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   BGH, 21.07.2020 - 3 StR 138/20   

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BGH, 21.07.2020 - 3 StR 138/20 (https://dejure.org/2020,23156)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2020 - 3 StR 138/20 (https://dejure.org/2020,23156)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2020 - 3 StR 138/20 (https://dejure.org/2020,23156)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Bindung an die Feststellungen des Gerichts als Grundlage für die Strafzumessung i.R.e. Verurteilung wegen Vergewaltigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 353 Abs. 2
    Bindung an die Feststellungen des Gerichts als Grundlage für die Strafzumessung i.R.e. Verurteilung wegen Vergewaltigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.11.2019 - 4 StR 504/19

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verhältnis und Abgrenzung von

    Auszug aus BGH, 21.07.2020 - 3 StR 138/20
    Nachdem der Senat den gesamten Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen gemäß § 353 Abs. 2 StPO aufgehoben hatte, sind sämtliche Feststellungen weggefallen, die sich - wie diejenigen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten, zu seinem Lebenslauf und zur Frage einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit - ausschließlich auf die Straffrage beziehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 2019 - 4 StR 504/19, juris Rn. 6; vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 363/15, StV 2017, 520; vom 17. Dezember 1971 - 2 StR 522/71, BGHSt 24, 274, 275; KK/Gericke, StPO, 8. Aufl., § 353 Rn. 24 mwN).

    b) Vor dem dargelegten Hintergrund ist nicht auszuschließen, dass die Strafzumessung des Landgerichts auf dem Rechtsfehler beruht (s. auch BGH, Beschlüsse vom 20. November 2019 - 4 StR 504/19, juris Rn. 7; vom 23. November 2016 - 4 StR 542/16, NStZ 2017, 108; vom 12. Dezember 2012 - 2 StR 481/12, juris Rn. 4).

  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 458/16

    Umfang der Bindung des neuen Tatgerichts an die festgestellten Tatsachen bei

    Auszug aus BGH, 21.07.2020 - 3 StR 138/20
    Entgegen der Wertung des Landgerichts stehen weder die Feststellungen zum Werdegang und zur Person des Angeklagten in einem nicht zu trennenden Zusammenhang mit den zu beurteilenden Taten (vgl. zur Abgrenzung im Einzelnen BGH, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 1 StR 458/16, BGHSt 62, 202 Rn. 11 ff.), noch geben die Gründe des Senatsurteils Anlass dazu, abweichend von dem ausdrücklichen Tenor von einem Fortbestand der genannten Feststellungen auszugehen.
  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 363/15

    Keine Bindungswirkung bzgl. Feststellungen und Entscheidung des früheren

    Auszug aus BGH, 21.07.2020 - 3 StR 138/20
    Nachdem der Senat den gesamten Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen gemäß § 353 Abs. 2 StPO aufgehoben hatte, sind sämtliche Feststellungen weggefallen, die sich - wie diejenigen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten, zu seinem Lebenslauf und zur Frage einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit - ausschließlich auf die Straffrage beziehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 2019 - 4 StR 504/19, juris Rn. 6; vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 363/15, StV 2017, 520; vom 17. Dezember 1971 - 2 StR 522/71, BGHSt 24, 274, 275; KK/Gericke, StPO, 8. Aufl., § 353 Rn. 24 mwN).
  • BGH, 23.11.2016 - 4 StR 542/16

    Feststellungen zur Person (durch neu entscheidende Strafkammer nach Aufhebung des

    Auszug aus BGH, 21.07.2020 - 3 StR 138/20
    b) Vor dem dargelegten Hintergrund ist nicht auszuschließen, dass die Strafzumessung des Landgerichts auf dem Rechtsfehler beruht (s. auch BGH, Beschlüsse vom 20. November 2019 - 4 StR 504/19, juris Rn. 7; vom 23. November 2016 - 4 StR 542/16, NStZ 2017, 108; vom 12. Dezember 2012 - 2 StR 481/12, juris Rn. 4).
  • BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71

    Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen

    Auszug aus BGH, 21.07.2020 - 3 StR 138/20
    Nachdem der Senat den gesamten Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen gemäß § 353 Abs. 2 StPO aufgehoben hatte, sind sämtliche Feststellungen weggefallen, die sich - wie diejenigen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten, zu seinem Lebenslauf und zur Frage einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit - ausschließlich auf die Straffrage beziehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 2019 - 4 StR 504/19, juris Rn. 6; vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 363/15, StV 2017, 520; vom 17. Dezember 1971 - 2 StR 522/71, BGHSt 24, 274, 275; KK/Gericke, StPO, 8. Aufl., § 353 Rn. 24 mwN).
  • BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09

    Teilrechtskraft; Reichweite der Urteilsaufhebung im Strafausspruch;

    Auszug aus BGH, 21.07.2020 - 3 StR 138/20
    Die Aufhebung des gesamten Strafausspruchs mit den zugehörigen Feststellungen lässt die getroffene Kompensationsentscheidung unberührt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15, StraFo 2015, 481, 482; Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135 Rn. 7 ff.).
  • BGH, 12.12.2012 - 2 StR 481/12

    Neuerhebung der Feststellungen nach Aufhebung und Zurückverweisung durch das

    Auszug aus BGH, 21.07.2020 - 3 StR 138/20
    b) Vor dem dargelegten Hintergrund ist nicht auszuschließen, dass die Strafzumessung des Landgerichts auf dem Rechtsfehler beruht (s. auch BGH, Beschlüsse vom 20. November 2019 - 4 StR 504/19, juris Rn. 7; vom 23. November 2016 - 4 StR 542/16, NStZ 2017, 108; vom 12. Dezember 2012 - 2 StR 481/12, juris Rn. 4).
  • BGH, 20.08.2015 - 3 StR 214/15

    Nichtberücksichtigung der Erziehungsfähigkeit und -bedürftigkeit des jugendlichen

    Auszug aus BGH, 21.07.2020 - 3 StR 138/20
    Die Aufhebung des gesamten Strafausspruchs mit den zugehörigen Feststellungen lässt die getroffene Kompensationsentscheidung unberührt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15, StraFo 2015, 481, 482; Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135 Rn. 7 ff.).
  • BGH, 12.12.2023 - 3 StR 422/23

    Schuldspruch wegen versuchten schweren Wohnungseinbruchdiebstahls in Tateinheit

    Die Aufhebung des Strafausspruchs lässt die Kompensationsentscheidung unberührt, die keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2020 - 3 StR 138/20, juris Rn. 8; vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15, StraFo 2015, 481, 482).
  • BayObLG, 23.03.2021 - 202StRR 30/21

    Bindungswirkung bei einer Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Denn die infolge der wirksamen Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch (§ 318 StPO) eingetretene Bindungswirkung nach § 327 StPO erfasste nur die Feststellungen zum Tatgeschehen, nicht aber diejenigen zum persönlichen Werdegang, weil diese ausschließlich für den Rechtsfolgenausspruch von Bedeutung sind (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 21.07.2020 - 3 StR 138/20 bei juris m.w.N.).
  • BayObLG, 23.03.2021 - 202 StRR 30/21

    Eigene Feststellungen des Berufungsgerichts, persönlicher Werdegang, wirksame

    Denn die infolge der wirksamen Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch (§ 318 StPO) eingetretene Bindungswirkung nach § 327 StPO erfasste nur die Feststellungen zum Tatgeschehen, nicht aber diejenigen zum persönlichen Werdegang, weil diese ausschließlich für den Rechtsfolgenausspruch von Bedeutung sind (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 21.07.2020 - 3 StR 138/20 bei juris m.w.N.).
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