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BGH, 02.06.2005 - 3 StR 164/05 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 239a StGB; § 239b StGB; § 52 StGB
Erpresserischer Menschenraub; Geiselnahme; Gesetzeskonkurrenz - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verhältnis zwischen erpresserischen Menschenraubes und Geiselnahme; Urteilsberichtigung im Rahmen eines Revisionsverfahrens
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 52 Abs. 1 § 239a § 239b
Gesetzeskonkurrenz zwischen Geiselnahme und erpresserischem Menschenraub - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.10.1974 - 3 StR 259/74
Gesetzeskonkurrenz zwischen erpresserischem Menschenraub und Geiselnahme - …
Auszug aus BGH, 02.06.2005 - 3 StR 164/05
Zwischen erpresserischem Menschenraub und Geiselnahme besteht Gesetzeskonkurrenz, wenn - wie hier - die Geiselnahme allein dem Zweck dient, durch die Bedrohung des Opfers eine unrechtmäßige Bereicherung zu erlangen (vgl. BGHSt 25, 386).