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   BGH, 27.11.2003 - 3 StR 221/03   

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https://dejure.org/2003,8378
BGH, 27.11.2003 - 3 StR 221/03 (https://dejure.org/2003,8378)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2003 - 3 StR 221/03 (https://dejure.org/2003,8378)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2003 - 3 StR 221/03 (https://dejure.org/2003,8378)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Auslieferungsbewilligung der Republik Estland; Grundsatz der Spezialität; Inhalt des zugrundeliegenden Haftbefehls; Anrechnung der in Estland erlittenen Freiheitsentziehung; Qualifikationsmerkmal der bandenmäßigen Begehung im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2; ; StGB § 51 Abs. 4 Satz 2; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuALÜbk Art. 14
    Bestimmung des Umfangs der Beschränkungen durch den Grundsatz der Spezialität nach dem Wortlaut der Auslieferungsbewilligung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 27.11.2003 - 3 StR 221/03
    Zur Annahme des Qualifikationsmerkmals bandenmäßiger Begehung im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB bemerkt der Senat ergänzend: Der Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe läßt noch hinreichend deutlich erkennen, daß der Angeklagte Mitglied einer Bande war, der zu jedem Zeitpunkt mindestens drei Personen angehörten, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im einzelnen noch ungewisse Straftaten zu begehen (BGHSt 46, 321).

    Die Bedrohung des Opfers selbst kann auch durch eine bandenfremde Person ausgeübt werden (vgl. BGHSt 46, 321).

  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 27.11.2003 - 3 StR 221/03
    Diese Entscheidung muß jedoch in der Urteilsformel zum Ausdruck kommen (vgl. BGHSt 27, 287, 288).
  • BGH, 25.10.2012 - 1 StR 165/12

    Vorläufiges Verfahrenshindernis der Spezialität (Spezialitätsgrundsatz;

    Unbeschadet der Frage, ob hierbei - dem Landgericht folgend - ausschließlich auf die auf eine Auslieferungsbewilligung hinweisende Mitteilung an die deutschen Behörden abgestellt werden kann (zur Maßgeblichkeit der Auslieferungsbewilligung vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2003 - 3 StR 221/03), bestimmt sich in diesen Fällen der Umfang der bewilligten Auslieferung nach dem Inhalt des Rechtshilfeersuchens.
  • OLG Karlsruhe, 12.04.2013 - 1 Ws 61/13

    Strafvollstreckung nach Rücküberstellung eines nach Rumänien geflohenen

    Ob eine solche Beschränkung vorliegt und welchen Umfang diese hat, ist dabei durch Auslegung des Wortlauts der Auslieferungsbewilligung zu ermitteln (BGH StraFo 2004, 144).
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