Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 Sa 45/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütung von Lehrkräften; Vergütungsansprüche; Arbeitnehmer eines Bundeslandes; Musikhochschule; Vergütungsgruppe III der RiL; Zuwendungstarifvertrag
- Judicialis
ZPO § 91; ; ZPO § 138 Abs. 1; ; ZPO § 138 Abs. 2; ; BGB § 611; ; BAT § 70; ; ArbGG § 72 a
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 25.02.1999 - 15 Ca 12524/97
- LAG Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 Sa 45/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97
Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 Sa 45/99
Es ist an keinen bestimmten Wortlaut gebunden, sondern kann auch in sog. schlüssigen Verhalten zu finden sein (BGH vom 07.03.83 - VIII ZR 331/81; vom 07.12.98 - II ZR 266/97).Ein Stillschweigen auf die gegnerische Behauptung genügt jedoch nicht (BGH vom 07.12.98 - II ZR 266/97), zumal wenn der Gegner sich mit fehlender Schlüssigkeit der Klage verteidigt (BAG vom 20.08.86 - 4 AZR 271/85).Sie liegt es hier.
- BGH, 24.06.1999 - VII ZR 120/98
Voraussetzungen eines kausalen Schuldanerkenntnisses
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 Sa 45/99
So kann die ausdrückliche Erklärung, einen Vortrag nicht bestreiten zu wollen, dahin zu würdigen sein, wenn weitere diese Annahme rechtfertigenden Umstände hinzutreten (BGH vom 24.06.99 - VII ZR 120/98). - BGH, 07.07.1994 - IX ZR 115/93
Voraussetzungen eines Geständnisses
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 Sa 45/99
Entsprechendes gilt, wenn die fragliche Behauptung des Gegners ausdrücklich außer Streit gestellt wird (BGH vom 07.07.94 - IX ZR 115/93) oder die Erklärung dahin geht, man wolle die gegnerische Behauptung nicht bestreiten (BGH vom 07.03.83, wie zitiert).
- BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 271/85
Einordnung eines Lkw-Fahrers in eine tarifliche Lohngruppe - Auslegung des …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 Sa 45/99
Ein Stillschweigen auf die gegnerische Behauptung genügt jedoch nicht (BGH vom 07.12.98 - II ZR 266/97), zumal wenn der Gegner sich mit fehlender Schlüssigkeit der Klage verteidigt (BAG vom 20.08.86 - 4 AZR 271/85).Sie liegt es hier. - BGH, 07.03.1983 - VIII ZR 331/81
Annahme eines gerichtlichen Geständnisses; Verjährung der Schadensersatzansprüche …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 Sa 45/99
Es ist an keinen bestimmten Wortlaut gebunden, sondern kann auch in sog. schlüssigen Verhalten zu finden sein (BGH vom 07.03.83 - VIII ZR 331/81; vom 07.12.98 - II ZR 266/97). - BGH, 08.02.1996 - IX ZR 215/94
Umfang der Feststellung der Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters wegen …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 Sa 45/99
Maßgeblich ist hierfür das gesamte dem Klageantrag zu Grunde liegende Geschehen, das bei natürlicher Betrachtungsweise nach der Verkehrsanschauung zusammengehört (BGH vom 08.02.96 - IX ZR 215/94). - BGH, 16.03.1999 - XI ZR 209/98
Auslegung einer Verurteilung Zug um Zug
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 Sa 45/99
Auch bei Heranziehung der Entscheidungsgründe und des zu Grunde liegenden Parteivorbringens (BGH vom 16.03.99 - XI ZR 209/98) rechtfertigt sich kein anderes Ergebnis.In diesem Verfahren hat sich der Kläger in gleicher Weise (hilfsweise) eines Vergütungsanspruchs aus Vergütungsgruppe III der RiL berühmt. - BGH, 06.05.1999 - III ZR 265/98
Anforderungen an die Berufungsbegründung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 Sa 45/99
In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, dass der Anspruch auf Vergütung nach einer bestimmten Lohn-Gehalts-Vergütungsgruppe einer (z. B. tariflichen) Vergütungsordnung einen ("eigenständigen") prozessualen Anspruch, also Streitgegenstand im Sinn der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BGH vom 06.05.99 - III ZR 265/98), darstellt. - BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 84/94
Teilzeitbeschäftigung neben Hauptberuf - Gleichbehandlung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 Sa 45/99
Das Arbeitsgericht hat der Klage entsprochen, denn das beklagte Bundesland habe nach der Änderung der Rechtsprechung (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 01.11.95 - 5 AZR 84/94) alle nebenberuflichen Lehrbeauftragten nach Vergütungsgruppe III RiL vergütet.