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   LAG Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 Sa 45/99   

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https://dejure.org/1999,14279
LAG Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 Sa 45/99 (https://dejure.org/1999,14279)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.12.1999 - 3 Sa 45/99 (https://dejure.org/1999,14279)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Dezember 1999 - 3 Sa 45/99 (https://dejure.org/1999,14279)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung von Lehrkräften; Vergütungsansprüche; Arbeitnehmer eines Bundeslandes; Musikhochschule; Vergütungsgruppe III der RiL; Zuwendungstarifvertrag

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § 138 Abs. 1; ; ZPO § 138 Abs. 2; ; BGB § 611; ; BAT § 70; ; ArbGG § 72 a

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97

    Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 Sa 45/99
    Es ist an keinen bestimmten Wortlaut gebunden, sondern kann auch in sog. schlüssigen Verhalten zu finden sein (BGH vom 07.03.83 - VIII ZR 331/81; vom 07.12.98 - II ZR 266/97).

    Ein Stillschweigen auf die gegnerische Behauptung genügt jedoch nicht (BGH vom 07.12.98 - II ZR 266/97), zumal wenn der Gegner sich mit fehlender Schlüssigkeit der Klage verteidigt (BAG vom 20.08.86 - 4 AZR 271/85).Sie liegt es hier.

  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 120/98

    Voraussetzungen eines kausalen Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 Sa 45/99
    So kann die ausdrückliche Erklärung, einen Vortrag nicht bestreiten zu wollen, dahin zu würdigen sein, wenn weitere diese Annahme rechtfertigenden Umstände hinzutreten (BGH vom 24.06.99 - VII ZR 120/98).
  • BGH, 07.07.1994 - IX ZR 115/93

    Voraussetzungen eines Geständnisses

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 Sa 45/99
    Entsprechendes gilt, wenn die fragliche Behauptung des Gegners ausdrücklich außer Streit gestellt wird (BGH vom 07.07.94 - IX ZR 115/93) oder die Erklärung dahin geht, man wolle die gegnerische Behauptung nicht bestreiten (BGH vom 07.03.83, wie zitiert).
  • BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 271/85

    Einordnung eines Lkw-Fahrers in eine tarifliche Lohngruppe - Auslegung des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 Sa 45/99
    Ein Stillschweigen auf die gegnerische Behauptung genügt jedoch nicht (BGH vom 07.12.98 - II ZR 266/97), zumal wenn der Gegner sich mit fehlender Schlüssigkeit der Klage verteidigt (BAG vom 20.08.86 - 4 AZR 271/85).Sie liegt es hier.
  • BGH, 07.03.1983 - VIII ZR 331/81

    Annahme eines gerichtlichen Geständnisses; Verjährung der Schadensersatzansprüche

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 Sa 45/99
    Es ist an keinen bestimmten Wortlaut gebunden, sondern kann auch in sog. schlüssigen Verhalten zu finden sein (BGH vom 07.03.83 - VIII ZR 331/81; vom 07.12.98 - II ZR 266/97).
  • BGH, 08.02.1996 - IX ZR 215/94

    Umfang der Feststellung der Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters wegen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 Sa 45/99
    Maßgeblich ist hierfür das gesamte dem Klageantrag zu Grunde liegende Geschehen, das bei natürlicher Betrachtungsweise nach der Verkehrsanschauung zusammengehört (BGH vom 08.02.96 - IX ZR 215/94).
  • BGH, 16.03.1999 - XI ZR 209/98

    Auslegung einer Verurteilung Zug um Zug

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 Sa 45/99
    Auch bei Heranziehung der Entscheidungsgründe und des zu Grunde liegenden Parteivorbringens (BGH vom 16.03.99 - XI ZR 209/98) rechtfertigt sich kein anderes Ergebnis.In diesem Verfahren hat sich der Kläger in gleicher Weise (hilfsweise) eines Vergütungsanspruchs aus Vergütungsgruppe III der RiL berühmt.
  • BGH, 06.05.1999 - III ZR 265/98

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 Sa 45/99
    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, dass der Anspruch auf Vergütung nach einer bestimmten Lohn-Gehalts-Vergütungsgruppe einer (z. B. tariflichen) Vergütungsordnung einen ("eigenständigen") prozessualen Anspruch, also Streitgegenstand im Sinn der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BGH vom 06.05.99 - III ZR 265/98), darstellt.
  • BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 84/94

    Teilzeitbeschäftigung neben Hauptberuf - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 Sa 45/99
    Das Arbeitsgericht hat der Klage entsprochen, denn das beklagte Bundesland habe nach der Änderung der Rechtsprechung (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 01.11.95 - 5 AZR 84/94) alle nebenberuflichen Lehrbeauftragten nach Vergütungsgruppe III RiL vergütet.
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