Rechtsprechung
| BGH, 23.08.2001 - 3 StR 261/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 31 JGG
Sicherungsverwahrung; Einheitliche Jugendstrafe als Vorverurteilung; Darstellung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 2002, 29
- StV 2002, 420
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 24.11.2011 - 4 StR 331/11
Anordnung der Sicherungsverwahrung nach der Verhängung von Jugendstrafe …
Bei einer einheitlichen Jugendstrafe nach § 31 JGG gelten die gleichen Grundsätze, wie sie die Rechtsprechung für den Anwendungsbereich des § 66 Abs. 1 StGB entwickelt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2010 - 5 StR 104/10, NStZ-RR 2011, 170; vom 28. Februar 2007 - 2 StR 28/07, NStZ-RR 2007, 171; vom 23. August 2001 - 3 StR 261/01, NStZ 2002, 29; Urteil vom 27. Mai 1975 - 5 StR 115/75, BGHSt 26, 152).Er darf sich nicht an dessen Stelle setzen und im Nachhinein eine eigene Strafzumessung vornehmen (BGH, Beschluss vom 23. August 2001 - 3 StR 261/01, aaO).
- BGH, 28.02.2007 - 2 StR 28/07
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (andere Persönlichkeitsmängel neben der …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfüllt eine frühere Verurteilung zu einer einheitlichen Jugendstrafe nach § 31 JGG die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB jedoch nur, wenn zu erkennen ist, dass der Täter wenigstens bei einer der ihr zugrundeliegenden Straftaten eine Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt hätte, sofern sie als Einzeltat gesondert abgeurteilt worden wäre (BGH NStZ 2002, 29 m.w.N.). - BGH, 09.01.2003 - 4 StR 410/02
Rücktritt bei Mittäterschaft (einvernehmliches Nichtweiterhandeln); Tenor bei …
Im Hinblick auf die Vorverurteilungen wird zu beachten sein, daß die pauschale Bezugnahme auf in einer früheren Verurteilung zu (Einheits-) Jugendstrafe angeführte Strafzumessungserwägungen (vgl. UA 41) eine revisionsrechtliche Überprüfung nicht ermöglicht, ob der Richter in dem früheren Verfahren wenigstens bei einer der einheitlich geahndeten Vortaten eine Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verhängt hätte, wenn er diese Tat als Einzeltat gesondert abgeurteilt hätte (BGH NStZ 1996, 331 f.; 2002, 29;… BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 6;… vgl. hierzu auch Brunner/Dölling JGG 11. Aufl. § 31 Rdn. 18). - BGH, 20.05.2010 - 5 StR 104/10
Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Ablehnung; sexuelle Devianz; schwere …
Dies steht zwar grundsätzlich in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 2 und 6; BGH NStZ-RR 2007, 171 f.; NStZ 2002, 29).
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