Rechtsprechung
   BGH, 17.10.2019 - 3 StR 170/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,42502
BGH, 17.10.2019 - 3 StR 170/19 (https://dejure.org/2019,42502)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2019 - 3 StR 170/19 (https://dejure.org/2019,42502)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 170/19 (https://dejure.org/2019,42502)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,42502) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 264 StPO
    Begriff der Tat im verfahrensrechtlichen Sinne (von der Anklage betroffener geschichtlicher Vorgang; Einheitlichkeit; Identität; unverwechselbares Geschehen; in der Hauptverhandlung zu Tage tretende Umstände; ursprüngliche Zuordnung eines Geschehens an einen anderen ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 154 Abs. 2 StPO, § 264 Abs. 1 StPO, § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO, § 264 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil; Begriff der Tat im verfahrensrechtlichen Sinne und insbesondere beim Einschleusen von Ausländern

  • rewis.io

    Strafurteil wegen Einschleusens von Ausländern in mehreren Fällen mit Teilfreispruch: Kognitionspflicht des Gerichts; Begriff der Tat im verfahrensrechtlichen Sinne

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 267 Abs. 5 S. 1
    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil; Begriff der Tat im verfahrensrechtlichen Sinne und insbesondere beim Einschleusen von Ausländern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 120
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.12.1995 - 2 StR 113/95

    Zurückweisung eines Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe bei einem

    Auszug aus BGH, 17.10.2019 - 3 StR 170/19
    Die Frage der Einheitlichkeit des Vorgangs beurteilt sich dabei nach den Umständen des Einzelfalles auf der Grundlage des Ergebnisses der Hauptverhandlung und der darin durchgeführten Beweisaufnahme (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1995 - 2 StR 113/95, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 28).

    Nach diesen Grundsätzen kann sich auch ein Geschehnis, das in der zugelassenen Anklage noch einem anderen Täter zugeordnet worden war, als Bestandteil der Tat des Angeklagten darstellen, über die das Gericht zu urteilen hat, jedenfalls, wenn es sich um ineinander übergehende, sich überschneidende Geschehensabläufe handelt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1995 - 2 StR 113/95, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 28 mwN; vgl. auch LR/Stuckenberg, aaO Rn. 95).

  • BGH, 22.05.2019 - 5 StR 36/19

    Anforderungen an die Begründung des Urteils bei Freispruch aus tatsächlichen

    Auszug aus BGH, 17.10.2019 - 3 StR 170/19
    Deshalb hat es im Urteil in der Regel nach dem Tatvorwurf zunächst in einer geschlossenen Darstellung diejenigen Tatsachen zum objektiven Tatgeschehen festzustellen, die es für erwiesen hält, bevor es in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen - zusätzlichen - Feststellungen zur objektiven und subjektiven Tatseite nicht getroffen werden konnten (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 - 5 StR 36/19, NStZ-RR 2019, 254 mwN).
  • BGH, 20.05.2021 - 3 StR 443/20

    Prozessuale Tat als Gegenstand der Urteilsfindung (einheitlicher geschichtlicher

    Die Tat als Prozessgegenstand ist dabei nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten darin zur Last gelegte Geschehensablauf; vielmehr gehört dazu das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorgang nach der Auffassung des Lebens ein einheitliches Vorkommnis bildet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 30. September 2020 - 5 StR 99/20, NStZ-RR 2020, 377, 378; vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 170/19, NStZ 2021, 120, 121; Beschlüsse vom 13. Februar 2019 - 4 StR 555/18, NStZ 2020, 46; vom 7. Juli 1999 - 1 StR 262/99, NStZ 1999, 523, 524; Urteil vom 29. September 1987 - 4 StR 376/87, BGHSt 35, 60, 62).
  • LG Essen, 17.02.2021 - 32 KLs 9/19

    Unrichtige Darstellung, Betrug, Kreditbetrug

    Es handelt sich erst dann nicht mehr um eine prozessuale Tat, wenn das zugrunde liegende Geschehen vollständig verlassen und durch ein anderes ersetzt wird (dazu insgesamt: BGH, Urteil vom 17.10.2019, 3 StR 170/19, Rn. 13, nach juris).
  • BGH, 30.09.2020 - 3 StR 511/19

    Beihilfe durch neutrale Handlungen; Hehlerei (Absatzerfolg; subjektiver

    Die Urteilsgründe genügen noch den Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (vgl. zu diesen etwa BGH, Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 170/19, juris Rn. 9 f. mwN).
  • BGH, 09.11.2022 - 2 StR 368/21

    Gegenstand des Urteils (prozessuale Tat)

    Die Tat als Prozessgegenstand ist dabei nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten darin zur Last gelegte Geschehensablauf; vielmehr gehört dazu das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorgang nach der Auffassung des Lebens ein einheitliches Vorkommnis bildet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 30. September 2020 - 5 StR 99/20, NStZ-RR 2020, 377, 378; vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 170/19, NStZ 2021, 120, 121; Beschluss vom 13. Februar 2019 - 4 StR 555/18, NStZ 2020, 46).
  • BGH, 24.06.2020 - 3 StR 287/19

    Prozessuale Tat (Einheitlichkeit des Lebensvorgangs; in der Hauptverhandlung zu

    Das Gericht hat seine Untersuchung mithin auf diejenigen Tatumstände zu erstrecken, die erst in der Hauptverhandlung zu Tage getreten sind (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 170/19, juris Rn. 13; vgl. auch KK/Kuckein/Ott, StPO, 8. Aufl., § 264 Rn. 39 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 26.04.2021 - 1 Rv 36 Ss 217/21

    Unterbrechung der Hauptverhandlung für zweiundzwanzig Tage; Auslegung des § 229

    Sie erstreckt sich auf das gesamte Verhalten des Täters, das nach natürlicher Auffassung ein mit diesem geschichtlichen Vorgang einheitliches Geschehen bildet (st. Rspr.; z.B. BGH, Beschluss vom 23. September 2020 - 2 StR 606/19; BGH, Urt. v. 17.3 StR 170/19, NStZ 2021, 120 ; BGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 5 StR 206/04, BGHSt 49, 352, 362 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht