Weitere Entscheidung unten: LAG Sachsen, 08.04.2009

Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2008 - 3 Sa 254/08   

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https://dejure.org/2008,17057
LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2008 - 3 Sa 254/08 (https://dejure.org/2008,17057)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.10.2008 - 3 Sa 254/08 (https://dejure.org/2008,17057)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - 3 Sa 254/08 (https://dejure.org/2008,17057)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Tarifvertrag, Bauhauptgewerbe, Entgelttarifvertrag, Bezirkslohntarifvertrag, Innung, Anwendungstarifvertrag, Bindung, Auslegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des jeweiligen Bundestarifvertrags im Baugewerbe und der Entgelttarifverträge im Baugewerbe (TV Lohn/West) bei den nicht regionalspezifischen Sonderlohngruppen des Bauhauptgewerbes; Geltung der bundesweit geltenden Entgelttarifverträge im Baugewerbe (TV ...

  • Judicialis

    TVG § 4 Abs. 1; ; TV Lohn/West Bauhauptgewerbe § 2 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung des Bundestarifvertrags für nicht regionalspezifische Sonderlohngruppen des Bauhauptgewerbes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 458/04

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2008 - 3 Sa 254/08
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (vgl. BAG vom 12.11.2002 - 1 AZR 632/01 - BAG vom 22.03.2005 - 1 AZR 3/04; BAG vom 22.11.2005 - 1 AZR 458/04 - jeweils zitiert nach JURIS).
  • BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 3/04

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2008 - 3 Sa 254/08
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (vgl. BAG vom 12.11.2002 - 1 AZR 632/01 - BAG vom 22.03.2005 - 1 AZR 3/04; BAG vom 22.11.2005 - 1 AZR 458/04 - jeweils zitiert nach JURIS).
  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 632/01

    Sozialplan im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2008 - 3 Sa 254/08
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (vgl. BAG vom 12.11.2002 - 1 AZR 632/01 - BAG vom 22.03.2005 - 1 AZR 3/04; BAG vom 22.11.2005 - 1 AZR 458/04 - jeweils zitiert nach JURIS).
  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 944/08

    Auslegung einer tarifvertraglichen Verweisungsklausel

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 8. Oktober 2008 - 3 Sa 254/08 - teilweise aufgehoben.
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Rechtsprechung
   LAG Sachsen, 08.04.2009 - 3 Sa 254/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,63874
LAG Sachsen, 08.04.2009 - 3 Sa 254/08 (https://dejure.org/2009,63874)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 08.04.2009 - 3 Sa 254/08 (https://dejure.org/2009,63874)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 08. April 2009 - 3 Sa 254/08 (https://dejure.org/2009,63874)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Arbeitsgerichtsprozess - Verwirkung des Klagerechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 23.08.2006 - 4 AZR 417/05

    Wiederholte korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus LAG Sachsen, 08.04.2009 - 3 Sa 254/08
    Mit Schreiben ihrer nunmehrigen Prozessbevollmächtigten vom 30.08.2007 (Bl. 24/25 d. A.) ließ die Klägerin unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23.08.2006 - 4 AZR 417/05 - betreffend einen Eingruppierungsrechtsstreit zwischen der Beklagten und einem anderen Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass die korrigierende Rückgruppierung zum 01.02.2003 als rechtsmissbräuchlich erscheine und eine erneute Klagerhebung bei Ausbleiben einer außergerichtlichen Einigung beabsichtigt sei.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 23.08.2006 - 4 AZR 417/05 - NZA 2007, 516, 517 es u. a. als einen Vertrauensschutz auslösenden Umstand angesehen, wenn die Richtigkeit einer Eingruppierung durch den Vollzug eines Bewährungsaufstieges bestärkt wird.

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z. B. Urteil vom 23.08.2006 - 4 AZR 417/05 - NZA 2007, 516, 517, m. w. N.), kann es im Einzelfall gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) in der Erscheinungsform des widersprüchlichen Verhaltens verstoßen, wenn sich der Arbeitgeber auf die Fehlerhaftigkeit der bisherigen tariflichen Bewertung beruft.

    Der Vollzug eines Bewährungsaufstiegs erfordert über die Prüfung der Bewährung hinaus auch die Prüfung der Erfüllung der Eingruppierungsvoraussetzungen der Ausgangsvergütungsgruppe (vgl. BAG, Urteil vom 23.08.2006 - 4 AZR 417/05 - NZA 2007, 516, 517).

  • BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 35/06

    Verwirkung

    Auszug aus LAG Sachsen, 08.04.2009 - 3 Sa 254/08
    Ein Gläubiger ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Schuldner darauf aufmerksam zu machen, dass er sich vorbehält, ihn zukünftig bei Eintritt bestimmter Bedingungen gerichtlich zu belangen (vgl. BAG, Urteil vom 14.02.2007 - 10 AZR 35/06 - NZA 2007, 690, 691, m. w. N.).
  • LAG Hamm, 17.04.1997 - 4 Sa 1507/96

    Voraussetzungen für die Eingruppierung in eine höhere BAT- Vergütungsgruppe;

    Auszug aus LAG Sachsen, 08.04.2009 - 3 Sa 254/08
    Der Arbeitgeber wird durch die Verjährungsfristen hinreichend geschützt (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 17.04.1997 - 4 Sa 1507/96 - zitiert nach Juris).
  • BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 473/96

    Feststellungsinteresse für die Eingruppierungsklage - Anfechtung des

    Auszug aus LAG Sachsen, 08.04.2009 - 3 Sa 254/08
    Es handelt sich vorliegend um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die innerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z. B. Urteil vom 28.01.1998 - 4 AZR 473/96 - ZTR 1998, 329, m. w. N.) auch für die in der Vergangenheit liegenden Zeiträume keine Bedenken bestehen.
  • BAG, 14.07.1961 - 1 AZR 291/60

    Gewerkschaft - Angehörigkeit des Richters - Prozeß des DGB - Schadenersatz in

    Auszug aus LAG Sachsen, 08.04.2009 - 3 Sa 254/08
    Es kann jedoch nicht schon in einem bloßen Untätigbleiben der Beklagten gesehen werden (vgl. BAG, Urteil vom 14.07.1961 - 1 AZR 291/60 - NJW 1961, 2371).
  • BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 201/07

    Betriebsübergang - Kündigungstermin - Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Sachsen, 08.04.2009 - 3 Sa 254/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z. B. Urteil vom 21.08.2008 - 8 AZR 201/07 - NZA 2009, 29, 31, m. w. N.) ist das Klagerecht verwirkt, wenn der Arbeitnehmer es erst nach Ablauf eines längeren Zeitraums ausübt (Zeitmoment) und dadurch ein Vertrauenstatbestand beim Beklagten geschaffen worden ist, er werde nicht mehr gerichtlich belangt werden (Umstandsmoment).
  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 219/07

    Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit - Änderung der Senatsrechtsprechung

    Auszug aus LAG Sachsen, 08.04.2009 - 3 Sa 254/08
    Eine neue Klage steht dem Kläger nach einer Klagerücknahme immer frei, wie sich aus § 269 Abs. 6 ZPO ergibt (vgl. BAG, Urteil vom 20.05.2008 - 9 AZR 219/07 - NZA 2008, 1237, 1241, m. w. N.).
  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 280/94

    Eingruppierung eines Vermessungstechnikers

    Auszug aus LAG Sachsen, 08.04.2009 - 3 Sa 254/08
    Dies gilt auch, soweit der Feststellungsantrag Zinsforderungen zum Gegenstand hat (vgl. BAG, Urteil vom 26.07.1995 - 4 AZR 280/94 - ZTR 1996, 37, m. w. N.).
  • BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 34/91

    Tarifliche Ausschlußfrist - Klagerücknahme

    Auszug aus LAG Sachsen, 08.04.2009 - 3 Sa 254/08
    Für eine entsprechende Anwendung des § 204 BGB ist kein Raum, weil nach Wortlaut und Sinn des § 70 BAT-O bzw. § 37 Abs. 1 TVöD eine einmalige schriftliche Geltendmachung ausreichend ist (vgl. BAG, Urteil vom 07.11.1991 - 2 AZR 34/91 - NZA 1992, 521).
  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 160/02

    Betriebliche Altersversorgung bei vermuteter Arbeitsvermittlung/unerlaubter

    Auszug aus LAG Sachsen, 08.04.2009 - 3 Sa 254/08
    Der Berechtigte muss unter Umständen untätig gewesen sein, die den Eindruck erwecken konnten, dass er sein Recht nicht geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (vgl. BAG, Urteil vom 18.02.2003 - 3 AZR 160/02 - AP Nr. 5 zu § 13 AÜG).
  • BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 368/09

    Korrigierende Rückgruppierung, nach vorheriger Bestätigung der bisherigen

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 8. April 2009 - 3 Sa 254/08 - wird zurückgewiesen.
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