Rechtsprechung
BGH, 26.06.2008 - 3 StR 152/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 21 StGB; § 261 StPO
Erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit (Beweiswürdigung; Gesamtabwägung; wesentliche Tatumstände; Täterpersönlichkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch der Tötung eines Opfers wegen des Ausrufs "Jetzt reicht es erst mal"; Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit eines Angeklagten bei Begehung der Tat wegen fehlerhafter Auswertung der Ausführungen eines psychiatrischen ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 21
Kriterien für die Rechtsfrage der "erheblichen" Einschränkung des Steuerungsvermögens - rechtsportal.de
StGB § 21
Kriterien für die Rechtsfrage der "erheblichen" Einschränkung des Steuerungsvermögens - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95
BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit …
Auszug aus BGH, 26.06.2008 - 3 StR 152/08
Diese Anforderungen sind umso höher, je schwerer wiegend das in Rede stehende Delikt ist (st. Rspr.; vgl. BGHSt 43, 66, 77 f.). - BGH, 12.11.2004 - 2 StR 367/04
Ablehnung eines Beweisantrags (Beweis des Gegenteils; zweifelhafte Sachkunde …
Auszug aus BGH, 26.06.2008 - 3 StR 152/08
Die Ausführungen des Landgerichts hierzu belegen jedoch weder das bei Anpassungsstörungen allenfalls in Betracht kommende Eingangsmerkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit, noch wird festgestellt, wie sich ein solches Störungsbild auf die Schuldfähigkeit des Angeklagten bei Begehung der Taten tatsächlich ausgewirkt hat (vgl. BGHSt 49, 347, 356).