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   BGH, 27.01.2009 - 3 StR 1/09   

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https://dejure.org/2009,12377
BGH, 27.01.2009 - 3 StR 1/09 (https://dejure.org/2009,12377)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2009 - 3 StR 1/09 (https://dejure.org/2009,12377)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2009 - 3 StR 1/09 (https://dejure.org/2009,12377)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Änderung des Schuldspruchs unabhängig von der unbegründeten Sachrüge des Angeklagten; Vorliegen rechtlicher Bedenken bzgl. erstmaliger entlastender Aussagen durch Zeugen in der Hauptverhandlung

  • Judicialis

    StGB § 177 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 4; StPO § 349 Abs. 2
    Zulässigkeit einer Änderung des Schuldspruchs unabhängig von der unbegründeten Sachrüge des Angeklagten; Vorliegen rechtlicher Bedenken bzgl. erstmaliger entlastender Aussagen durch Zeugen in der Hauptverhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 46/87

    Widersprüchliches Aussageverhalten eines zeugnisverweigerungsberechtigten

    Auszug aus BGH, 27.01.2009 - 3 StR 1/09
    Diese Erwägung könnte rechtlichen Bedenken unterliegen (vgl. BGHSt 34, 324, 327).
  • BGH, 10.01.2007 - 2 StR 496/06

    Serienstraftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Individualisierung der

    Auszug aus BGH, 27.01.2009 - 3 StR 1/09
    Allerdings ist der Schuldspruch dahingehend zu berichtigen, dass der Angeklagte der besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit Raub schuldig ist, weil er nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen den Tatbestand des § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB erfüllt hat (BGH NStZ-RR 2007, 173; BGH StraFo 2005, 516; Fischer StGB 56. Auflage § 177 Rdn. 78 m.w.N.).
  • BGH, 19.08.2005 - 2 StR 335/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung eines

    Auszug aus BGH, 27.01.2009 - 3 StR 1/09
    Allerdings ist der Schuldspruch dahingehend zu berichtigen, dass der Angeklagte der besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit Raub schuldig ist, weil er nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen den Tatbestand des § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB erfüllt hat (BGH NStZ-RR 2007, 173; BGH StraFo 2005, 516; Fischer StGB 56. Auflage § 177 Rdn. 78 m.w.N.).
  • BGH, 21.05.2015 - 3 StR 575/14

    Völkermordurteil teilweise aufgehoben

    a) Soweit die Revision eine Verletzung der §§ 261, 52 StPO geltend macht und beanstandet, das Oberlandesgericht habe bei der Würdigung der Aussage der Ehefrau des Angeklagten rechtsfehlerhaft berücksichtigt, dass die Zeugin zunächst von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und sich erst gegen Ende der Hauptverhandlung zu einer Aussage entschlossen habe, zeigt sie zwar einen Rechtsfehler auf (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 46/87, BGHSt 34, 324, 327; Beschluss vom 27. Januar 2009 - 3 StR 1/09, juris Rn. 2 ff.; Beschluss vom 13. August 2009 - 3 StR 168/09, NStZ 2010, 101, 102).
  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 168/09

    Beweiswürdigung (Glaubwürdigkeit eines zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen;

    Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, so könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später nachteilige Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (BGHSt 34, 324, 327; BGH StV 2002, 4; NStZ 2003, 443; Beschl. vom 27. Januar 2009 - 3 StR 1/09).
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