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   BGH, 08.11.1972 - 3 StR 210/72   

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https://dejure.org/1972,1011
BGH, 08.11.1972 - 3 StR 210/72 (https://dejure.org/1972,1011)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1972 - 3 StR 210/72 (https://dejure.org/1972,1011)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1972 - 3 StR 210/72 (https://dejure.org/1972,1011)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in eine Sicherungsverwahrung wegen der Verurteilung eines begangenen Mordversuchs zu einer Freiheitsstrafe - Anforderungen für die Unterbringung in eine Sicherungsverwahrung - Anordnung von Sicherungsverwahrung bei Heranwachsenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 44
  • NJW 1973, 154
  • MDR 1973, 60
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.12.1955 - 4 StR 342/55
    Auszug aus BGH, 08.11.1972 - 3 StR 210/72
    Im vorliegenden Fall spricht zusätzlich gegen die Heranziehung der in dem Verfahren der Jugendkammer dem Angeklagten zur Last gelegten Straftaten zum Nachteil der Frauen Käthe R., Karin Gr. sowie Maria E., daß für die Beurteilung und die Aburteilung dieser Taten allein die Jugendgerichte und nicht die allgemeinen Spruchkörper zuständig sind (§§ 40, 41, 108 JGG; BGHSt 10, 100; vgl. auch BGHSt 8, 349).

    Sie würde auch dem Umstand, daß bei gleichzeitiger Aburteilung von Straftaten, die ein Angeklagter teils als Heranwachsender, teils als Erwachsener begangen hat, die Jugendgerichte zuständig sind (BGHSt 8, 349), in keiner Weise Rechnung tragen.

  • BGH, 29.02.1956 - 2 StR 25/56
    Auszug aus BGH, 08.11.1972 - 3 StR 210/72
    Im vorliegenden Fall spricht zusätzlich gegen die Heranziehung der in dem Verfahren der Jugendkammer dem Angeklagten zur Last gelegten Straftaten zum Nachteil der Frauen Käthe R., Karin Gr. sowie Maria E., daß für die Beurteilung und die Aburteilung dieser Taten allein die Jugendgerichte und nicht die allgemeinen Spruchkörper zuständig sind (§§ 40, 41, 108 JGG; BGHSt 10, 100; vgl. auch BGHSt 8, 349).
  • BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71

    Voraussetzungen für die Einstufung als gefährlicher Hangtäter - Verhütung

    Auszug aus BGH, 08.11.1972 - 3 StR 210/72
    Der Gesetzgeber hat mit dieser Neufassung die Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung verschärfen wollen (vgl. BGHSt 24, 160, 162 [BGH 25.05.1971 - 1 StR 40/71]; 243, 245; 345, 347; Horstkotte JZ 1970, 152, 155).
  • RG, 13.11.1941 - 2 D 400/41

    Eine Straftat, die erst in der Hauptverhandlung neu festgestellt wird, darf der

    Auszug aus BGH, 08.11.1972 - 3 StR 210/72
    Sie verlangte lediglich eine einwandfreie Schuldfeststellung auf Grund ausreichender Beweiserhebung, ohne auf die Problematik einer Minderung der Rechtsschutzgarantien für den Angeklagten überhaupt einzugehen (vgl. RGSt 75, 381, 382).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86

    Rechtsfolgen der Unschuldsvermutung

    Die zu § 42 e Abs. 2 StGB aF ergangene Entscheidung BGHSt 25, 44 [BGH 08.11.1972 - 3 StR 210/72] betraf einen Sonderfall der Feststellung der formellen Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung; die Entscheidung befaßt sich nicht mit Art. 6 Abs. 2 MRK und ist einer Verallgemeinerung nicht zugänglich.
  • BGH, 12.08.2020 - 4 StR 588/19

    Raubüberfälle auf Geldtransporter in Nordrhein-Westfahlen: BGH bestätigt Urteil

    Zwar hat die Strafkammer - entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts - bei der Annahme der formellen Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 2 StGB nicht gegen § 66 Abs. 4 Satz 3 StGB verstoßen, denn sie hat sich bei der Prüfung der formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung nicht auf die von ihr zwar festgestellte, aber von der zugelassenen Anklage nicht umfasste und deshalb im hiesigen Verfahren und auch anderweit bislang nicht ausgeurteilte Tat in Ha. vom 31. Mai 2017 (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. November 1972 - 3 StR 210/72, BGHSt 25, 44, 45 ff.; Ziegler in: BeckOK StGB, 46. Edition Stand 1. Mai 2020, § 66 Rn. 20; siehe hierzu auch BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 3 StR 458/01, BeckRS 2002, 870 Rn. 8), sondern letztlich zu Recht nur auf die von ihr in ausreichender Zahl ausgeurteilten Taten gestützt.
  • BGH, 17.09.2020 - 1 StR 229/20

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Anordnung wegen

    Es reicht nicht aus, dass für die Begründung der formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB noch nicht rechtskräftig geahndete Taten aus einem anderen Verfahren herangezogen werden (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 8. November 1972 - 3 StR 210/72, BGHSt 25, 44, 45 ff.).
  • BGH, 20.12.2001 - 2 StR 513/01

    Anordnung von Sicherungsverwahrung auch auf Grund von Taten, die als Jugendlicher

    Damit wird nicht ausgeschlossen, daß Jugendgerichte auch gegen Erwachsene wegen Straftaten, die sowohl im Jugendlichen oder Heranwachsendenalter als auch im Erwachsenenalter begangen wurden, auf Sicherungsverwahrung erkennen dürfen (BGHSt 25, 44, 51).
  • BGH, 11.01.2000 - 1 StR 532/99

    Sicherungsverwahrung; Vorverurteilungen; Gefährlichkeitsprognose

    b) Unabhängig davon erfüllt schon das angefochtene Urteil die formalen Voraussetzungen sowohl von § 66 Abs. 2 als auch von § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB (vgl. BGHSt 25, 44).
  • BGH, 14.04.1987 - 1 StR 152/87

    Aufhebung der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Vorverurteilung zur

    Daß sie nicht alle drei gemeinsam Gegenstand des vorliegenden Verfahrens waren, ist ohne Belang (vgl. BGHSt 25, 44, 45 [BGH 08.11.1972 - 3 StR 210/72]; Dreher/Tröndle a.a.O. RdNrn. 8-10).
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