Rechtsprechung
OLG Dresden, 22.03.2002 - 3 Ss 89/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Urteilsaufhebung wegen Überschreitung der Urteilsabsetzungsfrist Voraussetzungen der Jugendstrafe; Schwere der Schuld; Notwendigkeit zur erzieherischen Einwirkung auf jugendlichen Täter; Selbständige Bedeutung des äußeren Unrechtsgehalts einer Straftat; Handeln in ...
- Judicialis
JGG § 17 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 17 Abs. 2
Jugendstrafe; Schwere der Schuld
Verfahrensgang
- AG Riesa - 601 Js 63105/01
- AG Riesa, 10.09.2001 - 4 Ls 601 Js 63105/01
- OLG Dresden, 22.03.2002 - 3 Ss 89/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 30.03.2000 - 3 Ss 214/00
Anforderungen an die Verurteilung wegen Betäubungsmittelbesitzes in nicht …
Auszug aus OLG Dresden, 22.03.2002 - 3 Ss 89/02
Schwere der Schuld ist vor allem dann zu bejahen, wenn der Jugendliche ein Kapitalverbrechen begeht (…BGHR, JGG § 17 Abs. 2, Schwere der Schuld 2; OLG Hamm, StV 2001, 175) .Zwar können auch andere, besonders schwere Taten allein wegen der Schwere der Schuld die Verhängung von Jugendstrafe erfordern (…BGH VRS 13, S. 125), doch kann ein Vergehen mit vergleichsweise geringem (zurechenbarem) Schaden, auch wenn es "bedenkenlos" begangen wird, die Schwere der Schuld nicht begründen, wenn das Gewicht der Tat gering ist (…BGHR, JGG, § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 2.; OLG Hamm StV 2001, S. 175;… Eisenberg, JGG 9. Aufl., § 17 Rdnr. 32).
- BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60
"Schuldstrafe" nach § 17 JGG
Auszug aus OLG Dresden, 22.03.2002 - 3 Ss 89/02
Daher sind auch für die Frage, ob und in welcher Höhe die "reine Schuldstrafe" nach § 17 Abs. 2 JGG verhängt werden soll, in erster Linie die erzieherischen Auswirkungen der Strafe auf den Jugendlichen maßgebend (vergl. BGHSt 15, 224: das "Wohl" des Jugendlichen). - BGH, 20.01.1998 - 4 StR 656/97
"Schwere der Schuld" im Jugendstrafrecht - Berücksichtigung von äusseren …
Auszug aus OLG Dresden, 22.03.2002 - 3 Ss 89/02
Schwere der Schuld ist vor allem dann zu bejahen, wenn der Jugendliche ein Kapitalverbrechen begeht (BGHR, JGG § 17 Abs. 2, Schwere der Schuld 2; OLG Hamm, StV 2001, 175) . - OLG Hamm, 07.12.1999 - 2 Ss 1237/99
Begründung der Annahme schädlicher Neidungen
Auszug aus OLG Dresden, 22.03.2002 - 3 Ss 89/02
b) Bei der erneuten Prüfung, ob wegen der Schwere der Schuld Jugendstrafe zu verhängen ist, wird das Amtsgericht unter Berücksichtigung der aus § 54 Abs. 1 JGG folgenden, gegenüber § 267 Abs. 3 StPO erhöhten Begründungspflicht (OLG Hamm, StV 2001, 176, 177 m.w.N.), sich damit auseinanderzusetzen haben, aus welchen Motiven der Angeklagte gehandelt hat, welche Ziele er mit dem Schuss verfolgt und welche Vorstellungen er von den eventuellen Folgen seiner Tat gehabt hat. - KG, 25.03.1998 - 1 Ss 62/98
Auszug aus OLG Dresden, 22.03.2002 - 3 Ss 89/02
Von entscheidender Bedeutung sind die charakterliche Haltung und das gesamte Persönlichkeitsbild des Täters (KG Berlin, Beschluss vom 25. März 1998, Az.: (4) 1 Ss 62/98).