RhPf, U.v. 7.6.2018 - 1 C 11757/17 - juris Rn. 30; BayVGH, B.v. 4.5.2018 - 15 NE 18.382 - juris Rn. 37).

  • VGH Bayern, 20.12.2022 - 1 NE 22.1938

    Eilantrag eines Landwirts gegen Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets

    Denn diese Nutzungen können auch im weitesten Wortsinnverständnis nicht vom Tatbestandsmerkmal "Wohnnutzungen" als gedeckt angesehen werden (vgl. BayVGH, U.v. 10.5.2022 - 15 N 21.2929 - juris Rn. 13; VGH BW, U.v. 11.5.2022 - 3 S 3180/19 - BauR 2022, 1442; OVG NW, U.v. 10.2.2022 - 7 D 260/20.NE - BauR 2022, 732; OVG SH, B.v. 24.11.2020 - 1 MR 10/20 - juris Rn. 40; SächsOVG, B.v. 18.6.2020 - 1 B 232/20 - juris Rn. 42; OVG RhPf, U.v. 7.6.2018 - 1 C 11757/17 - juris Rn. 30).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 15.01.2020 - 3 S 3180/19   

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https://dejure.org/2020,4274
VGH Baden-Württemberg, 15.01.2020 - 3 S 3180/19 (https://dejure.org/2020,4274)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.01.2020 - 3 S 3180/19 (https://dejure.org/2020,4274)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Januar 2020 - 3 S 3180/19 (https://dejure.org/2020,4274)
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Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Gaiberg: Schutz einer Streuobstwiese vor einem neuen Wohngebiet?

Sonstiges

  • VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)

    B. gegen Gemeinde Gaiberg wegen Gültigkeit des Bebauungsplans "Oberer Kittel/Wüstes Stück"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2020 - 3 S 6/20

    Vereinbarkeit des § 13b BauGB mit Europarecht; Vorrang der Innenentwicklung ist

    Am 27.11.2019 hat der Antragsteller gegen den Bebauungsplan das Normenkontrollverfahren eingeleitet (- 3 S 3180/19 -).
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