Rechtsprechung
BGH, 31.10.2002 - 3 StR 174/02 (1) |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - HRR Strafrecht
§ 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
Abfassung der Urteilsgründe (Verzicht auf überflüssige Einzelheiten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Eintellung eines Verfahrens - Neufassung eines Schuldspruchs - Wegfall zugehöriger Einzelstrafen - Einschleusen von Ausländern - Menschenhandel - Zuhälterei
- Judicialis
StPO § 154 Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 267 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.05.1999 - 1 StR 104/99
Verfahrenseinstellung; Unterschlagung; Begriff der schriftlichen Urteilsgründe
Auszug aus BGH, 31.10.2002 - 3 StR 174/02
Es empfiehlt sich deshalb, vor Abfassung der Urteilsgründe den erhobenen Beweisstoff zu sichten, zu ordnen und dahin zu überprüfen, welche tatsächlichen Umstände für den objektiven und subjektiven Tatbestand von Bedeutung sind (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 272 m. w. N.).
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BGH, 31.10.2002 - 3 StR 174/02 |
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