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   BGH, 19.07.1995 - 3 StR 233/95   

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https://dejure.org/1995,6356
BGH, 19.07.1995 - 3 StR 233/95 (https://dejure.org/1995,6356)
BGH, Entscheidung vom 19.07.1995 - 3 StR 233/95 (https://dejure.org/1995,6356)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 1995 - 3 StR 233/95 (https://dejure.org/1995,6356)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.11.1989 - 1 StR 569/89

    Straftaten gegen die persönliche Freiheit: Entführung gegen den Willen des Opfers

    Auszug aus BGH, 19.07.1995 - 3 StR 233/95
    Da die hierdurch hervorgerufene Einschüchterung der Opfer einerseits die Ehefrau dazu bestimmte, die verlangten Gegenstände herauszugeben und andererseits den Ehemann veranlaßte, das geforderte Entlastungsschreiben zu fertigen, überschneiden sich die tatbestandlichen Ausführungshandlungen teilweise und führen zu Tateinheit zwischen den einzelnen Delikten (vgl. BGH NStZ 1985, 546; BGHR StGB § 177 I Konkurrenzen 1 und 7).
  • BGH, 13.08.1985 - 4 StR 412/85

    Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Ttaeinheit - Ausnutzung fortwirkender

    Auszug aus BGH, 19.07.1995 - 3 StR 233/95
    Da die hierdurch hervorgerufene Einschüchterung der Opfer einerseits die Ehefrau dazu bestimmte, die verlangten Gegenstände herauszugeben und andererseits den Ehemann veranlaßte, das geforderte Entlastungsschreiben zu fertigen, überschneiden sich die tatbestandlichen Ausführungshandlungen teilweise und führen zu Tateinheit zwischen den einzelnen Delikten (vgl. BGH NStZ 1985, 546; BGHR StGB § 177 I Konkurrenzen 1 und 7).
  • BGH, 13.06.1986 - 4 StR 278/86

    Tateinheit aufgrund der Verletzung mehrerer Strafgesetze durch Handlung

    Auszug aus BGH, 19.07.1995 - 3 StR 233/95
    Da die hierdurch hervorgerufene Einschüchterung der Opfer einerseits die Ehefrau dazu bestimmte, die verlangten Gegenstände herauszugeben und andererseits den Ehemann veranlaßte, das geforderte Entlastungsschreiben zu fertigen, überschneiden sich die tatbestandlichen Ausführungshandlungen teilweise und führen zu Tateinheit zwischen den einzelnen Delikten (vgl. BGH NStZ 1985, 546; BGHR StGB § 177 I Konkurrenzen 1 und 7).
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